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Den Kulturaustausch sichern - die Ausländersteuer reformieren!

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Deutscher Kulturrat fordert grundlegende Reform der Besteuerung ausländischer Künstler

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die am 06.12.2000 vom Bundeskabinett beschlossene Absenkung des pauschalen Steuersatzes für im Inland tätige selbständige Künstler, die im Ausland ihren Wohnsitz haben (sog. Ausländersteuer), zum 01.01.2003. Die pauschale Steuer dieser Gruppe wird damit der allgemeinen Absenkung des Spitzensteuersatzes angepasst.



Der Deutsche Kulturrat sieht es für notwendig an, dass die beschlossene Absenkung des Pauschalsteuersatzes auf 20% auch für vorübergehend in Deutschland tätige unselbständige ausländische Künstler gelten muss.

Dessen ungeachtet hält es der Deutsche Kulturrat weiterhin für erforderlich, dass das Prinzip der sog. Ausländersteuer reformiert wird. Bislang wird die pauschale Steuer anhand des Umsatzes der Künstlerinnen und Künstler berechnet. Dies führt in vielen Fällen zu einer Übermaßbesteuerung. Gerade kleineren ausländischen Ensembles verbleiben bei einem Auftritt in Deutschland mit z.B. 4.000 DM Umsatz nach Abzug aller Kosten inklusive der Steuern noch 120,-- DM Gewinn. Bei vier Ensemblemitglieder sind das pro Person 30,-- DM Abendgage.

Die sog. Ausländersteuer belastet mit einer solchen unmäßigen Besteuerung den Kulturaustausch in erheblichem Umfang. Kleinere und mittlere Veranstalter haben vermehrt Probleme, ausländische Künstlerinnen und Künstler für Auftritte zu gewinnen. Einschränkungen im Kulturaustausch behindern aber auch deutsche Künstlerinnen und Künstler, die dadurch im Gegenzug weniger in das Ausland eingeladen werden. Das kulturelle Leben in Deutschland lebt vom Austausch mit ausländischen Künstlerinnen und Künstlern. Die deutsche Gesellschaft braucht gerade jetzt diesen Austausch dringend!

Der Deutsche Kulturrat wird im Frühjahr kommenden Jahres einen konkreten Vorschlag zur Besteuerung im Inland tätiger ausländischer selbständiger Künstler vorlegen. Dieser Vorschlag wird auch Regelungen zur Besteuerung im Inland tätiger ausländischer unselbständiger Künstler umfassen.

Berlin, den 13.12.2000