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Deutscher Kulturrat fordert Artikelgesetz zur Förderung von Kunst und Kultur im Steuerrecht
Mit dem Vorschlag für ein Artikelgesetz werden die steuerpolitischen Vorschläge des Deutschen Kulturrates e.V. zur Förderung von Kunst und Kultur in zusammenfassender Form vorgelegt. Das Artikelgesetz soll einen Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur leisten und das private Engagement für Kunst und Kultur stärken.
Ein wesentlicher Teil des Artikelgesetzes dient der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagement. Bürgerschaftliches Engagement hat im Kunst- und Kulturbereich traditionell einen hohen Stellenwert. Der Deutsche Kulturrat sieht seine Vorschläge deshalb auch im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Enquetekommission "Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements" des Deutschen Bundestages, die zur Zeit ebenfalls steuerrechtliche Vorschläge zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements entwickelt.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates e.V., Olaf Zimmermann, sagte: "Die Förderung von Kunst und Kultur auf der Bundesebene findet hauptsächlich durch die Setzung von kulturfreundlichen Rahmenbedingungen statt. Das Steuerrecht ist eine der wichtigsten Stellschrauben, die der Bundesgesetzgeber zur Förderung von Kunst und Kultur hat. Jetzt werden die Weichen für die nächste Legislaturperiode gestellt. Wir legen unsere Vorschläge für ein Artikelgesetz zur Förderung von Kunst und Kultur im Steuerrecht deshalb jetzt vor. Wir werden mit allen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien Gespräche über unsere Vorschläge führen. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden unsere Empfehlungen zur Bundestagswahl im Herbst 2002 maßgeblich beeinflussen."
Die Vorschläge für ein Artikelgesetz zur "Steuerlichen Behandlung von Kunst und Kultur" finden Sie unter: http://www.kulturrat.de/aktuell/Stellungnahmen/steuer-artikelgesetz.htm.
Berlin, den 19.12.2001