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Die Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" führt heute eine Anhörung zu Kultur als Staatsziel durch.
Die Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" prüft, ob und inwiefern Kultur bundesverfassungsrechtlich geschützt und gefördert werden kann. In einer öffentlichen Anhörung zur kulturellen Staatszielbestimmung am heutigen 20. September befragt sie fünf renommierte Staatsrechtslehrer nach den Argumenten, die für bzw. gegen eine Verfassungsänderung sprechen.Rund zehn Jahre nach der Gemeinsamen Verfassungskommission, die sich in der Folge des Einigungsvertrags mit einem Staatsziel Kultur befasste, greift die Enquete-Kommission dieses wichtige Thema wieder auf. Denn in Zeiten klammer öffentlicher Haushalte werden die Rufe nach einer Verankerung der Kultur in der Verfassung lauter.