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Stiftungszivilrecht und Kulturausschuss

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Kulturausschuss, übernehmen Sie!
Kulturausschuss im Deutschen Bundestag soll die Federführung bei der Reform des Stiftungszivilrechtes erhalten


Noch in dieser Legislaturperiode soll nach Aussage des Bundesjustizministeriums und des Staatsministers für Kultur und Medien das Stiftungszivilrecht reformiert werden. Wie schon bei der Reform des Stiftungssteuerrechtes im Jahr 2000 ist auch die anstehende zivilrechtliche Reform des Steuerrechtes vom Kulturbereich gefordert und letztendlich erstritten worden. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert deshalb, dass wie bei der sehr erfolgreichen Reform des Stiftungssteuerrechtes auch bei der Reform des Stiftungszivilrecht der Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag die Federführung in den parlamentarischen Beratungen übernimmt.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute in Berlin: "Die Reform des Stiftungszivilrechtes ist kein unmöglicher Auftrag für den Kulturausschuss des Deutschen Bundestages. Der Auftrag ‚Stiftungssteuerrecht\' wurde vom Kulturausschuss schon mit Bravour erledigt. Warum sollte nicht auch die Reform des Stiftungszivilrechtes unter der Federführung der Kulturpolitiker des Deutschen Bundestages stehen? Kulturausschuss, übernehmen Sie."

Berlin, den 12.11.2001