Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Denn wir alle konnten es hören. Jedenfalls alle Mitglieder im DTKV, die an der Online-Informationsveranstaltung mit Vertretern des GEMA-Aufsichtsrats am 12. März teilgenommen haben. „Der E-Musik wird genommen und der U-Musik gegeben“, wurde da verkündet. Weswegen das bisherige System der Wertung aufgegeben werden soll. An deren Stelle soll dann statt der bisherigen „Wertung E“ die „Fokusförderung“ treten. Und die bisherige „Wertung U“ durch eine „Allgemeine Förderung“ ersetzt werden. Weswegen – folgerichtig aus Sicht der Reformbetreiber – die bisherige Spartendifferenzierung zwischen E-Musik und U-Musik abgeschafft wird.
Spartendifferenzierung aus gutem Grund – das war einmal? Foto: © Sebastian Riepp/GEMA
GEMA-„Reform“ – nicht zustimmungsfähig!
Angeblich soll es dadurch künftig „gerechter“ zugehen. Stein des Anstoßes für die Reformbetreiber ist die Verteilung der Wertung. 97 Prozent würden von U erwirtschaftet und nur 3 Prozent von E, wird da gebetsmühlenartig vorgetragen; ausgeschüttet würden hingegen 30 Prozent an E und 70 Prozent an U. Und genau in dieser Argumentation liegt der fundamentale Denkfehler. Weil hier die sprichwörtlichen Äpfel mit Birnen verglichen werden. Denn was „erwirtschaftet“ wird, ist aufführungsbezogen. Was beim bisherigen Wertungsverfahren „verteilt“ wird, ist hingegen auf das geschaffene Werk bezogen. Im Übrigen auch auf das Lebenswerk eines Komponisten. Was aber in der künftigen unheilen Welt unter den Tisch fallen wird wie die bisherige Spartendifferenzierung nach E und U. Sofern sie denn durch mehrheitlichen Beschluss der Mitgliederversammlung geschaffen würde.
Und zu dieser Spartendifferenzierung ist es ja nicht aus einer Laune heraus gekommen, sondern aus gutem Grund. Bekanntlich erfordert die Erstellung eines E-Musikwerks (wie im Übrigen auch die Komposition eines Jazz- oder eines künstlerisch anspruchsvollen Popmusiktitels) einen weit höheren Aufwand als das Abfassen eines Tagesschlagers oder von ein paar Minuten Berieselungs-Sound für eine Wellnessabteilung. Auf der anderen Seite jedoch hat ein neu geschaffenes Streichquartett, Kunstlied, Chor- oder Orchesterwerk weit geringere Aufführungs- oder Verbreitungsmöglichkeiten.
Aber wie sagte es doch ein Aufsichtsratsmitglied bei der Informationsveranstaltung? „Die GEMA ist ein Teil der Musikindustrie“. Musikindustrie? Da also weht künftig der Wind her. Was ja für die U-Musik durchaus relevant ist. Aber kaum eine Komponistin oder ein Komponist von E-Musik dürfte sich jemals als Teil einer Industrie verstanden haben. Allenfalls im Sinne des lateinischen Wortes „industrius“, auf Deutsch „fleißig“.
Zu dieser Auffassung von „Musikindustrie“ passt auch das Schaubild, das von den GEMA-Vertretern bei der Informationsveranstaltung gezeigt worden und unter dem Titel „Der Weg zur Neuen [sic!] Kulturförderung“ im Internet einsehbar ist. Es macht deutlich, dass sich für die Sparte U gegenüber dem status quo nichts ändert, für die Sparte E jedoch alles. Wobei sich die künftige „Fokusförderung“ auch noch aufzweigt in eine Projektförderung für neue Initiativen („Impuls“), eine Repertoireförderung von eingereichten und eine Förderung von aufgeführten Stücken („Contemporary Classic Live“, kurz „CCL“).
Wenn nun ein eingereichtes neues, zur Contemporary Classic gehörendes Werk live gespielt, also aufgeführt wird, heißt das noch lange nicht, dass – wie bisher – auch werkbezogene Tantiemen ausgeschüttet werden. Ausweislich der GEMA-Powerpoint-Präsentation ist die Voraussetzung, dass Beteiligte ein Mindestaufkommen haben. Pro Aufführung erhält man Punkte, wobei die Zahl der berücksichtigten Aufführungen begrenzt ist.
Und für die Bepunktung sind nicht nur die gewohnten Kriterien wie Besetzung und Dauer relevant, sondern auch „Kulturkontexte“. Dazu zählt der Aufführungsort, es können aber auch „gegebenenfalls weitere Parameter durch die Förderkommission“ gewichtet werden. Die ihrerseits aus 3 Vertretern des Aufsichtsrates und 3 des Werkausschusses bestehen soll. Heißt im Klartext: Außerordentliche Mitglieder bleiben außen vor. Wobei schon jetzt nur wenige E-Musik-Komponisten aufgrund ihres zu geringen Tantiemen-Aufkommens die Chance haben, ordentliches GEMA-Mitglied zu werden und infolge dessen in ein Gremium wie den Werkausschuss gewählt zu werden. Und im Aufsichtsrat die E-Musik schon heute in der Minderzahl ist.
Auch im „Fokus Repertoire“ geht es im Vorfeld einer etwaigen Ausschüttung nicht mehr nur um so genannte „Werk-Signale“ wie eine Partitur, sondern auch um „Rezeptions-Signale“. Darunter werden „Aufführungsorte, Playlists, Rezensionen und vieles mehr…“ verstanden. Dies ist ein Paradigmenwechsel, den sich alle Schöpfer von E-Musik, die bei der Mitgliederversammlung über die intendierte Reform abstimmen, bewusst machen müssen. Denn der Kern des Urheberrechts ist das Werk, welches ab dem Zeitpunkt der Werkschöpfung besteht und nicht erst bei dessen Nutzung durch eine wie immer geartete „Musikindustrie“.
Nach dem Reformvorhaben wäre künftig nicht mehr das Werk in seiner Eigengesetzlichkeit die Grundlage für die Verteilung der Tantiemen, sondern auch dessen Rezeption. Was dann von Kritiken, Aufführungsorten oder Playlists abhängt. Glaubt man denn im Ernst, dass es ein neues Kammermusikwerk auf die Playlist bei Spotify oder Amazon Music bringt?
Eines der Aufsichtsrats-Mitglieder sagte dazu bei der Informationsveranstaltung, dass Neue Musik eben nicht mehr den Marktanteil habe wie früher und gewisse Privilegien nicht mehr gehalten werden könnten. Aber es ist doch kein „Privileg“, wenn berücksichtigt wird, dass für zeitgenössische klassische Musik weit weniger Aus- und Aufführungsmöglichkeiten bestehen, Sendeplätze im Rundfunk oder Fernsehen gegeben sind, Tonträger produziert werden oder sie von den vielfältigen Online-Verwertungsmöglichkeiten profitieren könnte wie Titel innerhalb der bisherigen Sparte U. Weswegen die seit den 1950er-Jahren im Verteilungsplan der GEMA priorisierte E-Musik diesem Sachverhalt – aufwändigerer Schaffensprozess bei geringerer Verwertungs-Chance – Rechnung trägt.
Ein anderes Aufsichtsratsmitglied meinte dazu: „Die Förderung wird nicht gekürzt, sondern nur anders verteilt“. Das erinnert an die Geschichte von jenem Vermögensberater, der das ihm anvertraute Kapital eines Anlegers verzockt hat und diesem verzweifelten Menschen dann erklärt: „Machen Sie sich nichts daraus, ihr Geld ist ja nicht weg, sondern nur woanders“.
Dieses Reform-Vorhaben ist existenzbedrohend für alle Komponistinnen und Komponisten von E-Musik. Das bestehende Urheberrecht als ein auf das Werk bezogenes geistiges Eigentumsrecht dergestalt zu unterlaufen, kommt einer Enteignung gleich! Der Antrag von Vorstand und Aufsichtsrat auf Abschaffung des bisherigen Wertungs- und Vergütungsverfahrens ist aus den hier dargelegten Gründen nicht zustimmungsfähig.
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