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Kolumne

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NEUSTART reloaded
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Künstler*innen zwischen Neustart und Rückmeldeverfahren: Während sich der Deutsche Musikrat – sicherlich zu Recht – freut, „ein weiteres Förderprogramm im Rahmen von NEUSTART KULTUR umsetzen zu können“, diesmal für Ensembles, stecken viele der Künstler*innen, die im ersten Lockdown eine Corona Soforthilfe beantragt und erhalten haben, wieder einmal in Formularen fest.

Diesmal geht es um das bereits  bei der Antragsstellung 2020 angekündigte Rückmeldeverfahren. Wer um Fristverlängerung gebeten hat, hat noch bis Ende Oktober ist Zeit, die Bedürftigkeit und damit die rechtmäßige Inanspruchnahme der öffentlichen Gelder nachzuweisen. Die Tatsache, dass Musiker*innen seit März 2020 nicht auftreten und Musikpädagog*innen nicht in Präsenz unterrichten durften, wird hier nicht reichen. Und da die Corona Soforthilfe nicht die einzige Hilfe war, die gezahlt wurde, ist das derzeit laufende Rückmeldeverfahren zwar das erste, aber sicherlich nicht das letzte seiner Art. Viele Künstler*innen fühlen sich – auch hier sicherlich zu Recht – jetzt, da sich ihre Arbeits- und Einkommenssituation langsam wieder zu stabilisieren beginnt, durch angedrohte Rückzahlungen erneut ökonomisch ausgebremst. Unverständlich, warum mit großem bürokratischen Aufwand ausgerechnet die – gemessen etwa an den Coronahilfen für die Reisebranche – eher kleinen Beträge nun so vehement auf den Prüfstand gehoben werden. Zur inflationären wie problematischen Verwendung des Begriffs „Neustart“ (ein Wort, das hauptsächlich dort Verwendung findet, wo ein System, das noch läuft, wieder hochgefahren wird. Das kennen wir zum Beispiel aus dem täglichen Umgang mit Computern oder zu Hochzeiten der Kernenergie aus den Nachrichten) sei an dieser Stelle auf den nmz-Aufmacher von Jürgen Oberschmidt in der Septemberausgabe verwiesen.

Zurück zum jüngsten Förderprogramm: Diesmal stellt der Bund 35 Millionen Euro zur Verfügung – für Konzertprogramme, Großveranstaltungen, Festivals, spartenübergreifende Kooperationen mit anderen Genres und Kunstformen, Equipment und Künstler*innenhonorare sowie Nachwuchsensembles. Frist: 14. Oktober 2021, ausschließlich online (https://neustartkultur-ensembles.musikrat.de/). Falls also der Computer im Rückmeldeverfahren der Soforthilfe abgestürzt sein sollte, einfach den Neustart wagen!

 

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