Musikschullehrkräfte machten sich letztes Jahr stark für die Möglichkeit, freie Tage auch außerhalb der Ferien nehmen zu können. Viele unterstützten auch deshalb die ver.di-Aktionen in der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes. Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (TVöD) konnte die Gewerkschaft erfolgreich mehr frei verfügbare Tage durchsetzen.
Gute Nachricht für Musikschullehrkräfte
Es ist ab dem Kalenderjahr 2027 möglich, bis zu drei Tage zusätzliches Frei pro Jahr gegen einen Teil der Jahressonderzahlung des Vorjahres einzutauschen. Ab 2026 steigt die Jahressonderzahlung für Musikschullehrkräfte um 14,72 auf 85 Prozent eines Monatsgehaltes. Ab jetzt können die Kolleg*innen entscheiden: mehr Geld oder mehr Zeit.
Das zusätzliche Frei kann während des Regelbetriebes in der Unterrichtszeit genommen werden. Das bedeutet auch aus privaten Gründen oder für besondere Anlässe. Bei einem Tauschtag handelt es sich um einen zusätzlichen bezahlten Kalendertag, an dem eine Arbeitsleistung erbracht worden wäre.
„Bei der Festlegung der Tauschtage sind die Wünsche der Beschäftigten zu berücksichtigen, sofern diesen keine dringlichen dienstlichen/betrieblichen Gründe entgegenstehen.“ (§ 29, Abs. 3 TVöD VKA). Bei Musikschulen also besondere Veranstaltungen außerhalb des Regelbetriebes. Ganz spontan geht es allerdings nicht, denn Tauschtage müssen vier Wochen vorher angekündigt werden, ohne Nennung von Gründen.
Wer an dem geplanten Frei krank ist und ein ärztliches Attest vorlegt, kann den Tag nachholen.
Vollzeit – Teilzeit
Auch wer Teilzeit arbeitet, kann bis zu drei Tauschtage geltend machen, wenn die Summe der Jahressonderzahlung ausreicht. Für den Wert eines Tauschtages bei Teilzeitbeschäftigten werden die Unterrichtsstunden im Schnitt pro Unterrichtstag ermittelt und diese mit dem brutto Stundenlohn verrechnet.
ver.di Mitglieder können Berechnungsunterstützung erhalten.
Die Musikschule kann auch bei Teilzeitkräften nur Tage in Abzug nehmen, an denen diese dienstplanmäßig eingeteilt sind. Die Musikschule kann also nicht fordern, dass Tauschtage an Tagen genommen werden, an denen die Teilzeitkräfte nicht eingeteilt sind (z.B. Tage, die nicht zu den stundenplanmäßigen Arbeitswochentagen gehören oder Sonntage, Feiertage, Urlaub, Ferienüberhang).
Mehr Entlastung
Drei Tage zusätzlich Frei bedeuten auch mehr Entlastung. In einigen Kollegien wird das Thema bereits diskutiert. Es ist sinnvoll, sich jetzt auch bei diesem Thema zu vernetzen und sich gegenseitig bei der Antragsstellung zu unterstützen.
Einen Entwurf für einen formlosen Antrag können ver.di-Mitglieder unter musik
verdi.de (musik[at]verdi[dot]de) anfragen. Gewerkschaftlich organisierte Kolleginnen und Kollegen haben diesen ersten Schritt erkämpft.
Wer noch nicht bei ver.di organisiert ist: Jetzt ist die Zeit dafür!
- Share by mail
Share on