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Martin Behm. Foto: Privat

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Dualer Weg auf dem Vormarsch

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Eine Kolumne von Martin Behm
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Bereits im Januar 2025 war sie ange­kündigt worden, die Gesetzesinitiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Schaffung von Rechtssicherheit bei selbstständigen Tätigkeiten. 

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Es wurde im Vorfeld hart gerungen – die Meinungen dazu liegen bis heute teilweise weit auseinander. Der Deut­sche Tonkünstlerverband hat sich früh auf den „Dualen Weg“ festgelegt und diese Idee stetig weiterentwickelt. Die Forderung eines Nebeneinanders von abhängiger Beschäftigung und freibe­ruflicher Tätigkeit an Bildungseinrich­tungen und explizit an Musikschulen wurde erweitert um den Hinweis auf die Koexistenz von pädagogischen und künstlerischen Tätigkeiten im Beruf­salltag. Denn genau das spiegelt die berufliche Wirklichkeit vieler unserer Mitglieder wider. Noch deutlich vor Ostern war es soweit, der Referenten­entwurf lag uns vor. 

Die umfassende Analyse hat unseren ersten Eindruck bestätigt: Der Duale Weg hat im Gesetzentwurf nicht nur Beachtung gefunden, er kennzeich­net das gesamte Papier. Nach dem Willen des BMAS soll es auch ab 2028 rechtssichere selbstständige Tätig­keiten im Auftrag Dritter geben, und das unter klaren und verständlichen Kriterien. Jedoch damit nicht genug. Die oft vielseitigen Berufsleben von Künstlerinnen und Künstlern werden in diesem Entwurf explizit geschützt, indem Versicherten in der Künstlerso­zialversicherung auch künftig Unab­hängigkeit und Eigenverantwortlich­keit zugestanden wird. Künstlerinnen und Künstler führen ihre Rentenbei­träge weiterhin selbstständig ab, ge­mäß dem zu erwartenden Jahresein­kommen. In allen anderen Bereichen soll dafür der jeweilige Auftraggeber zuständig sein. Ist das ungerecht? Nein, nur konsequent. Hier wurde offensicht­lich der Sinn und Zweck der KSK mitge­dacht und als schützenswert erkannt. Das darf vom DTKV als erster Erfolg ge­wertet werden, auch wenn das Gesetz­gebungsverfahren gerade erst beginnt. 

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