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Expertenanhörung in Bonn votiert gegen zweite Stufe des Forschungsvorhabens „Ermittlung des Selbstvermarktungsanteils in der Künstlersozialversicherung“
Berlin, den 29.01.2004. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert den Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages auf, nicht weiterhin auf die Durchführung der zweiten Stufe des Forschungsvorhabens „Ermittlung des Selbstvermarktungsanteils in der Künstlersozialversicherung“ zu bestehen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann sagt: „Da beschließt der Deutsche Bundestag vor vier Jahren die Reform der Künstlersozialversicherung und ein Ausschuss desselben Bundestages ignoriert standhaft die neue Rechtlage. Schätzungsweise rund 350.000 Euro kann den Steuerzahler diese Ignoranz kosten. Mit einer Ausnahme haben alle Experten bei dem gestrigen Hearing im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in Bonn die Weiterführung des Forschungsvorhabens ohne wenn und aber abgelehnt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages sollte dieses Votum ernstnehmen und nicht weiterhin auf einem teuren Gutachten bestehen, das rechtlich nicht geboten ist und methodisch angezweifelt wird.“
Hintergrundinformationen sind im Internet unter http://www.kulturrat.de/themen/ksvg-reform.htm abrufbar.