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Deutscher Kulturrat begrüßt bayerische Vorschläge „Initiative 10 plus 10“
Berlin, den 07.02.2007. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die ergänzenden bayerischen Vorschläge zur Stärkung des bürgerschaftliches Engagement „Initiative 10 plus 10“.
Nachdem kurz vor Weihnachten Bundesfinanzminister Peer Steinbrück seinen 10-Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog „Hilfen für Helfer“ vorgestellt hat, legt nun der Bayerische Finanzminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser nach und ergänzt diesen Maßnahmenkatalog um 10 weitere Punkte.
Einführung einer steuerfreien Aufwandspauschale von 600 Euro im Jahr für ehrenamtlich arbeitende Vereinsvorstände. Der tatsächliche Aufwand müsste nicht gegenüber dem Finanzamt belegt werden. Die bestehende Übungsleiterpauschale und die allgemeine Aufwandspauschale dürfen nicht kumuliert werden.
Einführung einer gesetzlichen Regelung zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen. Im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Reform des Gemeinnützigkeitsrecht wird in der Gesetzesbegründung festgehalten, dass Mitgliedsbeiträge für kulturelle Einrichtungen steuerlich abzugsfähig sind, auch wenn eine geldwerte Gegenleistung gewährt wird. Der Bayerische Finanzminister schlägt nun eine unmissverständliche eindeutige gesetzliche Regelung vor. Darüber hinaus fordert er eine Ausdehnung dieser Regelung auch für Fördervereine anderer gemeinnütziger Einrichtungen.
Ausweitung des unbürokratischen Spendennachweises auf 200 Euro. Bislang reicht bei einer Spende bis zu 100 Euro zum Spendennachweis der Bareinzahlungsbeleg. Dieser unbürokratische Spendennachweis soll nach den bayerischen Vorschlägen nun verdoppelt werden.
Verzicht auf eine abschließende Aufzählung gemeinnütziger Zwecke im Gesetz. Das Bundesfinanzministerium plant mit der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, die gemeinnützigen Zwecke abschließend in der Abgabenordnung zu definieren. Der Bayerische Finanzminister will von einer abschließenden Regelung absehen, damit auf neue Entwicklungen aus der Zivilgesellschaft flexibel reagiert werden kann.
Ausweitung der Frist für die zeitnahe Mittelverwendung auf zwei Jahre. Gemeinnützige Organisationen sind heute verpflichtet, ihre Mittel zeitnah zu verwenden. Diese zur Zeit auf ein Jahr begrenzte Frist soll auf zwei Jahre verlängert werden.
Flexibilisierung der Besteuerungsgrenzen für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Das Bundesfinanzministerium plant eine Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von 30.678 Euro auf 35.000 Euro im Jahr. Der Bayerische Finanzminister schlägt zusätzlich eine flexible Regelung dieser Besteuerungsgrenze vor vor. Die Besteuerungsgrenze von 35.000 Euro soll in einem Zeitraum von drei Jahren im Durchschnitt nicht über 35.000 Euro im Jahr liegen. Um eine Konkurrenz mit der Privatwirtschaft zu vermeiden, soll eine Höchstgrenze von 40.000 Euro/Jahr eingezogen werden. Wird diese überschritten, setzt die Besteuerung ein.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Mit seinen Vorschlägen geht der Bayerische Finanzminister über die positiven Vorschläge des Bundesfinanzministers bei der Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes noch hinaus. Es ist deshalb zu erwarten, das Bayern seinen Einfluss geltend machen wird, damit im Bundesrat der anstehenden Reform Gemeinnützigkeitsrechtes keine Steine in den Weg gelegt werden. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sollte prüfen, ob Vorschläge seines bayerischen Kollegen nicht noch in den Regierungsentwurf zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes übernommen werden können. Sollte dieses aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, hat der Bundesrat die Möglichkeit auf Initiative des Landes Bayern diese weiteren Verbesserungen in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts kann so noch mehr einen echten Beitrag zur Entbürokratisierung und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements leisten.“
Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Referentenentwurf zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts kann im Internet unter der nachfolgenden Adresse abgerufen werden: http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=935&rubrik=62
Die Stellungnahme der Projektgruppe Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts, in der Dachverbände der verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche und Wissenschaftler zusammenarbeiten, ist unter folgender Adresse zu finden: http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=937&rubrik=62