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Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für CD´s

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Für Kopf und Bauch
Deutscher Kulturrat begrüßt Vorstoß von Staatsministerin Weiss zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Kulturgüter

Berlin, den 12.11.2002. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt den Vorstoß der neuen Kulturstaatsministerin Christina Weiss, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Kunstgüter beizubehalten und auf Tonträger wie CD’s auszudehnen.

Der Deutsche Kulturrat fordert bereits seit Jahren, dass alle Kulturgüter mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz besteuert werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Für Nahrungsmittel gilt in Deutschland der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7%, für geistige Lebensmittel wie Bücher und Kunstwerke gilt diese Ermäßigung selbstverständlich ebenfalls. Dass die Kulturstaatsministerin nun auch den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Musik-CD’s fordert, ist folgerichtig. Was dem Bauch recht ist, ist dem Kopf nur billig.“