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Und er bewegt sich doch!
Deutscher Kulturrat begrüßt erste Reformschritte zur so genannten Ausländersteuer
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt den Beschluss des Bundestagsfinanzausschusses, die Reform der so genannten Ausländersteuer einzuleiten.
Künftig soll eine Freigrenze pro Auftritt jedes einzelnen Künstlers in Höhe von 250 € eingeführt werden. Der Steuersatz beträgt bei Honoraren bis zu diesem Betrag 0%. Bei einer Gage über der Freigrenze bis zu 500 € entfallen 10% Steuern, von 501 € bis 1.000 € Gesamtgage sind 15% Steuern zu leisten und ab 1.001 € Gesamtgage steigt der Steuersatz auf 25%. Ab 2003 wird der Steuersatz bei Gagen über 1.000 € von 25% auf 20% gesenkt.
Mit dieser Entscheidung des Finanzausschusses wird der Kulturaustausch eine Unterstützung erhalten.
Der Deutsche Kulturrat bedauert, dass der Finanzminister nach wie vor bei der pauschalen Besteuerung von der Annahme ausgeht, der Künstler hat pro Auftritt 50% Kosten und 50% Gewinn. Dem Deutschen Kulturrat vorliegende Zahlen aus den Niederlanden belegen, dass tatsächlich 75% Kosten entstehen und von der Gesamtgage nur 25% Gewinn dem Künstler verbleiben.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte zur gestrigen Entscheidung des Finanzausschusses: "Und er bewegt sich doch, der Finanzminister. Es war Zeit, dass endlich Bewegung in die Besteuerung ausländischer Künstlerinnen und Künstler gekommen ist. Das hartnäckige Bohren des Deutschen Kulturrates und die Unterstützung von Staatsministers für Kultur und Medien, Prof. Dr. Nida-Rümelin, haben offensichtlich den Finanzminister erweicht. Ein großer Erfolg ist, dass eine gestaffelte Besteuerung eingeführt werden wird. Damit wird den unterschiedlichen Gagen im Kulturbereich Rechnung getragen und der so genannte "kleine" Kulturaustausch gefördert. Wichtig ist aus unserer Sicht weiter, dass die Freigrenze pro Künstler und pro Auftritt bemessen wird. Um die Reform der so genannten Ausländersteuer abzurunden, ist es jetzt noch erforderlich, dass auch unselbständige Künstlerinnen und Künstler wie selbständige Künstlerinnen und Künstler entlastet werden. Der erste Schritt ist endlich gemacht, weitere sind notwendig."
Berlin, den 08.11.2001