Hauptbild
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk – ehemals das „schnellste“ Medium – muss sich in einem weltweiten Umfeld und bei hohem Innovationstempo neu aufstellen.  Foto: Martin Hufner
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk – ehemals das „schnellste“ Medium – muss sich in einem weltweiten Umfeld und bei hohem Innovationstempo neu aufstellen. Foto: Martin Hufner
Hauptrubrik
Banner Full-Size

Neuer Rundfunk in der Sackgasse? – Die ARD muss sich reformieren, sonst tut es die Politik · Von Andreas Kolb

Autor
Publikationsdatum
Body

Im Sommer 2014 genehmigte der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR) den umstrittenen Wellentausch zwischen „BR-Klassik“ und dem BR-Jugendradio „Puls“. Demnach soll – wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind – die UKW-Frequenz des Klassiksenders ab dem Jahr 2018 dem Jugendsender zur Verfügung gestellt werden. „BR-Klassik“ würde dann nur noch über Digitalradio (DAB+), Kabel, Satellit und Internet zu empfangen sein. [Vorab aus der nmz 2017/09]

Der BR will angeblich mit dem UKW-Angebot von „Puls“ einen „drohenden Generationen­abriss“ verhindern. Vier der fünf UKW-Programme erreichten nach Angaben der Media-Analyse (MA) bislang nur ein Publikum, das älter als 50 Jahre sei. Einzig die Popwelle „Bayern 3“ habe Hörer, die durchschnittlich 43 Jahre alt seien. „Puls“ zielt hingegen auf die 14- bis 29-Jährigen, von denen man annimmt, sie seien dem Digitalradio gegenüber affiner.

Doch in der Realität stehen Smartphones und Tablets im Zentrum des Lebens der jungen Leute, weswegen ja die Politik bei der Einführung von „funk“, dem gemeinsamen Jugendprogramm von ARD und ZDF, bewusst die Radioverbreitung ausschloss.

Der Widerstand gegen die Abschiebung des einzigen Klassiksenders der ARD in die digitale Zukunft riss und reißt nicht ab, er reicht von Statements von Mariss Jansons über eine Petition mit über 60.000 Petitenten bis hin zu Klagen von Bürgern sowie Privatradios. Zuletzt hatte ein wackeres Häuflein von acht kulturengagierten Bürgern – „Musiker und Liebhaber klassischer Musik“ wie es in der Pressemitteilung des BR hieß – eine Popularklage gegen den Frequenztausch der digitalen Jugendwelle mit „BR-Klassik“ erhoben und argumentiert, dieser verstoße gegen Rundfunkstaatsvertrag und bayerische Verfassung. Im Zentrum stand ein Normwiderspruch, den es abzuwägen galt – denn im Rundfunkstaatsvertrag heißt es zum Thema Frequenztausch: „Der Austausch eines in digitaler Technik verbreiteten Programms gegen ein in analoger Technik verbreitetes Programm ist nicht zulässig.“ Im Bayerischen Rundfunkgesetz findet sich ein identischer Satz, allerdings ohne das Wort NICHT: „Der Austausch eines in digitaler Technik verbreiteten Programms gegen ein in analoger Technik verbreitetes Programm ist zulässig“. Am 24. Juli 2017 lehnten Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshof diese Klage gegen den Frequenztausch ab mit der Begründung, es handele sich um eine autonome Entscheidung des Bayerischen Rundfunks und formulierten in ihrem Urteil: „Ein unauflösbarer Widerspruch (…) ist nicht ersichtlich.“

Den Widerspruch, den jemand mit einem ausgeprägten Gerechtigkeitssinn – etwa der Autor dieser Zeilen – in diesem Urteil sehen könnte, empfinden die verantwortlichen Juristen offensichtlich NICHT.

Der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs heißt Peter Küspert, er ist auch gleichzeitig Präsident des Oberlandesgerichts. Und dieses Gericht wiederum hat am 27. Juli 2017 eine zweite Klage von etwa 40 bayerischen Privatradios gegen diesen Wechsel abgewiesen, die in der terrestrischen Verbreitung von „Puls“ einen unzulässigen Markteingriff des BR sahen. Damit hat das OLG München dem BR den Frequenztausch erlaubt.

Übrigens ist der Erste Vertreter Peter Küsperts am Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein gewisser Stephan Kersten, der als Präsident des Verwaltungsgerichtshofs zudem als Mitglied im BR-Verwaltungsrat fungiert. Ob sich vielleicht da der oben zitierte Normwiderspruch ganz einfach auf dem kleinen Dienstweg verflüchtigt hat?

Immerhin ließ der Kartellsenat des OLG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung und vielleicht auch, um einen möglichen Vorwurf der Rechtsbeugung gar nicht erst aufkommen zu lassen, die Berufung zum Bundesgerichtshof zu.

Zwei abgelehnte Klagen, ein voller Erfolg für den BR, möchte man meinen – aber vielleicht nur auf den ersten Blick. Es mehren sich Anzeichen, dass Intendant Ulrich Wilhelm 2018 den Wellentausch zumindest so lange nicht forcieren wird, bis die höchstrichterliche Klärung in Form eines letztinstanzlichen Urteils rechtssicher vorliegt. Und ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wird frühestens für den Herbst 2018 zu erwarten sein.

Normwiderspruch, abgelehnte Klagen, ein Schelm, der da Amigos assoziiert. All das sind dennoch Hinweise darauf, dass der Bayerische Rundfunk in einem Strukturwandel größeren Ausmaßes steckt. Und nicht nur er, alle neun ARD Anstalten stehen unter Druck, denn wenn sie sich nicht reformieren, dann tut es die Politik. Nach der Prognose der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) im Jahr 2016, der Rundfunkbeitrag von derzeit Euro 17,50 werde ab Januar 2021 deutlich ansteigen (auf Euro 18,50), hatten die Ministerpräsidenten erklärt, dass die Sicherung der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Finanzierung nur durch entschlossene Reformschritte erreicht werden könne. 2016 wurde eine AG „Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten“ eingesetzt.

Um sich ein Bild von der Zukunft der neuen „Super-ARD“ machen zu können, hier die wichtigsten von etwa 20 Reform-Vorschlägen:

  • Vereinheitlichung der IT, Buchhaltung und Archive
  • neu geregelte Altersversorgung
  • zentrales Justiziariat
  • gemeinsame Produktionsstandards und einheitliche Ausrüstung
  • Umgang mit Großereignissen koordinieren

Und aufs Programm bezogen: Dass es mit dem ARD-Radiofestival der Kultursender, dem täglichen bundesweiten ARD-Nachtkonzert und natürlich mit Deutschlandradio Kultur und Deutschlandfunk schon längst eingeführte Modelle für eine bundesweit tätige ARD-Anstalt gibt, ist kein Geheimnis.

Diese Eingriffe in die Autonomie der neun Häuser sollen aber, so sagen Insider, nicht reichen. Schlimmstenfalls kommt die Methode Rasenmäher zum Einsatz: Man könnte „Tagesschau 24“ einstellen, oder „3Sat“ oder sogar den privatradio-ähnlichen Hörfunkwellen wie „Bayern 1“ oder „SWR3“ den Ton abdrehen. Die Erfahrungen mit der digitalen Jugendwelle „Puls“ haben unter anderem gezeigt, dass der von BR-Intendant Ulrich Wilhelm so gefürchtete Generationenabriss damit nicht verhindert werden konnte: Die Puls-Hörer sind kaum jünger als etwa die Hörer von Bayern 3, und gar nicht so viel jünger als die BR-Klassik-Hörer.

Obwohl eine freie und pluralistische Presse vor dem Hintergrund des Zeitungssterbens, der sozialen Medien und der vielfach bedrohten Pressefreiheit wie etwa in der Türkei oder Russ­land ein zentrales politisches Thema ist, spielt die ARD-Reform im Wahlkampf bisher keine Rolle. Dabei steht der Fahrplan für die Landesrundfunkanstalten schon minutiös fest:

  • 30.8. Sondersitzung der ARD-Intendanten
  • 31.8. Spitzengespräch mit ZDF
  • 5.9. Unterrichtung der Gremienvorsitzenden (Rundfunkräte)
  • 25.9. Treffen der Intendanten mit den Regierungschefs der Länder
  • Abgabetermin der Reformvorschläge der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Sender – am Tag nach der Bundestagswahl!
  • 29.9. Treffen am Flughafen Frankfurt: Ministerpräsidenten beraten sich informell mit Chefs der Staats- und Senatskanzleien als Vorbereitung auf das offizielle Treffen im März 2018.
  • Im März 2018 wollen die die Regierungschefs über Struktur und Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entschieden haben – rechtzeitig vor der Landtagswahl in Bayern im Herbst 2018.
  • Januar 2021: Der Rundfunkbeitrag wird voraussichtlich um einen Euro auf 18,50 Euro erhöht.
  • Ausblick 2029: ARD, ZDF und Deutschlandradio fordern laut FAS vom 20.8.17, dass die Haushaltsabgabe bis 2029 von monatlich 17,50 auf 21 Euro steigt. Ihr Argument: Nur so könne man das bis zum Jahr 2024 vorgegebene Einsparvolumen in Höhe von 2,2 Milliarden erreichen. Tags darauf äußert sich ARD-Sprecher Steffen Grimberg zu diesem Bericht über eine angebliche Erhöhung des Rundfunkbeitrags: „Frei erfunden“.

Im Januar 2018 wird Ulrich Wilhelm das Amt des ARD-Vorsitzenden von der MDR-Intendantin Karola Wille übernehmen. Er behält es bis 2020, danach soll Tom Buhrow vom WDR aufrücken. Laut Spiegel Daily (28.7.2017) zählt Wilhelm aber inzwischen eher zu den Bremsern, was einen radikalen Sparkurs angeht: Scheinbar hat der Legitimationsdruck von Seiten der Politik auf die Öffentlich-Rechtlichen unter dem Eindruck von Fake-News und dem Einsatz manipulativer Social Bots nachgelassen. Manche sehen bereits einen Stimmungsumschwung: Kann es sein, dass Wilhelm zum Kulturbewahrer wider Willen wird? Auch wer vom Saulus zum Paulus wird, ist willkommen, kann man da nur sagen. An seine Adresse sei gerichtet: Für eine zukunftsfähige ARD zu streiten, die ihrem Kulturauftrag nachkommt, fängt auf jeden Fall schon beim Verzicht auf den dann bereits fünf Jahre alten Hut des Wellentauschs an. Und an die Politik: Wer einen relativ unabhängigen und freien Rundfunk will, der kann ihn sich auch leisten.

Weiterlesen mit nmz+

Sie haben bereits ein Online Abo? Hier einloggen.

 

Testen Sie das Digital Abo drei Monate lang für nur € 4,50

oder upgraden Sie Ihr bestehendes Print-Abo für nur € 10,00.

Ihr Account wird sofort freigeschaltet!