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Computerspiele: Kuddelmuddel beim Deutschen Städte- und Gemeindebund

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Deutscher Kulturrat weist Unterstellungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zurück

Berlin, den 23.05.2008. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat am 20. Mai dieses Jahres eine Pressemeldung „Keine „Killerspiele“ für Jugendliche“ veröffentlicht. In dieser Pressemeldung setzt sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund zu Recht für einen starken Jugendmedienschutz ein.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, spricht sich ebenfalls stets für einen starken Jugendmedienschutz aus. Der europaweit vorbildliche deutsche Jugendmedienschutz soll verhindern, dass gewaltverherrlichende Medien, wie Filme oder Computerspiele, Kindern oder Jugendlichen zugänglich gemacht. Im Filmbereich nimmt die FSK eine Klassifizierung der Filme nach Altersstufen vor, im Computerspielebereich übernimmt diese Aufgabe die USK.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund vermischt aber den unbestritten notwendigen Jugendschutz mit der Zuordnung einer Branche zur Kulturwirtschaft und unterstellt dem Deutschen Kulturrat, er spräche sich mit der Anerkennung der Computerspiele als Teil der Kulturwirtschaft für die Abgabe gewalthaltiger Spiele an Kinder und Jugendliche aus. Diese Unterstellung ist infam, verkennt die seit mehr als einem Jahr geführte Debatte zu Computerspielen und die Realität der Kulturwirtschaftsberichte auf kommunaler, Länder-, Bundes- und Europaebene. Bei den Kulturwirtschaftsberichten wird zu Recht – wie zuletzt im Kulturwirtschaftsbericht Köln – die Computerspielebranche zur Kulturwirtschaft gerechnet.

Der Jugendmedienschutz hat nichts mit den Teilmärkten der Kulturwirtschaft zu tun. Vollkommen unbestritten wird die Filmwirtschaft bereits seit Jahrzehnten zur Kulturwirtschaft gezählt. Ebenso unbestritten wird der Film durch öffentliche Mittel seit Jahrzehnten gefördert. Und ebenso unbestritten gibt es eine Alterseinstufung für Filme, die sichert, dass z.B. gewalthaltige Filme Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Kein Zweifel besteht aber auch daran, dass auch gewalthaltige Filme unter die Kunstfreiheit fallen, teilweise sogar von internationalen Jurys als Kunstwerk ausgezeichnet werden, dass diese Filme Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht dürfen, versteht sich von selbst. Dieses selbstverständliche und eingeübte Vorgehen gilt es auch für Computerspiele anzuwenden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, erklärt zur Meldung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes: „Es ist sehr bedauerlich, dass am Deutschen Städte- und Gemeindebund die Diskussion zum Thema Computerspiele der letzten eineinhalb Jahre vollständig vorbei gelaufen ist und hier offensichtlich ein Kuddelmuddel zwischen Positionen zum Jugendmedienschutz und zur Kulturwirtschaft besteht. Selbstverständlich ist die Computerspieleindustrie, wie auch die Filmwirtschaft, ein Teil des Kulturbereiches. Und in beiden Bereichen gibt es Regelungen, wie Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen geschützt werden sollen. Natürlich müssen diese Regelungen ständig auf ihre Wirksamkeit geprüft werden und wenn erforderlich verschärft werden. Die Forderung der Deutschen Städte- und Gemeindebundes Gewaltspiele generell zu verbieten, geht aber weit über den Kinder- und Jugendschutz hinaus und spiegelt eine Diskussionsstand wieder, der seit fast einem Jahr ad acta gelegt ist. Darüber hinaus sollten sich die Städte und Gemeinden an ihre eigene Nase fassen. Sie stehen in der Pflicht für Kinder und Jugendliche attraktive Freizeitangebote zur Verfügung zu stellen. Gerade bei den Angeboten für Jugendliche wurde in den Kommunen in den letzten Jahren in unverantwortlicher Weise gespart. Vielleicht ist das auch einer der Gründe dafür, dass immer mehr Jugendliche ihren Tag beim Computer spielen vor dem heimischen PC und nicht in kommunalen Jugendzentren verbringen.“

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