Seit dem sogenannten Herrenberg-Urteil wird in der kulturellen Bildungslandschaft ein dramatisches Szenario gezeichnet. Manche warnen vor dem Ende der Musikschulen, andere sprechen von einer Gefährdung kultureller Bildungsangebote. Doch diese Debatte verfehlt den Kern der Entscheidung.
Das Herrenberg-Urteil ist ein Weckruf
Das Urteil stellt keine neuen Regeln auf. Es wendet lediglich konsequent an, was im Arbeits-und Sozialrecht seit langem klar sein sollte: Wer in eine Organisation eingebunden ist, nach deren Vorgaben arbeitet und kein eigenes unternehmerisches Risiko trägt, ist in der Regel nicht selbstständig tätig.
Jedoch arbeiteten Lehrkräfte häufig über Jahre und Jahrzehnte als sogenannte Honorarkräfte. Sie unterrichteten nach den organisatorischen Strukturen der Einrichtung, hatten feste Unterrichtszeiten und waren Teil des pädagogischen Angebots der Schule. Formal galten sie als Selbstständige – praktisch waren sie Teil der Institution.
Ende einer bequemen Illusion
Das Herrenberg-Urteil beendet diese bequeme Illusion. Es macht sichtbar, was rechtlich längst problematisch war: Beschäftigungsmodelle, die Selbstständigkeit nur auf dem Papier behaupteten.
Selbstständige Tätigkeit im Musikbereich bleibt selbstverständlich möglich. Musikerinnen und Musiker arbeiten seit jeher in unterschiedlichen Konstellationen: als Konzertkünstler, Projektmusiker, Dozenten oder private Lehrkräfte. Doch echte Selbstständigkeit bedeutet unternehmerische Verantwortung. Wer selbstständig arbeitet, organisiert seine Tätigkeit eigenständig, trägt wirtschaftliches Risiko und entscheidet selbst über Angebot und Arbeitsweise. Davon unterscheidet sich Unterricht innerhalb einer institutionellen Struktur grundlegend.
Viele Einrichtungen stehen nun vor schwierigen Anpassungsprozessen. Das ist verständlich. Über Jahre hinweg haben sich Strukturen entwickelt, die finanziell kalkulierbar waren und organisatorisch funktionierten. Doch ein System wird nicht dadurch rechtmäßig, dass es lange praktiziert wurde.
Ein weiteres Argument in der aktuellen Debatte lautet, selbstständige Lehrkräfte seien über die Künstlersozialkasse ausreichend abgesichert. Tatsächlich ist die Künstlersozialkasse eine der wichtigsten sozialpolitischen Errungenschaften für Künstlerinnen und Künstler. Doch ihre Aufgabe ist klar: Sie sichert echte selbstständige künstlerische Tätigkeit ab. Sie ist nicht dafür gedacht, die Rolle eines Arbeitgebers zu ersetzen.
Deutliche Ungleichbehandlung
Auch der Begriff des „dualen Modells“ wird in der Diskussion häufig bemüht. Gemeint ist damit die Beschäftigung von Lehrkräften in abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit im Auftrage Dritter.
In der Praxis bedeutete dies jedoch nichts anderes als eine deutliche Ungleichbehandlung.
Angestellte Lehrkräfte erhielten soziale Absicherung und Bezahlung für organisatorische Tätigkeiten. Honorarkräfte arbeiteten dagegen oft zu niedrigeren Honoraren – verbunden mit der Erwartung, dass zusammenhängende Aufgaben wie Vor- und Nachbereitung damit abgegolten sind. Solche Strukturen sind weder gerecht noch dauerhaft stabil.
Der Musikberuf kennt längst einen anderen, funktionierenden echten dualen Weg: die Kombination aus sozialversicherungspflichtiger Teilzeitstelle und freiberuflicher Tätigkeit. Viele Musikerinnen und Musiker arbeiten genau so – mit einem sicheren beruflichen Fundament und zusätzlicher künstlerischer Freiheit.
Faire Bedingungen
Dieses Modell verbindet Stabilität mit Flexibilität. Die eigentliche Frage lautet daher nicht, ob kulturelle Bildung erhalten bleiben soll. Darüber besteht weitgehend Einigkeit.
Die entscheidende Frage ist eine andere: Unter welchen Bedingungen soll sie stattfinden?
Ein System, das nur funktioniert, weil ein Teil der Lehrkräfte ohne soziale Absicherung arbeitet, ist langfristig nicht tragfähig.
Wenn kulturelle Bildung gesellschaftlich gewünscht ist – und daran besteht kaum Zweifel –, dann müssen auch die strukturellen Voraussetzungen geschaffen werden, damit sie unter fairen Bedingungen stattfinden kann.
Das Herrenberg-Urteil ist deshalb keine Bedrohung für die musikalische Bildung. Es ist ein Weckruf.
Die kulturelle Bildungslandschaft steht nun vor der Aufgabe, Strukturen zu entwickeln, die künstlerische Freiheit, pädagogische Qualität und soziale Sicherheit miteinander verbinden.
Eine starke kulturelle Bildung braucht nicht nur Idealismus. Sie braucht auch faire Arbeitsbedingungen.
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