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GEMA München. Foto: © Sebastian Riepp/GEMA

Spartendifferenzierung aus gutem Grund – das war einmal? Foto: © Sebastian Riepp/GEMA

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GEMA-„Reform“ – nicht zustimmungsfähig!

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Aus E-Musik-Sicht jedenfalls – ein Kommentar von Jörg Riedlbauer
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Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Denn wir alle konnten es hören. Jedenfalls alle Mitglieder im DTKV, die an der Online-Informationsveranstaltung mit Vertretern des GEMA-Aufsichtsrats am 12. März teilgenommen haben. „Der E-Musik wird genommen und der U-Musik gegeben“, wurde da verkündet. Weswegen das bisherige System der Wertung aufgegeben werden soll. An deren Stelle soll dann statt der bishe­rigen „Wertung E“ die „Fokusförde­rung“ treten. Und die bisherige „Wer­tung U“ durch eine „Allgemeine För­derung“ ersetzt werden. Weswegen – folgerichtig aus Sicht der Reformbe­treiber – die bisherige Spartendifferen­zierung zwischen E-Musik und U-Musik abgeschafft wird.

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Angeblich soll es dadurch künftig „gerechter“ zugehen. Stein des Anstoßes für die Reformbetrei­ber ist die Verteilung der Wer­tung. 97 Prozent würden von U erwirt­schaftet und nur 3 Prozent von E, wird da gebetsmühlenartig vorgetragen; aus­geschüttet würden hingegen 30 Prozent an E und 70 Prozent an U. Und genau in dieser Argumentation liegt der fun­damentale Denkfehler. Weil hier die sprichwörtlichen Äpfel mit Birnen ver­glichen werden. Denn was „erwirt­schaftet“ wird, ist aufführungsbezogen. Was beim bisherigen Wertungsverfah­ren „verteilt“ wird, ist hingegen auf das geschaffene Werk bezogen. Im Übrigen auch auf das Lebenswerk eines Kom­ponisten. Was aber in der künftigen un­heilen Welt unter den Tisch fallen wird wie die bisherige Spartendifferenzie­rung nach E und U. Sofern sie denn durch mehrheitlichen Beschluss der Mitgliederversammlung geschaffen würde. 

Und zu dieser Spartendifferenzierung ist es ja nicht aus einer Laune heraus gekommen, sondern aus gutem Grund. Bekanntlich erfordert die Erstellung eines E-Musikwerks (wie im Übrigen auch die Komposition eines Jazz- oder eines künstlerisch anspruchsvollen Popmusiktitels) einen weit höheren Aufwand als das Abfassen eines Tages­schlagers oder von ein paar Minuten Berieselungs-Sound für eine Wellness­abteilung. Auf der anderen Seite jedoch hat ein neu geschaffenes Streichquar­tett, Kunstlied, Chor- oder Orchester­werk weit geringere Aufführungs- oder Verbreitungsmöglichkeiten. 

Aber wie sagte es doch ein Aufsichts­ratsmitglied bei der Informationsver­anstaltung? „Die GEMA ist ein Teil der Musikindustrie“. Musikindustrie? Da also weht künftig der Wind her. Was ja für die U-Musik durchaus relevant ist. Aber kaum eine Komponistin oder ein Komponist von E-Musik dürfte sich je­mals als Teil einer Industrie verstan­den haben. Allenfalls im Sinne des la­teinischen Wortes „industrius“, auf Deutsch „fleißig“. 

Zu dieser Auffassung von „Musikin­dustrie“ passt auch das Schaubild, das von den GEMA-Vertretern bei der In­formationsveranstaltung gezeigt wor­den und unter dem Titel „Der Weg zur Neuen [sic!] Kulturförderung“ im Inter­net einsehbar ist. Es macht deutlich, dass sich für die Sparte U gegenüber dem status quo nichts ändert, für die Sparte E jedoch alles. Wobei sich die künftige „Fokusförderung“ auch noch aufzweigt in eine Projektförderung für neue Initiativen („Impuls“), eine Re­pertoireförderung von eingereichten und eine Förderung von aufgeführten Stücken („Contemporary Classic Live“, kurz „CCL“). 

Wenn nun ein eingereichtes neues, zur Contemporary Classic gehörendes Werk live gespielt, also aufgeführt wird, heißt das noch lange nicht, dass – wie bisher – auch werkbezogene Tantie­men ausgeschüttet werden. Ausweis­lich der GEMA-Powerpoint-Präsentati­on ist die Voraussetzung, dass Beteiligte ein Mindestaufkommen haben. Pro Aufführung erhält man Punkte, wobei die Zahl der berücksichtigten Auffüh­rungen begrenzt ist. 

Und für die Bepunktung sind nicht nur die gewohnten Kriterien wie Be­setzung und Dauer relevant, sondern auch „Kulturkontexte“. Dazu zählt der Aufführungsort, es können aber auch „gegebenenfalls weitere Parameter durch die Förderkommission“ gewich­tet werden. Die ihrerseits aus 3 Vertre­tern des Aufsichtsrates und 3 des Werkausschusses bestehen soll. Heißt im Klartext: Außerordentliche Mitglieder bleiben außen vor. Wobei schon jetzt nur wenige E-Musik-Komponisten auf­grund ihres zu geringen Tantiemen-Auf­kommens die Chance haben, ordent­liches GEMA-Mitglied zu werden und infolge dessen in ein Gremium wie den Werkausschuss gewählt zu wer­den. Und im Aufsichtsrat die E-Musik schon heute in der Minderzahl ist. 

Auch im „Fokus Repertoire“ geht es im Vorfeld einer etwaigen Aus­schüttung nicht mehr nur um so ge­nannte „Werk-Signale“ wie eine Parti­tur, sondern auch um „Rezeptions-Si­gnale“. Darunter werden „Aufführungs­orte, Playlists, Rezensionen und vieles mehr…“ verstanden. Dies ist ein Para­digmenwechsel, den sich alle Schöpfer von E-Musik, die bei der Mitgliederver­sammlung über die intendierte Reform abstimmen, bewusst machen müssen. Denn der Kern des Urheberrechts ist das Werk, welches ab dem Zeitpunkt der Werkschöpfung besteht und nicht erst bei dessen Nutzung durch eine wie immer geartete „Musikindustrie“. 

Nach dem Reformvorhaben wäre künftig nicht mehr das Werk in sei­ner Eigengesetzlichkeit die Grundlage für die Verteilung der Tantiemen, son­dern auch dessen Rezeption. Was dann von Kritiken, Aufführungsorten oder Playlists abhängt. Glaubt man denn im Ernst, dass es ein neues Kammer­musikwerk auf die Playlist bei Spotify oder Amazon Music bringt? 

Eines der Aufsichtsrats-Mitglie­der sagte dazu bei der Informations­veranstaltung, dass Neue Musik eben nicht mehr den Marktanteil habe wie früher und gewisse Privilegien nicht mehr gehalten werden könnten. Aber es ist doch kein „Privileg“, wenn be­rücksichtigt wird, dass für zeitgenös­sische klassische Musik weit weniger Aus- und Aufführungsmöglichkeiten bestehen, Sendeplätze im Rundfunk oder Fernsehen gegeben sind, Tonträ­ger produziert werden oder sie von den vielfältigen Online-Verwertungsmög­lichkeiten profitieren könnte wie Titel innerhalb der bisherigen Sparte U. Wes­wegen die seit den 1950er-Jahren im Verteilungsplan der GEMA priorisierte E-Musik diesem Sachverhalt – aufwän­digerer Schaffensprozess bei geringerer Verwertungs-Chance – Rechnung trägt. 

Ein anderes Aufsichtsratsmitglied meinte dazu: „Die Förderung wird nicht gekürzt, sondern nur anders ver­teilt“. Das erinnert an die Geschichte von jenem Vermögensberater, der das ihm anvertraute Kapital eines Anlegers verzockt hat und diesem verzweifelten Menschen dann erklärt: „Machen Sie sich nichts daraus, ihr Geld ist ja nicht weg, sondern nur woanders“. 

Dieses Reform-Vorhaben ist existenz­bedrohend für alle Komponistinnen und Komponisten von E-Musik. Das bestehende Urheberrecht als ein auf das Werk bezogenes geistiges Eigen­tumsrecht dergestalt zu unterlaufen, kommt einer Enteignung gleich! Der Antrag von Vorstand und Aufsichtsrat auf Abschaffung des bisherigen Wer­tungs- und Vergütungsverfahrens ist aus den hier dargelegten Gründen nicht zustimmungsfähig. 

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