Deutscher Kulturrat begrüßt Initiative der Thüringer Landtagsfraktionen und sieht weiteren Diskussionsbedarf
Berlin, den 29.05.2008. Heute führt der Thüringer Landtag eine Anhörung zur Verankerung des Auftrags von wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken in einem Landesbibliotheksgesetz durch. Damit greifen die im Thüringer Landtag vertretenen Fraktionen direkt einen Vorschlag der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ auf. Diese hatte in ihrem Schlussbericht (Bundestagsdrucksache 16/7000) empfohlen, Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen zu regeln. Der Unterhalt öffentliche Bibliotheken soll nach Auffassung der Enquete-Kommission in der Zukunft keine freiwillige Aufgabe mehr sein, sondern eine Pflichtaufgabe werden.
• Thüringer Bibliotheksgesetz, Gesetzesentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD (Drucksache 4/3503)
• Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz, Gesetzesentwurf der Fraktion der CDU (Drucksache 4/3956)
In beiden Gesetzesentwürfen werden die Aufgaben von wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken beschrieben. In beiden Gesetzesentwürfen wird aber darauf verzichtet, den Unterhalt von öffentlichen Bibliotheken als Pflichtaufgabe festzuschreiben.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und ehemaliges Mitglied der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“, Olaf Zimmermann, wird zu den Gesetzesentwürfen im Thüringer Landtag angehört. Er sagte zu den Gesetzesentwürfen: „Ich freue mich sehr, dass die Arbeit der Enquete-Kommission auch in den Ländern Früchte trägt und die Abgeordneten des Thüringer Landtags, die Empfehlung Landesbibliotheksgesetze zu verabschieden, aufgenommen haben. Die bisherigen Gesetzesentwürfe bleiben jedoch hinter dem Vorschlag der Enquete-Kommission zurück, da der Unterhalt öffentlicher Bibliotheken nach wie vor eine freiwillige Aufgabe bleiben soll. Hier besteht noch Nachholbedarf. Problematisch ist ferner, dass im Gesetzesentwurf der CDU-Fraktion den wissenschaftlichen Bibliotheken zusätzlich die Aufgabe zugewiesen wird, verlegerische Aufgaben im elektronischen Publizieren wahrzunehmen. Hier besteht noch erheblicher Diskussionsbedarf.“
• Das Schreiben des Deutschen Kulturrates an die Mitglieder des Thüringer Landtags zu den Gesetzesentwürfen eines Bibliotheksgesetzes finden Sie im Internet unter: http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=1334&rubrik=5