Bereits im Januar 2025 war sie angekündigt worden, die Gesetzesinitiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Schaffung von Rechtssicherheit bei selbstständigen Tätigkeiten.
Martin Behm. Foto: Privat
Dualer Weg auf dem Vormarsch
Es wurde im Vorfeld hart gerungen – die Meinungen dazu liegen bis heute teilweise weit auseinander. Der Deutsche Tonkünstlerverband hat sich früh auf den „Dualen Weg“ festgelegt und diese Idee stetig weiterentwickelt. Die Forderung eines Nebeneinanders von abhängiger Beschäftigung und freiberuflicher Tätigkeit an Bildungseinrichtungen und explizit an Musikschulen wurde erweitert um den Hinweis auf die Koexistenz von pädagogischen und künstlerischen Tätigkeiten im Berufsalltag. Denn genau das spiegelt die berufliche Wirklichkeit vieler unserer Mitglieder wider. Noch deutlich vor Ostern war es soweit, der Referentenentwurf lag uns vor.
Die umfassende Analyse hat unseren ersten Eindruck bestätigt: Der Duale Weg hat im Gesetzentwurf nicht nur Beachtung gefunden, er kennzeichnet das gesamte Papier. Nach dem Willen des BMAS soll es auch ab 2028 rechtssichere selbstständige Tätigkeiten im Auftrag Dritter geben, und das unter klaren und verständlichen Kriterien. Jedoch damit nicht genug. Die oft vielseitigen Berufsleben von Künstlerinnen und Künstlern werden in diesem Entwurf explizit geschützt, indem Versicherten in der Künstlersozialversicherung auch künftig Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit zugestanden wird. Künstlerinnen und Künstler führen ihre Rentenbeiträge weiterhin selbstständig ab, gemäß dem zu erwartenden Jahreseinkommen. In allen anderen Bereichen soll dafür der jeweilige Auftraggeber zuständig sein. Ist das ungerecht? Nein, nur konsequent. Hier wurde offensichtlich der Sinn und Zweck der KSK mitgedacht und als schützenswert erkannt. Das darf vom DTKV als erster Erfolg gewertet werden, auch wenn das Gesetzgebungsverfahren gerade erst beginnt.
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