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Deutscher Kulturrat begrüßt gesetzgeberische Schritte zur Regelung der Unfallversicherung für Bürgerschaftlich Engagierte
Berlin, den 28.10.2004. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass der Deutsche Bundestag morgen voraussichtlich das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen – (Drs 15/3439) in zweiter und dritter Lesung verabschieden wird.
Besonders in öffentlichen Museen und Bibliotheken übernehmen schon immer und in zunehmendem Maße ehrenamtlich Engagierte Aufgaben, ohne die die Einrichtungen ihren öffentlichen Auftrag nur noch schwer erfüllen können. Es ist deshalb ein richtiger Schritt, diese Personengruppe ab dem 1.1.2005 in die gesetzliche Unfallversicherung aufzunehmen. Der Deutsche Kulturrat begrüßt auch, dass in der Zukunft Mandatsträger in den Vereinen des kulturellen Lebens freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert werden können.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute: „Mit dem morgigen Beschluss des Deutschen Bundestags wird eine wichtige Forderung aus dem Kulturbereich und der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ erfüllt. Das kulturelle Leben beruht zu einem erheblichen Teil auf Bürgerschaftlichem Engagement. Es ist positiv, dass diese Engagierten in die Unfallversicherung einbezogen werden. Wichtig ist nun, dass jetzt auch gesetzliche Regelungen für den Haftpflichtversicherungsschutz für Bürgerschaftlich Engagierte gefunden werden.“