Die Mitglieder der GEMA haben am 7. Mai in Berlin mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit für eine Reform ihrer Kulturförderung gestimmt. Die Neuausrichtung der Ausschüttungen sorgte bereits seit Längerem für einen hitzigen Diskurs, nachdem bereits zur GEMA-Mitgliederversammlung im letzten Jahr ein entsprechender Antrag eingebracht worden war.
Laufende Evaluierung der Reformergebnisse wäre wünschenswert: Die GEMA in München trägt Verantwortung. Foto: GEMA
GEMA-Reform beschlossen
Die sogenannte GEMA-Reform hat seitdem polarisiert, auch in der nmz wurde sie teils heftig kritisiert, andererseits fand sie in manchen Artikeln auch grundsätzlich Zustimmung. Vor genau einem Jahr beschäftigte sich auch an dieser Stelle ein Artikel mit dem damals abgelehnten Reformvorschlag und den Herausforderungen, die im seitdem vergangenen Jahr zu bewältigen sein würden, um in diesem Jahr einen Reformvorschlag vorzulegen, der nicht nur ein transparentes Verfahren und die Mitwirkung aller Musiksparten gewährleisten, sondern auch kulturelle Vielfalt, soziale Gerechtigkeit und die historische Verantwortung der GEMA nicht aus den Augen verlieren würde. Im Folgenden soll in gebotener Kürze dargestellt werden, wie sich der nun beschlossene Reformentwurf von dem letztjährigen unterscheidet und welche Chancen und Herausforderungen die nun schrittweise bis 2030 umzusetzende Reform mit sich bringt.
Auf den ersten Blick ist festzustellen: Viele Kernmerkmale des Entwurfs aus dem Jahr 2025 sind auch in dem nun beschlossenen Reformvorschlag enthalten. Zunächst ist die Auflösung der bisherigen Sparten „U-“ und „E-Musik“ zu nennen. 70 Prozent der GEMA-Einnahmen werden wie zuvor im Zuschlagsverfahren mit Aufkommensbezug verteilt – mit dem entscheidenden Unterschied, dass nun auch die Mitglieder der bisherigen Sparte „E-Musik“ in diese sogenannte Allgemeine Förderung überführt werden. Die übrigen 30 Prozent werden nicht mehr, wie bislang, exklusiv an die Komponisten von E-Musik verteilt, sondern im Rahmen der neugeschaffenen Fokusförderung durch verschiedene Förderprogramme ebenfalls genreübergreifend verteilt. Dabei sind nur noch 10 Prozent der Gesamtmittel (in der Berechnung der GEMA ca. 5 Millionen Euro) exklusiv für die Bereiche der bisherigen E-Musik vorgesehen, die als sogenannter Fokus CCL (Contemporary Classic – Live) im Rahmen der Fokusförderung angelegt sind.
Die Grundpositionen haben sich im vergangenen Jahr ebenso wenig verändert. Einerseits wird angeführt, dass angesichts der veränderten Bedingungen in der Musiklandschaft die strenge Teilung in U- und E-Musik überkommen sei. Zudem werden für diese Position weiterhin die Zahlen angeführt, die zeigen, dass die Vertreter der E-Musik nur 3 Prozent der Einnahmen der GEMA generierten, während sie in der Ausschüttung 70 Prozent der Mittel erhielten. Andererseits wird darauf hingewiesen, dass die GEMA, gerade vor dem Hintergrund ihrer Geschichte, sich nicht nur nach marktwirtschaftlichen Kriterien richten dürfe, sondern vielmehr kulturelle Vielfalt und soziale Gerechtigkeit fördern müsse. Die speziellen Bedürfnisse der Urheber von Musik, die bisher in die Kategorie der E-Musik gefallen wäre, müssten weiterhin verstärkt beachtet werden, insbesondere vor dem Hintergrund der schlechteren wirtschaftlichen Möglichkeiten dieser Werke bei gleichzeitiger erhöhter Werkdauer, Komplexität und oftmals Besetzungsgröße.
Als Reaktion auf das gescheiterte Verfahren im vergangenen Jahr nahm sich die GEMA in diesem Jahr vor, ihre Mitglieder stärker zu beteiligen. Dies erfolgte vor allem im Rahmen von Informationsveranstaltungen, nachdem der neue Antrag von Aufsichtsrat und Vorstand im Januar 2026 veröffentlicht worden war. So waren im Vorfeld der Mitgliederversammlung Änderungsvorschläge, Kritik und Forderungen nach einer weiteren Aufschiebung der Reform aus verschiedenen Richtungen zu vernehmen. Auch die Gremien, die den Antrag vorgelegt hatten, sahen noch Änderungsbedarf und veröffentlichten am 5. Mai eine Mitteilung, in der darauf hingewiesen wurde, dass sie einen Änderungsantrag zu ihrem Antrag beschlossen hatten. Dieser umfasste eine Umstellung der Förderung Contemporary Classic – Live auf eine kollektive Förderung bis zu einem Veranstaltungsinkasso von 250 Euro sowie die Entscheidung, die Förderkommission, die für die Umsetzung der Fokusförderung verantwortlich sein wird, direkt von der Mitgliederversammlung wählen zu lassen.
Eine Forderung, die im Rahmen des nachgebesserten Reformvorschlags verstärkt aufgenommen wurde, ist diejenige nach Transparenz: So wurden die neuen Regelungen in einer neuen Geschäftsordnung abgefasst. Trotz der Änderungen entspricht die Ausgestaltung der Reform im Wesentlichen dem bereits vor einem Jahr vorgelegten Entwurf, wodurch große Herausforderungen für viele Mitglieder, allen voran die Schöpfer von E-Musik in der bisherigen Systematik, entstehen. Es wird nun Aufgabe der konkreten Umsetzung sein, Ungerechtigkeiten zu vermeiden und Härten aufzufangen. Die konkrete Umsetzung ist zuvorderst Aufgabe der Förderkommission, die bei Bedarf von externen Sachverständigen unterstützt werden soll. Es bleibt zu hoffen, dass in der konkreten Umsetzung der Reform die vom DTKV bereits im letzten Jahr angemahnten Parameter beachtet werden: Eine verantwortungsvolle Ausgestaltung, die kulturelle Vielfalt bewahrt, soziale Gerechtigkeit sichert und historische Verpflichtungen berücksichtigt, Verteilungsgerechtigkeit, der Schutz kulturell bedeutender Musikformen, die Wahrnehmung historischer Verantwortung, die Sicherung sozialer Ausgewogenheit sowie Transparenz und Beteiligung.
Ausfluss der letzten Forderung sollte nicht zuletzt eine laufende Evaluierung der Reformergebnisse sowie im Bedarfsfall die Korrektur von solchen Maßnahmen sein, die der Verwirklichung einer für alle Beteiligten gerechten Lösung, die das Überleben kulturell bedeutender Musikformen sichert, entgegenstehen.
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