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Der Worte sind genug - Reform des Stiftungszivilrechts jetzt anpacken!
Deutscher Kulturrat, Bundesverband Deutscher Stiftungen und Deutscher Städte- und Gemeindebund stellen gemeinsame Erklärung zur Reform des Stiftungszivilrechts vor
Der Deutsche Kulturrat, der Bundesverband Deutscher Stiftungen und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben heute eine gemeinsame Erklärung "Reform des Stiftungsprivatrechts zügig umsetzen!" der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Verbände machen in der Erklärung konkrete Vorschläge wie das Stiftungsprivatrecht reformiert werden muss, um das Stiften zu erleichtern. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger interessieren sich dafür, mit einem Teil oder ihrem ganzen Vermögen eine Stiftung zu errichten. Diese Stiftungsbereitschaft sollte vom Staat nachhaltig unterstützt werden. Dazu gehört:
die gesetzliche Erwähnung eines Rechts auf Stiftungen,
die Definition "Was ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechtes?", "Was ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung?", "Was ist eine Bürgerstiftung?",
die Vereinfachung und Beschleunigung des Errichtungsverfahrens,
Regelungen bezüglich der Transparenz von Stiftungen durch Einführung eines Stiftungsregisters, weiterer Ausbau der Stiftungsgenehmigungs- und -aufsichtsbehörden in Kompetenzzentren für Stiftungen.
Mit Hilfe dieser Maßnahmen könnte die vorhandene Stiftungsbereitschaft nachhaltig unterstützt werden. Stiftungen übernehmen als klassische Organisationen des Dritten Sektors gerade im Kulturbereich wichtige Funktionen. Sie fördern unabhängig und nachhaltig Kunst und Kultur.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte anlässlich der Vorstellung der gemeinsamen Erklärung: "Nachdem bereits seit drei Jahren die Argumente für die Reform des Stiftungsprivatrechts ausgetauscht und hin- und hergewendet wurden, ist es nun der Worte genug. Jetzt gilt es die Reform anzupacken und endlich umzusetzen."
Die Stellungnahme ist zu finden unter: www.kulturrat.de/aktuell/Stellungnahmen/stiftungsprivatrecht.htm
Berlin, den 10.10.2001