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Gute Nachricht für Musikschullehrkräfte

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Zusätzliche Tauschtage ermöglichen die Wahl zwischen mehr Frei oder mehr Geld
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Musikschullehrkräfte machten sich letztes Jahr stark für die Möglichkeit, freie Tage auch außerhalb der Ferien nehmen zu können. Viele unterstütz­ten auch deshalb die ver.di-Aktionen in der Tarifrunde des öffentlichen Diens­tes. Für die Beschäftigten des öffent­lichen Dienstes (TVöD) konnte die Ge­werkschaft erfolgreich mehr frei ver­fügbare Tage durchsetzen. 

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Es ist ab dem Kalenderjahr 2027 möglich, bis zu drei Tage zusätz­liches Frei pro Jahr gegen einen Teil der Jahressonderzahlung des Vorjahres einzutauschen. Ab 2026 steigt die Jahressonderzahlung für Mu­sikschullehrkräfte um 14,72 auf 85 Pro­zent eines Monatsgehaltes. Ab jetzt können die Kolleg*innen entscheiden: mehr Geld oder mehr Zeit. 

Das zusätzliche Frei kann während des Regelbetriebes in der Unterrichts­zeit genommen werden. Das bedeutet auch aus privaten Gründen oder für besondere Anlässe. Bei einem Tausch­tag handelt es sich um einen zusätz­lichen bezahlten Kalendertag, an dem eine Arbeitsleistung erbracht worden wäre. 

„Bei der Festlegung der Tauschtage sind die Wünsche der Beschäftigten zu berücksichtigen, sofern diesen kei­ne dringlichen dienstlichen/betrieb­lichen Gründe entgegenstehen.“ (§ 29, Abs. 3 TVöD VKA). Bei Musikschu­len also besondere Veranstaltungen außerhalb des Regelbetriebes. Ganz spontan geht es allerdings nicht, denn Tauschtage müssen vier Wochen vor­her angekündigt werden, ohne Nen­nung von Gründen. 

Wer an dem geplanten Frei krank ist und ein ärztliches Attest vorlegt, kann den Tag nachholen. 

Vollzeit – Teilzeit 

Auch wer Teilzeit arbeitet, kann bis zu drei Tauschtage geltend machen, wenn die Summe der Jahressonder­zahlung ausreicht. Für den Wert eines Tauschtages bei Teilzeitbeschäftigten werden die Unterrichtsstunden im Schnitt pro Unterrichtstag ermittelt und diese mit dem brutto Stundenlohn verrechnet. 

ver.di Mitglieder können Berech­nungsunterstützung erhalten. 

Die Musikschule kann auch bei Teil­zeitkräften nur Tage in Abzug nehmen, an denen diese dienstplanmäßig einge­teilt sind. Die Musikschule kann also nicht fordern, dass Tauschtage an Ta­gen genommen werden, an denen die Teilzeitkräfte nicht eingeteilt sind (z.B. Tage, die nicht zu den stundenplanmä­ßigen Arbeitswochentagen gehören oder Sonntage, Feiertage, Urlaub, Fe­rienüberhang). 

Mehr Entlastung 

Drei Tage zusätzlich Frei bedeuten auch mehr Entlastung. In einigen Kol­legien wird das Thema bereits disku­tiert. Es ist sinnvoll, sich jetzt auch bei diesem Thema zu vernetzen und sich gegenseitig bei der Antragsstellung zu unterstützen. 

Einen Entwurf für einen formlosen Antrag können ver.di-Mitglieder un­ter musikatverdi.de (musik[at]verdi[dot]de) anfragen. Gewerk­schaftlich organisierte Kolleginnen und Kollegen haben diesen ersten Schritt erkämpft. 

Wer noch nicht bei ver.di organisiert ist: Jetzt ist die Zeit dafür! 

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