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Deutscher Kulturrat fordert Aufnahme der Kulturverträglichkeitsklausel in die EU-Verfassung
Berlin, den 14.05.2003. Am Donnerstag und Freitag dieser Woche wird die entscheidende Phase in der Beratung der europäischen Verfassung eingeläutet. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert die deutschen Mitglieder des EU-Verfassungskonvents auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Kulturverträglichkeitsprüfung in die zukünftige europäische Verfassung aufgenommen wird.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute: "Europa macht seit langem Kulturpolitik im Steuerrecht, im Urheberrecht und besonders deutlich im Wettbewerbsrecht. Der Streit, ob Europa auch für Kultur zuständig ist, ist bereits vor Jahren entschieden worden. Wir erwarten deshalb, dass die so genannte Kulturverträglichkeitsprüfung aus dem Amsterdamer Vertrag (§ 151, Art. 4) als kulturelles Schutzprogramm Eingang in die europäische Verfassung findet. In der zukünftigen europäischen Verfassung besteht die Chance, die Kulturverträglichkeitsprüfung endlich so zu gestalten, dass sie auch funktioniert. Herr Fischer, Herr Teufel, Herr Meyer, wir verlassen uns auf sie."
s. auch: http://nmz.de/kiz/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=453…