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Deutscher Kulturrat unterbreitet Vorschläge zur grundlegenden Reform der Besteuerung ausländischer Künstler
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die am 06.12.2000 vom Bundeskabinett beschlossene Absenkung des pauschalen Steuersatzes für im Inland tätige selbständige Künstler, die im Ausland ihren Wohnsitz haben (sog. Ausländersteuer). Die pauschale Steuer dieser Gruppe wird damit zum 01.01.2003 der allgemeinen Absenkung des Spitzensteuersatzes angepasst.
Notwendig ist nach Auffassung des Deutschen Kulturrates, dass die beschlossene Absenkung des Pauschalsteuersatzes auf 20% auch für vorübergehend in Deutschland tätige unselbständige ausländische Künstler gelten muss.
Die Absenkung des Pauschalsteuersatzes für vorübergehend in Deutschland tätige ausländische Künstler sollte bereits vor dem Jahr 2003 umgesetzt werden.
Dessen ungeachtet hält es der Deutsche Kulturrat darüber hinaus für erforderlich, dass das Prinzip der sog. Ausländersteuer grundsätzlich reformiert wird. Bislang wird die pauschale Steuer anhand des Umsatzes der Künstlerinnen und Künstler berechnet. Dies führt in vielen Fällen zu einer Übermaßbesteuerung.
Der Deutsche Kulturrat schlägt daher folgendes Modell vor:
auch für vorübergehend in Deutschland tätige ausländische Künstlerinnen und Künstler wird ein jährlicher Freibetrag in Höhe des steuerfreien Existenzminimums (derzeit DM 14.040,-- im Jahr) eingeführt,
bei der Berechnung des Gewinns sollte das bisherige Modell der pauschalen Gewinnermittlung beibehalten bleiben, d.h. weiterhin angenommen werden, dass von den erzielten Einnahmen 50% an Gewinn verbleiben,
die Umsatzsteuer in Höhe 16% sollte aus der Bemessungsgrundlage herausgerechnet werden.
Um eine möglichst einfache Handhabung der Besteuerung vorübergehend in Deutschland tätiger ausländischer Künstlerinnen und Künstler zu ermöglichen, schlägt der Deutsche Kulturrat folgendes Verfahren vor:
ausländische Künstlerinnen und Künstler, die in Deutschland vorübergehend tätig sind, erhalten vom Bundesamt für Finanzen ein personifiziertes Künstlerfreibetrags-Scheckheft,
das Künstlerfreibetragsscheckheft enthält Schecks in unterschiedlich großer Stückelung, die insgesamt eine Summe in Höhe des Freibetrags ergeben,
pro Veranstaltung können Künstler Schecks aus dem Künstlerfreibetrags-Scheckheft dem Veranstalter übergeben,
so lange die Jahreseinnahmen der ausländischen Künstlerinnen und Künstler unterhalb des Freibetrags verbleiben, fällt keine Pauschalsteuer an,
steigen die Einnahmen über den Freibetrag setzt die reguläre Pauschalbesteuerung ein.
Dieses Modell würde für selbständige ausländische Künstler und unselbständige ausländische Künstler, die vorübergehend in Deutschland arbeiten, gleichermaßen gelten. Die praktische Durchführung der Besteuerung vorübergehend in Deutschland tätiger ausländischer Künstlerinnen und Künstler sollte weiterhin beim Bundesamt der Finanzen verbleiben.
Der Deutsche Kulturrat mit dem ihm angeschlossenen Verbänden ist der Überzeugung, dass sein Modell die vielfach bestehende Übermaßbesteuerung ausländischer Künstler beenden würde. Das Künstlerfreibetrags-Scheckheft steht für ein unbürokratisches Verfahren, dass sowohl für ausländische Künstlerinnen und Künstler als auch die deutschen Veranstalter problemlos durchführbar ist.
Eine solche praxisnahe Form der Besteuerung ausländischer Künstlerinnen und Künstler, die vorübergehend in Deutschland tätig sind, würde gerade dem Kulturaustausch auf der kommunalen Ebene zu Gute kommen. Ausländische Künstlerinnen und Künstler würden wieder vermehrt für kurzfristige Auftritte nach Deutschland kommen und im Gegenzug deutsche Künstlerinnen und Künstler in das Ausland eingeladen werden.
Berlin, den 14.02.2001