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Anja Schlenker-Rapke Foto: © Margot Jehle

Anja Schlenker-Rapke engagiert sich federführend für Honorarstandards. Foto: © Margot Jehle

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Zehn Jahre Honorarstandards in Baden-Württemberg

Untertitel
Ein persönlicher Rückblick und konstruktiver Ausblick
Vorspann / Teaser

Seit 2017 veröffentlicht der Tonkünst­lerverband Baden-Württemberg die Honorarstandards. Federführend durch die Referatsleiterin Anja Schlenker- Rapke und die Arbeitsgruppe „Ho­norarstandards“ wurden die Inhalte und Zahlen zusammengestellt. Im Mai erscheint nun die 10. Auflage. Grund genug nachfolgend für einen persön­lichen Rückblick und konstruktiven Ausblick von Anja Schlenker-Rapke, die sich seit über 10 Jahren für die­ses wichtige Thema einsetzt und Ver­bandsmitglieder ehrenamtlich berät. Dafür sind wir als Tonkünstlerverband Baden-Württemberg sehr dankbar. 

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Rückblick – Die Notwendig­keit, über Geld zu sprechen 

Bereits im Jahr 2015 fasste der Vor­stand des Tonkünstlerverbandes Ba­den-Württemberg den Beschluss, Ho­norarempfehlungen herauszugeben, um Preisdumping für pädagogische und konzertierende Tätigkeiten einzu­dämmen und den Mitgliedern aufzu­zeigen, wieviel verdient werden muss, um von musikalischer Arbeit leben zu können, Altersvorsorge inklusive. Als dieser Vorstoß öffentlich wurde, gab es erstaunlicherweise zunächst einmal massiven Gegenwind aus ei­nigen anderen Landesverbänden, die uns in Baden-Württemberg Verletzung des Kartellrechtes vorwarfen und so­gar rechtliche Schritte androhten. Ich selbst wurde 2015 in den Landesvor­stand gewählt und mir wurde das neue Ressort „Honorarstandards“ vom da­maligen Vizepräsidenten des DTKV und baden-württembergischen Vorstands­mitglied Ekkehard Hessenbruch vor­geschlagen. Da mich das Thema inte­ressierte und ich wirtschaftliche Kom­petenz mitbrachte, nahm ich die He­rausforderung an, die zunächst darin bestand, die rechtlichen Grundlagen und die Vorwürfe aus den anderen Bundesländern zu prüfen. Tatkräftig und wirksam unterstützt vom dama­ligen Geschäftsführer Eckhart Fischer, machte ich mich an diese Arbeit. Ver­bandseigene Juristen wurden befragt und auch ein Telefonat geführt mit dem Justiziar der Deutschen Orchesterver­einigung (heute UNISONO), die im sel­ben Jahr bereits Honorarstandards für freie Tätigkeit in Orchestern herausge­geben hatte. Sie bestärkten uns in der Rechtssicherheit unseres Vorhabens. 

So rief ich 2016 zur Gründung einer Arbeitsgruppe „Honorarstandards“ auf, mit dem Ziel, im Sommer 2017 zur Mit­gliederversammlung in Baden-Württem­berg ein praxistaugliches Zahlenwerk vorzustellen. Dem Aufruf folgten sechs interessierte Mitglieder aus ganz unter­schiedlichen Kontexten (musikalische Früherziehung, Big-Band-/Ensemblelei­tung, Unterricht, Konzerttätigkeit). Das erste Treffen fand im Herbst 2016 in der Geschäftsstelle in Stuttgart statt und es stellte sich heraus, dass sich eine sehr konstruktive, motivierte Runde zusam­mengefunden hatte. Zunächst galt es, den Bedarf an Einnahmen zu ermitteln, sprich die Ausgaben von Musikerinnen und Musikern aufzulisten, von Miete über Instrumentenwartung, Versiche­rungen, Altersvorsorge und so weiter sowie einen „Vollkostenrechner“ zu er­stellen. Dieser wurde später von Uwe Christian Müller aus Berlin für die Web­site des DTKV digital eingerichtet und ist seit 2018 bis heute unter der Rubrik „Mitgliederservice – Musiker-Honorare“ (https://musiker-honorare.de) zu finden und zu benutzen. Aufgrund dieser Be­rechnungen entwickelte die Arbeits­gruppe konkrete Empfehlungen für frei verhandelbare musikalische Tätigkeiten (Unterricht, Konzerte, Events, Ensem­bleleitung), die 2017 als 1. Auflage zu­sammen mit einem „Ehrenkodex“ ver­öffentlicht wurden. Dieser „Ehrenko­dex“ appelliert nach wie vor an alle Kol­leginnen und Kollegen, nicht umsonst zu spielen oder zu singen, sondern für mu­sikalische Leistungen adäquate Beträ­ge zu verlangen. So sollte der Wert mu­sikalischer Tätigkeit in den Fokus ge­rückt und das Image von professioneller Musikausübung aus der Vergnügungs-und Spaß-Ecke hervorgeholt werden. Im Nachhinein ist dies gelungen. 

Die Reaktionen auf diese 1. Auflage waren allerdings heftig und ich muss­te mir als Verantwortliche viel gefallen lassen. Den einen war es zu wenig, die anderen beschimpften uns in Baden- Württemberg als „geldgeil“, dritte war­fen mir kompletten Realitätsverlust vor. Konstruktive Zuschriften beantwortete ich gerne und arbeitete Vorschläge ste­tig über die Jahre in das Zahlenwerk ein, wobei sich der Katalog dadurch erweiterte und die Empfehlungen ziel­gerichteter wurden. So kamen Korre­petition, Gruppenunterricht, musika­lische Früherziehung, Jazz und Weltmu­sik hinzu, die Empfehlungen für Events wurden angepasst und in der 10. Auf­lage 2026 kommt durch den ersten Im­puls von Adrian Werum und auf Anre­gung meines Vorstandskollegen Prof. Tobias Becker noch der große Bereich „Komposition und Arrangement“ dazu. In den letzten Jahren wurde ich mehr und mehr zur Ansprechperson in Sa­chen Honorare für unsere Mitglieder, aber auch für Veranstalter oder Chöre und Orchester, die nach angemessener Vergütung für ihre Leitungsposition fra­gen. Ich wurde an Musikhochschulen (Mannheim und Detmold) für Online- Seminare zu diesem Thema eingeladen und gebe regelmäßig einmal im Jahr ein Online-Seminar „Let’s talk about Mo­ney“ für die Mitglieder in Baden-Württemberg. Es tat sich etwas und das war gut so! 

Ausblick – Honorar-empfehlungen in Krisenzeiten 

Und es tut sich weiter etwas! Mittler­weile haben fast alle Landesverbände des DTKV eigene Honorarstandards für ihre Region entwickelt. Das Ho­norarniveau ist gestiegen und das Be­wusstsein der Musikschaffenden für wirtschaftliche Belange gewachsen. Auch andere Verbände im Musikbe­reich veröffentlichen Honorarempfeh­lungen und das Thema steht mittler­weile auf allen politischen Ebenen auf der Agenda. Zuletzt hat der Deutsche Musikrat für öffentlich geförderte Pro­jekte Honoraruntergrenzen und ange­messene Honorare formuliert. 

2020 kam die Corona-Pandemie, 2022 begann der Ukraine-Krieg und seit 2026 gibt es den Iran-Konflikt, der die Inflati­on weiter anheizt mit nicht absehbaren Folgen – schwierige Zeiten für alle Kul­turschaffenden. Gab es in und nach der Corona-Pandemie noch Fördergelder für musikalische Projekte, sind die öf­fentlichen Töpfe leer. Deutschland stellt sich auf Kriegswirtschaft ein. Sponso­ring wird aufgrund der schlechten Situ­ation auch großer Wirtschaftsunterneh­men immer schwieriger. 

Inflation betrifft alle, Musikschaffen­de, aber auch das Publikum und die Fa­milien der Schülerinnen und Schüler, die wir unterrichten. Sollen wir nun den Unterricht und Konzerttickets noch teurer machen, um finanzielle Einbu­ßen auszugleichen? Der Tonkünstler­verband Baden-Württemberg hat sich 2026 dazu entschlossen, die Honorar­empfehlungen in diesem Jahr nicht zu erhöhen, sondern sorgfältig die weitere wirtschaftliche Gesamtentwicklung zu beobachten. Nach wie vor empfehle ich aber Lehrkräften, die Gebühren jährlich und moderat um 3,00 bis 5,00 Euro pro Vertrag oder Einzelstunde anzupassen, bei Neuverträgen gleich höher einzustei­gen, um nicht in ein Defizit zu geraten, das dann durch einen großen, schwer zu vermittelnden Preissprung behoben werden muss. Nach wie vor sind Kon­zerte gut besucht, auch wenn sie Geld kosten. Das Bedürfnis nach Kultur in Krisenzeiten ist deutlich spürbar. Mu­sikunterricht und gemeinsames Musi­zieren in Chören und Orchestern gibt Amateuren und Profis Kraft. Unser Be­ruf hat gesellschaftliche Relevanz, da­her sollten wir auch in Krisenzeiten mit Augenmaß und Verstand weiter am The­ma Honorare und Existenzsicherheit arbeiten. 

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