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Bemessungsgrundlage für so genannte Ausländersteuer anpassen!

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Deutscher Kulturrat fordert Reform der beschränkten Steuerpflicht für ausländische Künstlerinnen und Künstler



Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert eine Anpassung der Bemessungsgrundlage bei der beschränkten Steuerpflicht ausländischer Künstlerinnen und Künstler, der so genannten Ausländersteuer.

Gegenwärtig wird davon ausgegangen, dass ausländische Künstlerinnen und Künstler, die vorübergehend in Deutschland auftreten, 50% ihrer Gage für Kosten aufwenden müssen, so dass die danach verbleibenden 50% Gewinn mit einem Steuersatz von 50% besteuert werden. Diese Besteuerung liegt über dem Spitzensteuer von 48,5%. Die tatsächlich entstandenen Kosten können im Rahmen der Pauschalbesteuerung nicht geltend gemacht werden.

Aktuelles Zahlenmaterial aus den Niederlanden belegt nun, dass ausländische Künstlerinnen und Künstler weitaus höhere Kosten pro Auftritt haben. Im Durchschnitt ist von Kosten in Höhe von 75% auszugehen. D.h. von der Gage verbleiben nur 25% Gewinn. Die Kostenstruktur in den Niederlanden und damit das Zahlenmaterial sind auf Deutschland übertragbar. Demnach haben ausländische Künstler, die in Deutschland auftreten, auch nur einen Gewinn aus ihrer Gage von durchschnittlich 25%. Da die Finanzbehörden von einem Gewinn von 50% der Gage ausgehen und diesen mit einem Steuersatz von 50% besteuern, entsteht letztlich real ein Steuersatz von sage und schreibe 100%. Aufgrund der daraus entstehenden Übermaßbesteuerung ist ein Rückgang von Auftritten ausländischer Künstlerinnen und Künstler in Deutschland mehr als nur verständlich.

Diesem Rückgang des Kulturaustausches muss entgegen gewirkt werden. Kulturaustausch ist eine wichtige Voraussetzung für das Kennen lernen anderer Kulturen und dient damit der Völkerverständigung und dem friedlichen Zusammenleben.

Der Deutsche Kulturrat fordert daher:


die Einführung eines Freibetrages für ausländische Künstlerinnen und Künstler, die vorübergehend in Deutschland tätig sind. Dieser Freibetrag erleichtert in erster Linie Künstlerinnen und Künstlern die Auftrittsmöglichkeiten, die nur eine geringe Gage erhalten. Es wird also der Austausch junger, noch wenig bekannter Künstlerinnen und Künstler gefördert.

die Anpassung der Bemessungsgrundlage für die pauschale Besteuerung ausländischer Künstler, die vorübergehend in Deutschland tätig sind, und deren Gage über dem Freibetrag liegt. Diese Anpassung muss entlang der realen Kostenstruktur ausländischer Künstlerinnen und Künstler, die vorübergehend in Deutschland auftreten, erfolgen.

die zügige Umsetzung der geplanten Absenkung der pauschalen Besteuerung.

Die künftige Regelung der so genannten Ausländersteuer muss für selbständige und unselbständige ausländische Künstler gleichermaßen gelten.


Berlin, den 26.09.2001