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Die GEMA in München. Foto: © GEMA

Laufende Evaluierung der Reformergebnisse wäre wünschenswert: Die GEMA in München trägt Verantwortung. Foto: GEMA

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GEMA-Reform beschlossen

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Eine Bestandsaufnahme
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Die Mitglieder der GEMA haben am 7. Mai in Berlin mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit für eine Reform ihrer Kulturförderung gestimmt. Die Neuausrichtung der Ausschüttungen sorgte bereits seit Längerem für einen hitzigen Diskurs, nachdem bereits zur GEMA-Mitgliederversammlung im letz­ten Jahr ein entsprechender Antrag ein­gebracht worden war. 

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Die sogenannte GEMA-Reform hat seitdem polarisiert, auch in der nmz wurde sie teils heftig kriti­siert, andererseits fand sie in manchen Artikeln auch grundsätzlich Zustimmung. Vor genau einem Jahr be­schäftigte sich auch an dieser Stelle ein Artikel mit dem damals abgelehnten Re­formvorschlag und den Herausforde­rungen, die im seitdem vergangenen Jahr zu bewältigen sein würden, um in diesem Jahr einen Reformvorschlag vorzulegen, der nicht nur ein transpa­rentes Verfahren und die Mitwirkung al­ler Musiksparten gewährleisten, son­dern auch kulturelle Vielfalt, soziale Ge­rechtigkeit und die historische Verant­wortung der GEMA nicht aus den Augen verlieren würde. Im Folgenden soll in gebotener Kürze dargestellt wer­den, wie sich der nun beschlossene Re­formentwurf von dem letztjährigen un­terscheidet und welche Chancen und Herausforderungen die nun schrittwei­se bis 2030 umzusetzende Reform mit sich bringt. 

Auf den ersten Blick ist festzustellen: Viele Kernmerkmale des Entwurfs aus dem Jahr 2025 sind auch in dem nun be­schlossenen Reformvorschlag enthal­ten. Zunächst ist die Auflösung der bis­herigen Sparten „U-“ und „E-Musik“ zu nennen. 70 Prozent der GEMA-Einnah­men werden wie zuvor im Zuschlags­verfahren mit Aufkommensbezug ver­teilt – mit dem entscheidenden Unter­schied, dass nun auch die Mitglieder der bisherigen Sparte „E-Musik“ in diese so­genannte Allgemeine Förderung über­führt werden. Die übrigen 30 Prozent werden nicht mehr, wie bislang, exklu­siv an die Komponisten von E-Musik verteilt, sondern im Rahmen der neuge­schaffenen Fokusförderung durch ver­schiedene Förderprogramme ebenfalls genreübergreifend verteilt. Dabei sind nur noch 10 Prozent der Gesamtmittel (in der Berechnung der GEMA ca. 5 Mil­lionen Euro) exklusiv für die Bereiche der bisherigen E-Musik vorgesehen, die als sogenannter Fokus CCL (Contem­porary Classic – Live) im Rahmen der Fokusförderung angelegt sind. 

Die Grundpositionen haben sich im vergangenen Jahr ebenso wenig verän­dert. Einerseits wird angeführt, dass an­gesichts der veränderten Bedingungen in der Musiklandschaft die strenge Tei­lung in U- und E-Musik überkommen sei. Zudem werden für diese Positi­on weiterhin die Zahlen angeführt, die zeigen, dass die Vertreter der E-Mu­sik nur 3 Prozent der Einnahmen der GEMA generierten, während sie in der Ausschüttung 70 Prozent der Mittel er­hielten. Andererseits wird darauf hin­gewiesen, dass die GEMA, gerade vor dem Hintergrund ihrer Geschichte, sich nicht nur nach marktwirtschaft­lichen Kriterien richten dürfe, sondern vielmehr kulturelle Vielfalt und soziale Gerechtigkeit fördern müsse. Die spe­ziellen Bedürfnisse der Urheber von Musik, die bisher in die Kategorie der E-Musik gefallen wäre, müssten wei­terhin verstärkt beachtet werden, ins­besondere vor dem Hintergrund der schlechteren wirtschaftlichen Möglich­keiten dieser Werke bei gleichzeitiger erhöhter Werkdauer, Komplexität und oftmals Besetzungsgröße. 

Als Reaktion auf das gescheiterte Verfahren im vergangenen Jahr nahm sich die GEMA in diesem Jahr vor, ihre Mitglieder stärker zu beteiligen. Dies erfolgte vor allem im Rahmen von In­formationsveranstaltungen, nachdem der neue Antrag von Aufsichtsrat und Vorstand im Januar 2026 veröffentlicht worden war. So waren im Vorfeld der Mitgliederversammlung Änderungsvor­schläge, Kritik und Forderungen nach einer weiteren Aufschiebung der Re­form aus verschiedenen Richtungen zu vernehmen. Auch die Gremien, die den Antrag vorgelegt hatten, sahen noch Änderungsbedarf und veröffentlich­ten am 5. Mai eine Mitteilung, in der darauf hingewiesen wurde, dass sie ei­nen Änderungsantrag zu ihrem Antrag beschlossen hatten. Dieser umfasste eine Umstellung der Förderung Con­temporary Classic – Live auf eine kol­lektive Förderung bis zu einem Veran­staltungsinkasso von 250 Euro sowie die Entscheidung, die Förderkommis­sion, die für die Umsetzung der Fokus­förderung verantwortlich sein wird, di­rekt von der Mitgliederversammlung wählen zu lassen. 

Eine Forderung, die im Rahmen des nachgebesserten Reformvorschlags verstärkt aufgenommen wurde, ist die­jenige nach Transparenz: So wurden die neuen Regelungen in einer neu­en Geschäftsordnung abgefasst. Trotz der Änderungen entspricht die Ausge­staltung der Reform im Wesentlichen dem bereits vor einem Jahr vorgelegten Entwurf, wodurch große Herausforde­rungen für viele Mitglieder, allen voran die Schöpfer von E-Musik in der bishe­rigen Systematik, entstehen. Es wird nun Aufgabe der konkreten Umsetzung sein, Ungerechtigkeiten zu vermeiden und Härten aufzufangen. Die konkrete Umsetzung ist zuvorderst Aufgabe der Förderkommission, die bei Bedarf von externen Sachverständigen unterstützt werden soll. Es bleibt zu hoffen, dass in der konkreten Umsetzung der Re­form die vom DTKV bereits im letzten Jahr angemahnten Parameter beach­tet werden: Eine verantwortungsvolle Ausgestaltung, die kulturelle Vielfalt bewahrt, soziale Gerechtigkeit sichert und historische Verpflichtungen be­rücksichtigt, Verteilungsgerechtigkeit, der Schutz kulturell bedeutender Mu­sikformen, die Wahrnehmung histo­rischer Verantwortung, die Sicherung sozialer Ausgewogenheit sowie Trans­parenz und Beteiligung. 

Ausfluss der letzten Forderung sollte nicht zuletzt eine laufende Eva­luierung der Reformergebnisse sowie im Bedarfsfall die Korrektur von sol­chen Maßnahmen sein, die der Ver­wirklichung einer für alle Beteiligten gerechten Lösung, die das Überleben kulturell bedeutender Musikformen si­chert, entgegenstehen.

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