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„Ungleichbehandlung muss aufhören“

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Nur gemeinsam vertretene Forderungen helfen jetzt weiter
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Der Bundesverband der Musikschulen und der Landesverband der Musikschulen haben in der Juni-Ausgabe der nmz auf Argumente reagiert, die vom Tonkünstlerverband Baden-Württemberg in Bezug auf die nicht zu leugnende Ungleichbehandlung von festangestellten und Honorar-Lehrkräften festgestellt wurden.

Dabei hat der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg stets im Blick behalten, dass es bei Betrachtung der Gesamtsituation nicht darum geht, eine Frontlinie zwischen den öffentlichen und vereinsgeführten Musikschulen gegenüber denen in privater Trägerschaft zu ziehen. Vielmehr geht es darum, aufzuzeigen, dass es im gesamten Feld der musikalischen Jugendbildung zur unterschiedlichen Behandlung der in diesem Bereich Tätigen kommt. Die Schwarz-Weiß-Malerei der Reaktion auf die berechtigten Forderungen des Tonkünstlerverbandes ist hier wenig hilfreich: Wenn wir alle „Unterrichtenden“, also tatsächlichen „Träger“ der musikalischen Jugendbildung betrachten, handelt es sich bei den meisten Berufsbildern um „Patchwork-Arbeitsverhältnisse“, die aus einer Vielzahl an Beschäftigungen in unterschiedlichen Vertragsverhältnissen bestehen: das Erteilen von privatem Musikunterricht, die Tätigkeit an einer Musikschule in Teilzeitanstellung, bei einer weiteren Musikschule im Honorarvertrag, hie und da noch ein Chor oder Musikverein auf geringfügiger Basis und noch ein paar Muggen.

Hier eine Konfrontation zwischen Tonkünstlerverband und dem Verband der Musikschulen zu konstruieren, wie auf den VdM-Seiten der Juni-Ausgabe leider geschehen, ist abwegig, lenkt den Diskurs in die falsche Richtung und ist somit für alle Beteiligten kontraproduktiv.

Beim Aufbau einer solchen Argumentation wird völlig außer Acht gelassen, dass nur die gemeinsame Verfolgung der allseits berechtigten Forderungen zum Erfolg führen kann.

Der Tonkünstlerverband Nordrhein-Westfalen hat die Gegenargumente auf die berechtigten Forderungen des Tonkünstlerverbandes Baden-Württemberg Punkt für Punkt widerlegt (nmz-Ausgabe 7/8 2019, Seite 45).

Der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg stellt sich voll hinter die Entgegnung des Tonkünstlerverbandes Nordrhein-Westfalen.

Selbstverständlich bleibt das Angebot des Tonkünstlerverbandes Baden-Württemberg, gemeinsam im Gespräch nach Lösungen zu suchen, bestehen. 

 

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