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Im Labyrinth der Kulturzuständigkeit

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Die Kulturverwaltung der Länder, des Bundes und der Europäischen Union
Deutscher Kulturrat fordert Versachlichung der Debatte um die Kulturhoheit zwischen Bund und Ländern

Berlin, den 28.07.2005. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, stellte heute in Berlin das Handbuch „Im Labyrinth der Kulturzuständigkeit - Die Kulturverwaltung der Länder, des Bundes und der Europäischen Union“ (Herausgeber: Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz) vor.

In dem Handbuch werden die Anschriften und Ansprechpartner der kommunalen Spitzenverbände, der Länder, des Bundes und der Europäischen Kommission zugänglich gemacht. Das Buch gliedert sich nach den politischen Ebenen Kommunen, Länder, Bund, Europäische Kommission:

Kommunen

Bei den Kommunen werden als gemeinsame Einrichtung die Bundesvereinigung Kommunaler Spitzenverbände sowie der Deutsche Städtetag mit seinen Mitgliedsverbänden, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag mit seinen Landesverbänden verzeichnet.

Die Kommunen übernehmen die hauptsächliche Verantwortung in der Finanzierung von Kunst und Kultur. Hier werden die Entscheidungen über den Abbau, Erhalt oder Ausbau der kulturellen Infrastruktur getroffen. Über ihre Landesverbände oder auch die jeweiligen kommunalen Spitzenverbände versuchen die Kommunen Einfluss auf die Gestaltung der Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur auf der Landes-, Bundes oder auch europäischen Ebene zu nehmen.

Länder

Bei den Ländern zeigt sich wie breit gefächert das Spektrum der Kulturpolitik ist, insbesondere wenn die kulturelle Bildung und die Medienpolitik einbezogen werden. Es werden daher im Handbuch die Anschriften und Ansprechpartner der Staatskanzleien ebenso aufgeführt wie die Landesvertretungen. Ebenfalls finden die Bildungsressorts, die Kulturressorts und die Jugendressorts Berücksichtigung. Gerade das letztere Ressort hat eine herausragende Bedeutung in der kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Kulturelle Kinder- und Jugendbildung ist zumeist als erstes eine Angelegenheit der Jugendpolitik und erst dann der Kulturpolitik.

Bund

Bei der Betrachtung der kulturpolitischen Verantwortlichkeiten auf der Bundesebene wird einmal mehr deutlich, dass die nationale Kulturförderung, obwohl über sie besonders intensiv gestritten wird, nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Gesamtspektrum der Kulturpolitik des Bundes ist. Das Funktionieren der Künstlersozialversicherung, zuständig ist das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, ist eine wesentliche Kulturförderungsmaßnahme, da hierdurch sichergestellt wird, dass Künstler und Publizisten in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versichert sind. Das Bundesministerium für Justiz verantwortet die Gesetzgebung im Urheber- und Verlagsrecht. In der Verantwortung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend liegt ein wichtiges Förderinstrument der kulturellen Kinder- und Jugendbildung, der Kinder- und Jugendplan. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert Modellprojekte in der kulturellen Bildung und legt mit der Hochschulrahmengesetzgebung auch den Rahmen für die künstlerischen Hochschulen fest. Und das Auswärtige Amt schließlich kümmert sich um die Auswärtige Kulturpolitik. Die jeweiligen Referate und Ansprechpartner sind im Handbuch nachzulesen.

Europäische Kommission

Betrachtet man die europäische Ebene wird Kulturpolitik noch abstrakter. Die Europäische Union hat nur eine sehr schmale Kulturförderkompetenz, da nach dem Subsidiaritätsprinzip die Mitgliedsstaaten bei der Gestaltung der Kulturpolitik Vorrang genießen. Die Kulturpolitik der Europäischen Union drückt sich in erster Linie bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen aus. Und hier nimmt die Bedeutung zu, da inzwischen die EU-Kommission bei internationalen Abkommen wie z.B. dem GATS-Abkommen (Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen) für die Mitgliedsstaaten die Verhandlungsführung übernommen hat. Aber auch in anderen Politikfeldern wie z.B. dem Urheberrecht oder dem Wettbewerbsrecht nimmt die Bedeutung der kulturpolitischen Entscheidungen der Europäischen Union zu. Das Handbuch erschließt daher besonders die Anschriften und Ansprechpartner dieser Teile der Kulturverwaltung der Europäischen Kommission.

Der Deutsche Kulturrat hofft mit dem Handbuch „Im Labyrinth der Kulturzuständigkeit - Die Kulturverwaltung der Länder, des Bundes und der Europäischen Union“, einen nützlichen Wegweiser durch das Labyrinth der Kulturzuständigkeiten zu geben und die Strukturen der Kulturzuständigkeiten durchsichtiger werden zu lassen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und Mitherausgeber des Handbuches, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Länder haben die Kulturhoheit, der Bund darf in Einzelfällen zusätzliches Geld bereit stellen und Brüssel soll sich aus der Kulturpolitik gänzlich heraushalten. Dass dieses Bild, den verschiedenen Kulturzuständigkeiten der Kommunen, der Ländern, des Bundes und der Europäischen Union nicht gerecht wird, zeigt bereits ein erster Blick in das Handbuch. Es wird deutlich, dass sowohl die verschiedenen innerstaatlichen Ebenen als auch die europäische Ebene ganz unterschiedliche Aufgaben in der Kulturpolitik wahrnehmen. Und das Handbuch belegt zugleich, dass innerhalb der verschiedenen Ebenen sehr unterschiedliche Ressorts mit Kulturfragen befasst sind. Ein Blick auf die Strukturen der Kulturverwaltung könnte also auch zu einer Versachlichung der teilweise sehr emotional geführten Debatte um die Kulturhoheit der Länder und die vermeintliche oder auch tatsächliche Einmischung des Bundes und der Europäischen Union in Angelegenheiten der Länder beitragen.“

Im Labyrinth der Kulturzuständigkeiten: Ein Handbuch - Die Kulturverwaltung der Länder, des Bundes und der Europäischen Union
Herausgeber: Olaf Zimmermann, Gabriele Schulz

148 Seiten, ISBN 3-934868-10-x,
Preis: 14,80 € (+ Porto und Verpackung)

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