Hauptrubrik
Banner Full-Size

Bundesrat billigt Novelle des Urheberrechts

Publikationsdatum
Body

Berlin (ddp). Private Kopien im digitalen Bereich bleiben auch weiterhin im begrenzten Umfang erlaubt. Einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages ließ der Bundesrat am Freitag in Berlin ohne Einwände passieren.

Danach besteht ein umfassendes Verbot für die Umgehung des Kopierschutzes. Eine Kopie soll nicht nur dann unzulässig sein, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde, sondern auch, wenn sie entgegen geltendem Recht im Internet zum Download angeboten worden ist.

Mit der Neuregelung wird zugleich eine gesetzliche Grundlage für die Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven geschaffen. Gleiches gilt für den Kopieversand durch solche Einrichtungen.

Die Novelle soll zu einem fairen Interessenausgleich zwischen Kreativen, Verwertern, Nutzern, Geräteindustrie und Kulturbetrieb führen. So sollen die Pauschalvergütungen, die als Ausgleich für Privatkopien zu zahlen sind, künftig von den Beteiligten - Geräteherstellern und Rechteinhabern - selbst festgelegt werden. Gesetzlich vorgeschrieben wird indes, wie die Höhe der Vergütung zu bemessen ist.