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Das Herrenberg-Urteil ist ein Weckruf

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Statement zur Diskussion um das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts
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Seit dem sogenannten Herrenberg-Ur­teil wird in der kulturellen Bildungs­landschaft ein dramatisches Szenario gezeichnet. Manche warnen vor dem Ende der Musikschulen, andere spre­chen von einer Gefährdung kultureller Bildungsangebote. Doch diese Debatte verfehlt den Kern der Entscheidung. 

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Das Urteil stellt keine neuen Re­geln auf. Es wendet lediglich konsequent an, was im Arbeits-und Sozialrecht seit langem klar sein sollte: Wer in eine Organisation eingebunden ist, nach deren Vorgaben arbeitet und kein eigenes unternehme­risches Risiko trägt, ist in der Regel nicht selbstständig tätig. 

Jedoch arbeiteten Lehrkräfte häu­fig über Jahre und Jahrzehnte als so­genannte Honorarkräfte. Sie unter­richteten nach den organisatorischen Strukturen der Einrichtung, hatten fes­te Unterrichtszeiten und waren Teil des pädagogischen Angebots der Schule. Formal galten sie als Selbstständige – praktisch waren sie Teil der Institution. 

Ende einer bequemen Illusion 

Das Herrenberg-Urteil beendet die­se bequeme Illusion. Es macht sicht­bar, was rechtlich längst problema­tisch war: Beschäftigungsmodelle, die Selbstständigkeit nur auf dem Papier behaupteten. 

Selbstständige Tätigkeit im Musik­bereich bleibt selbstverständlich mög­lich. Musikerinnen und Musiker arbei­ten seit jeher in unterschiedlichen Kon­stellationen: als Konzertkünstler, Pro­jektmusiker, Dozenten oder private Lehrkräfte. Doch echte Selbstständig­keit bedeutet unternehmerische Ver­antwortung. Wer selbstständig arbei­tet, organisiert seine Tätigkeit eigen­ständig, trägt wirtschaftliches Risiko und entscheidet selbst über Angebot und Arbeitsweise. Davon unterschei­det sich Unterricht innerhalb einer in­stitutionellen Struktur grundlegend. 

Viele Einrichtungen stehen nun vor schwierigen Anpassungsprozessen. Das ist verständlich. Über Jahre hin­weg haben sich Strukturen entwickelt, die finanziell kalkulierbar waren und organisatorisch funktionierten. Doch ein System wird nicht dadurch recht­mäßig, dass es lange praktiziert wurde. 

Ein weiteres Argument in der ak­tuellen Debatte lautet, selbstständige Lehrkräfte seien über die Künstler­sozialkasse ausreichend abgesichert. Tatsächlich ist die Künstlersozialkasse eine der wichtigsten sozialpolitischen Errungenschaften für Künstlerinnen und Künstler. Doch ihre Aufgabe ist klar: Sie sichert echte selbstständige künstlerische Tätigkeit ab. Sie ist nicht dafür gedacht, die Rolle eines Arbeitge­bers zu ersetzen. 

Deutliche Ungleichbehandlung 

Auch der Begriff des „dualen Modells“ wird in der Diskussion häufig bemüht. Gemeint ist damit die Beschäftigung von Lehrkräften in abhängiger Be­schäftigung und selbstständiger Tä­tigkeit im Auftrage Dritter. 

In der Praxis bedeutete dies jedoch nichts anderes als eine deutliche Un­gleichbehandlung. 

Angestellte Lehrkräfte erhielten sozi­ale Absicherung und Bezahlung für or­ganisatorische Tätigkeiten. Honorar­kräfte arbeiteten dagegen oft zu nied­rigeren Honoraren – verbunden mit der Erwartung, dass zusammenhän­gende Aufgaben wie Vor- und Nachbe­reitung damit abgegolten sind. Solche Strukturen sind weder gerecht noch dauerhaft stabil. 

Der Musikberuf kennt längst einen anderen, funktionierenden echten du­alen Weg: die Kombination aus sozial­versicherungspflichtiger Teilzeitstel­le und freiberuflicher Tätigkeit. Viele Musikerinnen und Musiker arbeiten genau so – mit einem sicheren beruf­lichen Fundament und zusätzlicher künstlerischer Freiheit. 

Faire Bedingungen 

Dieses Modell verbindet Stabilität mit Flexibilität. Die eigentliche Frage lau­tet daher nicht, ob kulturelle Bildung erhalten bleiben soll. Darüber besteht weitgehend Einigkeit. 

Die entscheidende Frage ist eine an­dere: Unter welchen Bedingungen soll sie stattfinden? 

Ein System, das nur funktioniert, weil ein Teil der Lehrkräfte ohne sozi­ale Absicherung arbeitet, ist langfristig nicht tragfähig. 

Wenn kulturelle Bildung gesell­schaftlich gewünscht ist – und daran besteht kaum Zweifel –, dann müs­sen auch die strukturellen Vorausset­zungen geschaffen werden, damit sie unter fairen Bedingungen stattfinden kann. 

Das Herrenberg-Urteil ist deshalb keine Bedrohung für die musikalische Bildung. Es ist ein Weckruf. 

Die kulturelle Bildungslandschaft steht nun vor der Aufgabe, Strukturen zu entwickeln, die künstlerische Frei­heit, pädagogische Qualität und sozi­ale Sicherheit miteinander verbinden. 

Eine starke kulturelle Bildung braucht nicht nur Idealismus. Sie braucht auch faire Arbeitsbedingun­gen.

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