München - Im Streit um das Vergabeverfahren beim Architektenwettbewerb für einen neuen Münchner Konzertsaal verhandelt am Freitag das Oberlandesgericht. Antragsteller ist der Architekt Stefan Braunfels, der nicht als Wettbewerbsteilnehmer ausgewählt wurde.
Er rügt die fehlende Transparenz des Bewerbungsverfahrens und die dadurch bedingte Unüberprüfbarkeit des Ergebnisses. Braunfels beantragt die Aufhebung des Wettbewerbsergebnisses und Akteneinsicht.
Die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern hatte einer Beschwerde Braunfels' teilweise nachgegeben, der gegen seinen frühzeitigen Ausschluss aus dem Wettbewerb vorgegangen war. Das unabhängig agierende Gremium verlangte eine Neubewertung der Bewerbung.
Doch diese ergab erneut, dass Braunfels zu Recht nicht in den Wettbewerb einbezogen worden war. Gegen diese Entscheidung wandte sich Braunfels mit seiner Beschwerde, über die nun das Oberlandesgericht München letztinstanzlich entscheidet.