1.1 Vorbemerkung
Die Arbeit des Deutschen Kulturrates gründet auf der Tätigkeit der ehrenamtlichen Gremien. Hier in den Fachausschüssen, dem Sprecherrat und dem Vorstand ist der kulturpolitische Sachverstand aus den Bundeskulturverbänden versammelt. Hier finden die fachlichen und die kulturpolitischen Diskussionen statt, werden Stellungnahmen erarbeitet und verabschiedet. In der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung werden die haushaltspolitischen Entscheidungen getroffen, wird der Jahresbericht entgegen genommen und findet der allgemeine kulturpolitische Austausch zwischen den Sektionen statt.
Kennzeichen der Arbeit des Deutschen Kulturrates ist, dass sowohl über den Tellerrand der verschiedenen Sparten hinweg geschaut wird als auch die unterschiedlichen Bereiche des kulturellen Lebens wie die Künstler, die Kulturwirtschaft, die Kultureinrichtungen, die Kulturvermittler und die Laienorganisationen sich auf gemeinsame Positionen verständigen. Diese Arbeit setzt bei allen Kompromissbereitschaft voraus. Sie verlangt aber auch mit guten Argumenten, für die eigene Sache zu werben und Bündnispartner aus den verschiedenen Kulturbereichen zu gewinnen.
Dass die Arbeit im Berichtszeitraum so gut gelingen konnte, die Stellungnahmen, Resolutionen und Positionspapier erarbeitet werden konnten, ist dem Einsatz und dem Sachverstand der ehrenamtlich Aktiven zu verdanken.
Ihnen allen sei an dieser Stelle herzlich gedankt.
1.2 Die Mitgliederversammlung
Einmal im Jahr tritt die Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrates zusammen. Ihr obliegen in erster Linie vereinsinterne Angelegenheiten wie die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts, die Verabschiedung des Haushaltes und die Entlastung des Vorstands. In der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied des Deutschen Kulturrates - also jede Sektion - mit sieben Stimmen vertreten.
Die Mitgliederversammlung am 17. Juni 1999 behandelte die oben aufgeführten vereinsinternen Angelegenheiten. Im Bericht über die kulturpolitischen Aktivitäten wurde auf das positive Ergebnis der Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 1998 verwiesen. Die Einrichtung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags und die Einsetzung von Staatsminister Dr. Naumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien, wurde als Erfolg des Deutschen Kulturrates herausgestellt.
Weiter wurden anlässlich der Mitgliederversammlung über die abgeschlossenen Projekte „Weiterbildung in künstlerischen und kulturellen Berufen“ und „Kulturpolitik für das 21. Jahrhundert – Anforderungen an die Informationsgesellschaft“ (siehe hierzu: Kapitel 6.4 Publikationen des Deutschen Kulturrates) berichtet. Der Fortgang der laufenden Vorhaben „Politikberatung durch den Deutschen Kulturrat e.V.“, „Cultural Contact Point“ und „Kulturelle Bildung in der Wissensgesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der Künste – Anforderungen, Entwicklungen und Qualifikationen“ (siehe hierzu: Kapitel 7 Projekte des Deutschen Kulturrates) wurde dargestellt.
Schwerpunkt der kulturpolitischen Diskussion war die europäische Kulturpolitik. Hierzu wurden zwei Resolutionen verabschiedet: „Kulturpolitik in Europa stärken! – Deutscher Kulturrat fordert die Entwicklung einer eigenständigen europäischen Kulturpolitik“ und „Deutscher Kulturrat fordert den Erhalt der Buchpreisbindung. Resolution des Deutschen Kulturrates zur Buchpreisbindung“ (beide in Kapitel 8 Positionen, Resolutionen und Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates).
Beide Stellungnahmen wurden im Anschluss an die Mitgliederversammlung in einer kulturpolitischen Diskussion mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments vorgestellt und diskutiert.
1.3 Der Sprecherrat
Der Sprecherrat trat im Berichtszeitraum zu vier Sitzungen zusammen. Und zwar am 16.06.1999 im Haus der Kultur in Bonn, am 29.09.1999 in den Räumen der Ostdeutschen Sparkassenstiftung Berlin, am 02.12.1999 in den Räumen des Berliner Büros des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und am 10.03.2000 in den Räumen der Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände, Berlin.
Aufgabe des Sprecherrats ist die Verabschiedung von Stellungnahmen und Resolutionen des Deutschen Kulturrates. Weiter wird hier über das kulturpolitische Arbeitsprogramm des Deutschen Kulturrates beraten.
Die Sitzung vom 16.06.1999 stand im Zeichen der Vorbereitung der Mitgliederversammlung am 17.06.1999. Intensiv wurden Fragen der europäischen Kulturpolitik diskutiert und vereinbart, dass der Deutsche Kulturrat diesem Thema in der Zukunft eine größere Bedeutung beimessen wird. Ferner wurden in dieser Sitzung Fragen des Stiftungs-, Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechts behandelt.
Seit dem Umzug von Regierung und Parlament nach Berlin waren die Sprecherratssitzungen mit einem Ortswechsel verbunden. Üblicherweise fanden die Sprecherratssitzungen in Bonn im Haus der Kultur statt. Um die Tradition der Gespräche mit Mandatsträgern aus den Fraktionen des Deutschen Bundestags (siehe hierzu: Kapitel 4 Der Deutsche Kulturrat im Gespräch) im Anschluss an die Sprecherratssitzung fortsetzen zu können, war es seit dem Umzug von Parlament und Regierung im Sommer 1999 nach Berlin erforderlich, die Sprecherratssitzungen in Berlin durchzuführen.
Dankenswerterweise haben Mitgliedsverbände des Deutschen Kulturrates, aber auch andere Institutionen wie die Ostdeutsche Sparkassenstiftung und die DEFA-Stiftung, den Deutschen Kulturrat eingeladen, bei sich zu Gast zu sein.
Der Deutsche Kulturrat bedankt sich an dieser Stelle noch einmal bei den aufgeführten Organisationen für die erwiesene Gastfreundschaft.
Ausführlich diskutiert wurde im Sprecherrat in der Sitzung vom 29.09.1999 die geplante Absenkung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse. Die Sprecherinnen und Sprecher zeigten sich besorgt, dass mit der Absenkung des Bundeszuschusses das sorgfältig austarierte Gefüge der Künstlersozialkasse aus dem Gleichgewicht gerät. Der Sprecherrat artikulierte deutlich die Aufforderung an die Bundesregierung, vor eine Veränderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes eine Anhörung der Verbände der Versicherten und der Verbände der Abgabepflichtigen zu schalten, um den Sachverstand aus den Verbänden einzubinden.
Weiter hat der Sprecherrat in dieser Sitzung eine Stellungnahme zum Stiftungsrecht und eine Resolution zur Auswärtigen Kulturpolitik (siehe hierzu: Kapitel 8 Positionen, Resolutionen und Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates) verabschiedet.
Die Diskussion um die Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes wurde in den nächsten Sprecherratssitzungen fortgesetzt. In der Sitzung vom 02.12.1999 wurde über den aktuellen Stand informiert, d.h. die Umsetzung der im Rahmen des Haushaltssanierungsgesetzes beschlossenen Absenkung des Bundeszuschusses und der Vereinheitlichung der Abgabesätze zum 01.01.2000. Weiter wurde angesprochen, dass die Bundesregierung im Frühjahr 2000 einen Bericht zur sozialen Lage der Künstler und Publizisten vorlegen wird und im Anschluss daran eine Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes folgen soll.
Als wichtiges Thema wurde in der Sitzung vom 02.12.1999 über die Reform des Stiftungs- und des Stiftungssteuerrechts debattiert. Verabschiedet hat der Sprecherrat eine Stellungnahme zum Rahmenprogramm der Europäischen Kommission „Kultur 2000“ (siehe hierzu: Kapitel 8 Positionen, Resolutionen und Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates).
Die erste Sprecherratssitzung im Jahr 2000 fand am 10.03.2000 statt. Auch hier stand das Thema „Künstlersozialversicherungsgesetz“ als wichtigstes Thema auf der Tagsordnung. Die Stellungnahme „Positionen des Deutschen Kulturrates zur Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes“ (siehe hierzu: Kapitel 8 Positionen, Resolutionen und Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates) wurde vom Sprecherrat verabschiedet. Diese Stellungnahme war von der adhoc-Arbeitsgruppe Soziale Sicherung/Künstlersozialkasse in mehreren Sitzungen und nach intensiven Beratungen vorbereitet worden. Mit dieser Stellungnahme legt der Deutschen Kulturrat eine abgestimmte Position seiner Mitgliedsverbände zur Reform dieser Sozialversicherung vor.
Weiter wurde in der Sitzung ein erstes Meinungsbild zum Preisträger für den Kulturgroschen des Deutschen Kulturrates 2000 erstellt. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt war die Diskussion zu Möglichkeiten und Grenzen alternativer Kulturfinanzierung.
1.4 Der Vorstand
Der Vorstand vertritt den Deutschen Kulturrat nach außen. Er traf sich im Berichtszeitraum zu sieben Sitzungen.
Im Mittelpunkt der Vorstandssitzungen standen die Vorbereitungen von Sitzungen und Gesprächen mit Vertretern der Politik und der Medien. Die kulturpolitische Arbeit und die Themen des Deutschen Kulturrates wurden im Vorstand vorab diskutiert.
Nach wie vor stark beschäftigt hat den Vorstand im Berichtszeitraum die Finanzierung des Deutschen Kulturrates. Im laufenden Haushaltsjahr 1999 wurde die Finanzierung des Deutschen Kulturrates umgestellt (siehe hierzu: Kapitel 2 Die Geschäftsstelle des Deutschen Kulturrates). Vornehmliches Anliegen des Vorstandes bei den Finanzierungsfrage ist, die Arbeit der Geschäftsstelle zu sichern und zugleich eine größtmögliche Freiheit bei der Verwendung der Mittel zu erzielen. Eine Erhöhung der Eigenmittel des Deutschen Kulturrates durch vermehrte Publikationsverkäufe hat für den Vorstand des Deutschen Kulturrates eine herausragende Bedeutung. Hier wird die Chance gesehen, über die Projekte des Deutschen Kulturrates hinausgehend mit eigenen Mitteln kulturpolitische Ziele zu verfolgen.
1.5 Die Sektionen im Deutschen Kulturrat
Mitglieder des Deutschen Kulturrates sind die acht Sektionen:
Deutscher Musikrat,
Rat für darstellende Künste,
Deutsche Literaturkonferenz,
Kunstrat,
Rat für Baukultur,
Sektion Design
Sektion Film und Medien,
Rat für Soziokultur und kulturelle Bildung.
Den Sektionen gehören wiederum eine unterschiedlich große Anzahl an Verbänden an. Kennzeichnend für die Sektionen, die die künstlerischen Sparten spiegeln, ist, dass in ihnen Verbände der unterschiedlichen Bereiche des kulturellen Lebens zusammengeschlossen sind.
In den Sektionen des Deutschen Kulturrates finden die spartenspezifischen Diskussionen statt und werden spartenspezifische Forderungen formuliert. Einige der Sektionen führen eigene Projekte und Vorhaben durch.
Die Sektionen entsenden die Expertinnen und Experten aus ihren Mitgliedsverbänden in die Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrates, den Sprecherrat, die Fachausschüsse und adhoc-Arbeitsgruppen.
1.5.1 Deutscher Musikrat
Im Mittelpunkt der Arbeit des Präsidiums, des Erweiterten Präsidiums, der für die einzelnen Projekte und Einrichtungen verantwortlichen Leitungsgremien und der Geschäftsstelle stand die Umsetzung der Beschlüsse und Empfehlungen der Generalversammlung aus dem Oktober 1998, einzelne politische Initiativen sowie die inhaltliche Weiterentwicklung und finanzielle Sicherung der Fördermaßnahmen und Projekte. Der Präsident, Präsidiumsmitglieder und andere Vertreter des Deutschen Musikrates arbeiteten in Gremien verschiedener Kulturorganisationen mit, so u.a. im Internationalen Musikrat, im Europäischen Musikrat, im Deutschen Kulturrat, in Aufsichts- oder Beratungsgremien von Stiftungen, Rundfunkanstalten, Akademien usw. Die rund 270 ehrenamtlichen Gremienmitglieder haben insgesamt ca. 50 Sitzungen durchgeführt.
Das Präsidium und das Erweiterte Präsidium erörterten in ihren Sitzungen verschiedene kulturpolitische Themen und politische Entwicklungen mit Auswirkungen auf die Kultur, so u.a. Änderungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes, die im Rahmen der Steuerreform erfolgte neue Regelung des 630-DM-Gesetzes, die Kulturpolitik der Europäischen Union, die Präsenz des Deutschen Musikrates und anderer Kulturverbände bei der EU-Kommission in Brüssel. Ferner wurden Haushaltsangelegenheiten, die fachspezifischen Arbeitsergebnisse und Empfehlungen der Bundesfachausschüsse, die Planungen der Projekte und Maßnahmen, Strukturverbesserungen der Geschäftsstelle, die Aktion „Hauptsache: Musik“, die Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Musikrat und den Landesmusikräten, die Arbeit des Europäischen Musikrates, das Kultur- und Musikprogramm der Expo 2000, die neueingerichtete CD-Dokumentation Musik in Deutschland 1950-2000 sowie viele aktuelle Probleme des Musiklebens beraten.
Am 25. Mai 1999 kam das Präsidium mit der Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Christine Bergmann zusammen, die den Bundeswettbewerb Jugend musiziert in Köln besuchte. Bei dem Gespräch wurden die Fördermaßnahmen des Deutschen Musikrates für Kinder und Jugendliche und allgemeine Aspekte der kulturellen Jugendbildung erörtert.
In einem Gespräch mit Staatsminister Naumann am 31. Mai 1999 informierten die Präsidiumsmitglieder über aktuelle kulturpolitische Probleme wie den schleichenden Abbau des Musikunterrichtes an allgemein bildenden Schulen, die Auswirkungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes auf den Musikbereich, vor allem die Organisationen der Laienmusik, die Kulturpolitik der Europäischen Gemeinschaft und die unbefriedigende Zusammenarbeit mit der EU-Kommission. Die Übernahme der Geschäftsführung des Europäischen Musikrates durch die Generalsekretärin des Deutschen Musikrates wurde von Staatsminister Dr. Naumann begrüßt.
Vom Bundespräsidenten Johannes Rau war das Präsidium für den 9. März 2000 eingeladen worden. Die Präsidiumsmitglieder machten den Bundespräsidenten auf die gravierenden Auswirkungen der neuen Änderungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes auf das Musikleben aufmerksam und baten um seine Unterstützung sowohl der von den Verbänden des Deutschen Kulturrates erarbeiteten Novellierungsvorschläge zum Künstlersozialversicherungsgesetz wie auch der Bestrebungen zur Verbesserungen des Stiftungsrechtes und der Stärkung des Ehrenamtes. Die Darstellung der geplanten Initiative „Hauptsache: Musik“, die auf die Bedeutung von musikalischer Bildung und die Notwendigkeit ihrer Erhaltung und Stärkung aufmerksam machen soll, ist vom Bundespräsidenten mit Interesse aufgenommen worden.
Bundespräsident Rau hat, wie seine Vorgänger im Amt des Bundespräsidenten, die Schirmherrschaft über den Deutschen Musikrat und seine verschiedenen Projekte übernommen.
Das Künstlersozialversicherungsgesetz und die Ende 1999 vorgenommenen Änderungen hat eine Arbeitsgruppe des Deutschen Musikrates, das Präsidium, die Landesmusikräte und viele Mitgliedsverbände verstärkt beschäftigt. Der Präsident hat sich gegenüber den für die Gesetzesänderung zuständigen Ausschüssen im Oktober 1999 gegen die geplante Absenkung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse sowie die Vereinheitlichung und Anhebung der Abgabesätze gewandt. Eine Presseerklärung mit gleicher Zielrichtung wurde November 1999 veröffentlicht.
Zu der für Ende April 2000 vorgesehene Novellierung des Gesetzes hat der Deutschen Kulturrat einen Änderungsvorschlag entworfen, der auch die Zustimmung des Deutschen Musikrates gefunden hat.
Empfehlungen zur Ausbildung für musikpädagogische Berufe sind vom Bundesfachausschuss Musikpädagogik in einem Memorandum zusammengefasst und vom Präsidium zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Die Fachleute dieses Ausschusses haben an der Verfassung von Grundsätzen einer Rahmenrichtlinie für die Musiklehrerausbildung der Kultusministerkonferenz mitgewirkt.
Nachwuchsprobleme bei Sängern, insbesondere bei Berufschorsängern, und Fragen der Gesangsausbildung wurden von einer Gesprächsrunde von Fachleuten im Rahmen der Arbeit des Bundesfachausschusses Musikberufe im November 1999 in Frankfurt beraten.
Möglichkeiten einer bundesweiten Rock- und Popmusikförderung war das Beratungsthema des Bundesfachausschusses Musikurheber im Dezember 1999 und eines Roundtable der Rockmusik im Deutschen Musikrat, an dem sich Vertreter verschiedener Rockmusikorganisationen beteiligten.
Die unter dem Motto „Hauptsache: Musik“ geplante öffentliche Aktion mit dem Ziel, auf die Bedeutung musikalischer Bildung und ihren Stellenwert für die Gesellschaft und die Persönlichkeitsentwicklung von Menschen aufmerksam zu machen, ist der Realisierung näher gekommen; eine Konzeption, die weiterentwickelt werden kann und eine Reihe von Einzelmaßnahmen umfasst, ist von einem Arbeitskreis des Deutschen Musikrates und der Generalsekretärin ausgearbeitet worden.
Die Dokumentation „Musik in Deutschland 1950 – 2000“, ein neues Projekt des Deutschen Musikrates, wird am Tag vor der Musikmesse Frankfurt, am 11. April 2000, anlässlich des Erscheinens der ersten von 13 CDs, der Öffentlichkeit vorgestellt.
An der Generalversammlung des Internationalen Musikrates im September 1999 in Petra/Jordanien haben der Präsident und die Generalsekretärin teilgenommen. Der Präsident wurde als Vizepräsident, die Generalsekretärin als Mitglied der Satzungskommission gewählt.
Bei der Mitgliederversammlung des Europäischen Musikrates am Tag zuvor am gleichen Ort wurde die Generalsekretärin des Deutschen Musikrates zur Generalsekretärin des Europäischen Musikrates gewählt. Die Geschäftsstelle des Europäischen Musikrates wird damit nach Bonn verlegt und dem Generalsekretariat des Deutschen Musikrates angegliedert.
Zu den Aufgaben des Deutschen Musikrates gehört die Information seiner Mitglieder und der Öffentlichkeit. Der Musikalmanach, das umfassende Nachschlagewerk zum Musikleben in Deutschland, ist im März 1999 in erweiterter Fassung erschienen. Verzeichnet sind erstmals auch Organisationen und Einrichtungen des Musiklebens in Europa. Die Angaben des Musikalmanach werden auch als Datenbank des Deutschen Musikinformationszentrums in aktualisierter Fassung bereitgestellt. Das Musikinformationszentrum umfasst ebenfalls eine Datenbank zum bundesweiten Angebot von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Kursen und Seminaren im Musikbereich. Im Februar 2000 wurde das Musikinformationszentrum aufgrund der großen Zahl der Zugriffe auf die Datenbanken in der Website der Woche der Zeitschrift Yahoo aufgeführt.
Ein neues Informationsorgan mit dem Titel „pressto“ erscheint seit Januar 2000. Es soll der Information der Fachverbände und der Landesmusikräte dienen und aktuelle Mitteilungen zwischen den zweimal jährlich erscheinenden Heften der Zeitschrift „Musikforum“ ermöglichen.
1.5.2 Rat für darstellende Künste
Am 1. März 2000 hat der Rat für darstellende Künste 25 Mitglieder; im Berichtszeitraum gab es einen Austritt. Seine Sprecher sind Rolf Bolwin (Deutscher Bühnenverein) und Hans Herdlein (Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger); deren Stellvertreterinnen Iskra Zankova (Deutscher Tanzrat/Deutscher Ballettrat) und Barbara Wollenberg (Deutscher Bundesverband Tanz). Die Geschäftsführung liegt beim Deutschen Bühnenverein - Bundesverband Deutscher Theater (Köln). Der Rat für darstellende Künste tagte im Berichtszeitraum dreimal in Köln, am 18. Mai und 18. November 1999 sowie am 24. Februar 2000.
Der Rat diskutierte mehrfach die schwierige Finanzsituation darstellender Künstler. Die in den letzten Jahren stetig wachsenden Haushaltsdefizite der öffentlichen Hand führen zu immer härteren finanziellen Einschnitten bei den Theatern. Insbesondere ostdeutsche Bühnen sehen sich mit qualitäts- bzw. standortgefährdenden Sparmaßnahmen konfrontiert. Erstmals nach der Wiedervereinigung wurden seitens der Politik sogar Schließungen (Kleist-Theater in Frankfurt/Oder, Theater der Stadt Brandenburg, Brandenburgische Philharmonie in Potsdam) vorgenommen. Weitere Brennpunkte waren unter anderem die Theater in Magdeburg, Weimar/Erfurt, Schwerin, Bremen und Kiel.
Wiederholt debattierte der Rat über die Möglichkeiten und Grenzen eines Schulfachs Darstellendes Spiel sowie über eventuelle Maßnahmen zu Gunsten einer bundesweiten Etablierung. Hierzu erfolgte ein Gespräch mit dem nordrhein-westfälischen Schulministerium und eine Teilnahme an einer Fachtagung der Kultusministerkonferenz. Die Chancen einer flächendeckenden Einführung des Darstellenden Spiels beurteilt der Rat eher zurückhaltend; eine angeregte Resolution wurde verworfen zu Gunsten einer breit angelegten und weiter zu führenden Diskussion über die Vermittlung künstlerischer Inhalte in der Schule.
Der Rat für darstellende Künste ist an Staatsminister Dr. Michael Naumann herangetreten, um eine höhere finanzielle Beteiligung des Bundes am Fonds Darstellende Künste e. V. zu erreichen. Der 1985 gegründete Fonds fördert seit 1988 herausragende Projekte aller Sparten der darstellenden Künste, die sich durch ihre besondere Qualität auszeichnen, von gesamtstaatlicher Bedeutung sind und zur künstlerischen Weiterentwicklung der darstellenden Künste beitragen. Der Fonds finanziert sich aus Mitteln der Bundesregierung, der Kulturstiftung der Länder und des Kulturausschusses des Deutschen Städtetages. Der Minister antwortete, dass er solche Erhöhung in die Verhandlungen für den Haushalt 2001 einbringen werde.
Die Gesetzgebung des Bundes gehörte ebenfalls zu den intensiv erörterten Themenbereichen. Auswirkungen spürten die Theater vor allem durch das Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit, durch das Gesetz über die 630-DM-Jobs, durch die Kürzung des Bundesanteils in der Künstlersozialversicherung (von 25% auf 20%) und durch die Streichung der Künstlerpauschale in der Einkommenssteuer.
Das Positionspapier des „Arbeitskreises Kultursponsoring der Deutschen Wirtschaft im Bundesverband der Deutschen Industrie“ wurde vom Rat nachdrücklich begrüßt. Insbesondere die Festlegung auf eine ausschließlich ergänzende Funktion des Sponsorings sowie die Betonung der Freiheit der Kunst waren wichtige Maßstäbe bei der Beurteilung des Papiers.
Europaweit ist eine wachsende Professionalisierung der Theaterpädagogen zu beobachten. Insbesondere in Schweden, den Niederlanden und in Deutschland profiliert sich die Theaterpädagogik zunehmend als eigenständiges Berufsbild. Der Rat informiert sich über die Entwicklungen in diesem Bereich und diskutierte die Chance, die sich hieraus für die Kunst und ihre Vermittlung ergeben.
1.5.3 Deutsche Literaturkonferenz
Der Berichtszeitraum war von vielfältigen Aktivitäten der Deutschen Literaturkonferenz und ihrer Mitglieder gekennzeichnet.
Die im Gedenken an Karl Benjamin Preusker (1786-1871), den Gründer der ersten deutschen Bürgerbibliothek im sächsischen Großenhain, 1995 gestiftete Karl-Preusker-Medaille wurde 1999 Jürgen Heckel, dem Leiter der Stadtbücherei Garching verliehen. Er erhielt diese Auszeichnung in Würdigung seiner Verdienste um eine lebendige und erfolgreiche Bibliotheksarbeit in Garching.
Fast schon einer Tradition folgend, veranstaltete die Deutsche Literaturkonferenz ihr zehntes Symposion zu Problemen der zeitgenössischen deutschen Literatur im Rahmen der Leipziger Buchmesse 2000. Die Veranstaltung stand unter dem Titel „Literatur und Generation – Vom Jungsein und Älterwerden der Dichter“ und stieß auf große Resonanz in der Fachöffentlichkeit. Wie schon die vorangegangenen Symposien wird auch diese Veranstaltung in der Zeitschrift neue deutsche literatur (ndl) dokumentiert werden.
Im Mittelpunkt der Lobbyarbeit der Deutschen Literaturkonferenz im Berichtszeitraum stan-den die Auseinandersetzung um die Änderungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes und der – insbesondere dank des Einsatzes des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels – erfolg-reich geführte Kampf um den Erhalt der Buchpreisbindung.
Im Berichtszeitraum fanden zwei Mitgliederversammlungen statt, am 15.10.1999 in Frankfurt a.M. und am 24.03.2000 in Leipzig.
Bei den turnusmäßigen Wahlen im März 2000 wurden der Schriftsteller Dr. Jens Sparschuh zum Sprecher und der Leitende Bibliotheksdirektor an der Herzog August Bibliothek Wolfen-büttel, Dr. Georg Ruppelt, zum Stellvertreter des Sprechers der Deutschen Literaturkonfe-renz gewählt. Mit dem Dank für ihren engagierten Einsatz wurden Friedrich Dieckmann und Prof. Birgit Dankert, die seit 1994 bzw. 1997 diese Ämter innehatten, von der Mitglieder-ver-samm-lung verabschiedet.
Die Deutsche Literaturkonferenz vereint 23 Mitgliedsverbände und -institutionen
1.5.4 Kunstrat
Der Kunstrat hat sich im Berichtszeitraum mit folgenden Themen befasst:
Bewertung von Kunstgegenständen
Das Bundesfinanzministerium hatte sich an den Kunstrat gewandt mit der Bitte, ihm bei der Ermittlung von Kriterien für die allgemein anerkannte Qualifikation von Kunstwerken behilflich zu sein. Der Kunstrat hatte sich eingehend mit diesem Thema befasst und dem Bundesfinanzministerium ein Schreiben folgenden Inhaltes gesandt:
Eine Unterscheidung zwischen der Kunst anerkannter Meister und Gebrauchskunst sollte, was die Terminologie angehe, gestoppt werden. Es gibt nicht nur anerkannte Meister auf der einen und Gebrauchskunst auf der anderen Seite. Dies ist eine aus Künstlersicht diskriminierende Unterscheidung.
Der im Urteil von 1965 angeführte Wert von DM 2.000,-- für abschreibungsfähige Kunst sollte nach oben revidiert werden. Es wird auf einen Wert von DM 15.000,-- hingewiesen, der in Österreich für abschreibungsfähige Kunst angesetzt wird.
Absenkung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialabgabe
Dieses Thema hat sowohl den Kunstrat als auch die ad-hoc-Gruppe des Deutschen Kulturrates zur sozialen Sicherung, an der auch Vertreter des Kunstrates teilnahmen, befasst. Im Rahmen des Haushaltssanierungsgesetzes wurde im November 1999 der Bundeszuschuss zur Künstlersozialabgabe von 25 % auf 20 % gesenkt und die Spartentrennung aufgehoben.
Für die Sparte Bildende Kunst ist die Aufhebung der Spartentrennung, die immer wieder gefordert worden ist, vorteilhaft, da der Höchstabgabesatz aus dem Bereich der Bildenden Kunst gezahlt wurde. Teilweise lag er bei 7 %.
Der Kunstrat diskutierte die Entwicklung eingehend und forderte den Deutschen Kulturrat auf, bei seinen Gesprächen in Berlin den Bundeszuschuss sozialrechtlich zu begründen und eine Aufhebung der Absenkung zu verlangen. An einer am 6. Oktober 1999 terminierten Anhörung zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler haben Vertreter des Kunstrates als Experten teilgenommen.
Weitere Anhörungen und Tagungen der ad hoc-Arbeitsgruppe Soziale Sicherung/Künstlersozialkase des Deutschen Kulturrates zur anstehenden Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes haben im Dezember 1999 und Januar/Februar 2000 stattgefunden. Auch hier haben Vertreter des Kunstrates teilgenommen.
Ausstellungshonorare
Die im Kunstrat vertretenen Künstlerverbände hatten sich bei einem vom Kulturforum der Sozialdemokratie vorbereiteten Gesetzentwurf für eine Änderung im Urheberrecht ausgesprochen, um eine gesetzliche Fixierung eines Rechtes auf Ausstellungsvergütung zu fordern. Über die Ausgestaltung der Ausstellungsvergütung besteht zwischen den Künstlerverbänden noch Diskussionsbedarf.
Der Kunstrat hatte im Mai 1999 den Kulturausschuss des Deutschen Bundestages mit der Bitte angeschrieben, eine öffentliche Anhörung zu Ausstellungshonoraren vorzubereiten. Inzwischen hat die Arbeitsgruppe Kultur und Medien der SPD eine Anhörung von Experten zu diesem Thema durchgeführt, um eine eventuelle Anhörung im Kulturausschuss vorzubereiten. Auch hier haben Vertreter des Kunstrates teilgenommen.
Folgerecht
Die Harmonisierung des Folgerechts auf EU-Ebene war für den 21. Juni 1999 terminiert, jedoch vom Ministerrat nicht verabschiedet worden. Auch unter der finnischen Präsidentschaft wurde die Harmonisierung nicht durchgeführt. Diese Sachlage führte dann Ende 1999 / Anfang 2000 dazu, dass die Harmonisierung des Folgerechts, die nur verschoben ist, von den Künstlerverbänden weiterhin mit Vehemenz gefordert wird, von den Kunsthandelsverbänden jedoch nur sehr zögerlich unterstützt wird. Die langjährige Diskussion um die europäische Harmonisierung des Folgerechts stellt für die unterschiedlichen im Kunstrat vertretenen Verbände eine Bewährungsprobe dar. Mittlerweile hat die EU eine Übereinstimmung über die Harmonisierung gefunden, die allerdings die Beteiligten aus unterschiedlichen Gründen nicht zufrieden stellt. Die Kunsthandelsverbände fürchten aufgrund der langen Zeiträume bis zur Harmonisierung erhebliche Nachteile im europäischen Wettbewerb. Die Künstlerverbände hingegen befürchten eine grundsätzliche Diskussion und Änderungen des Folgerechts, die zu finanziellen Einbußen lebender Künstler und deren Erben führen könnte.
Absenkung der Deutschen Künstlerhilfe
Der Kunstrat hatte sich einstimmig beim Bundespräsidenten dafür eingesetzt, dass die im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung der im Bundesfinanzministerium vorgesehenen Absenkung des Etats des Bundespräsidenten für die Deutsche Künstlerhilfe, die einen Ehrensold für Künstlerinnen und Künstler aller Sparte vorsieht, nicht vorgenommen wird. Im Rahmen des Haushaltssanierungsgesetzes ist diese Forderung nicht umgesetzt worden. Der Etat des Bundespräsidenten ist für das Jahr 2000 auf 3 Mio. DM abgesenkt worden.
Initiiert durch die Diskussion im Kunstrat, wurde der Deutsche Kulturrat damit beauftragt, für alle Sparten ein Schreiben an das Bundespräsidialamt zu senden, die Künstlerhilfe nicht abzusenken. Auch der Kunstrat hat ein eigenes Schreiben verfasst, die anderen Sektionen wurden aufgefordert, ähnliche Schreiben zu verfassen.
Bundesverband Deutscher Stiftungen
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen, der bereits seit mehreren Jahren im Fachausschuss Steuern des Deutschen Kulturrates mitwirkt, wurde als neues Mitglied in den Kunstrat aufgenommen, um die Mitarbeit dieses wichtigen Verbandes im Deutschen Kulturrat zu ermöglichen. Im Bundesverband Deutscher Stiftungen sind Stiftungen unterschiedlicher Bereiche vertreten. Zahlreiche kunstfördernde Stiftungen sind im Arbeitskreis Kunst und Kultur des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen zusammengeschlossen.
So genannte Beutekunst
Dieses Thema hat den Kunstrat weiterhin beschäftigt und wird Thema der Diskussionen bleiben.
Jurierung zur Messe der European Arts Gallery
Sowohl im Rahmen der art cologne als auch des Berliner art forum hat es Ärger mit den Aufnahmekriterien für Galerien gegeben, die schließlich zum Ausschluss von Bewerbern geführt haben. Insbesondere beim Berliner art forum sind Kunstkritiker als entscheidende Fachrichter als Juroren aufgenommen worden. Die verantworteten Gutachten haben Probleme aufgeworfen mit Wertungen und Art der Argumentation.
Die Fälle wurden im Kunstrat erörtert und festgestellt, dass es hier nicht nur um die Diskriminierung von Galerien, sondern auch von Künstlerinnen und Künstlern geht. Auch die Künstlerseite kann ein solches Vorgehen nicht hinnehmen.
Ausstellung in Weimar
Die Ausstellung „Aufstieg und Fall der Moderne“ hat sehr viel Aufsehen in der Presse erfahren, insbesondere wegen der Ausstellung der Kunst der DDR. Inzwischen ist die Ausstellung geschlossen worden. Ein Gerichtsverfahren zur Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts hat zu einem Vergleich geführt. Die im Kunstrat vertretenen Künstlerorganisationen und die VG Bild-Kunst haben die diskriminierten Künstler unterstützt und dazu beigetragen, dass sich die Künstler im Verfahren weitgehend durchsetzen konnten.
1.5.5 Rat für Baukultur
Das herausragende Ergebnis im Berichtszeitraum war der Beitritt der Bundesarchitektenkammer (BAK) in den Rat für Baukultur Anfang Dezember 1999.
Damit sind alle Architektenverbände und Architektenkammern der Bundesrepublik Mitglied des Rates für Baukultur.
Wir hoffen auf eine Belebung der Arbeit des Rates für Baukultur durch diese erfreuliche Begebenheit.
Auch wurden die Verbindungen mit dem bauhaus dessau für eine Tagung dort wieder aufgenommen, nachdem durch die Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden der erste Ansatz dazu ausgesetzt werden musste.
Neben der Beantwortung verschiedener Anfragen an den Rat für Baukultur wurden die Sprecherrats-Sitzungen sowie die Sitzungen der Fachausschüsse „Kultur und Bildung“ und „Medien“ des Deutschen Kulturrates von Vertretern des Rates für Baukultur wahrgenommen.
1.5.6 Sektion Design
Die Arbeit der Sektion Design (Deutscher Designertag) war im zurückliegenden Berichtszeitraum im Wesentlichen geprägt durch die Wahrnehmung der Interessen der Designer im Zusammenhang mit Gesetzesvorhaben des Bundes. Wichtig waren dabei: Gesetz zur Scheinselbständigkeit, Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG), Urhebervertragsrecht. Daneben spielte - wie auch schon in den vergangenen Jahren - die aktive Mitwirkung in der „Design-Initiative der deutschen Wirtschaft“ eine wichtige Rolle.
Das Gesetz über die so genannte Scheinselbständigkeit beschäftigte die Sektion über mehrere Monate. Die Intention des Gesetzgebers, der Aushöhlung des sozialen Sicherungssystems entgegenzuwirken, wird von der Sektion begrüßt. Die Auswirkungen dieses Gesetzes wurden jedoch bei seiner Formulierung vom Gesetzgeber nur unzureichend bedacht. So kam es, dass auch viele Designer - obwohl nicht die Zielgruppe des Gesetzgebers - von diesem Gesetz betroffen wurden und seine negativen Auswirkungen zu spüren bekamen.
In Stellungnahmen und Interviews hat der Deutsche Designertag für die Sektion Design dazu seine Meinung dargelegt. Er hat dabei mit Verbänden anderer Freiberufler zusammengewirkt. Mit dem Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit wurde ein für die Sektion Design zufrieden stellender Zustand erreicht.
Ein weiteres Thema in der abgelaufenen Berichtsperiode war die geplante Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Die Mitwirkung an dieser Novellierung bildet derzeit einen der Schwerpunkte der Arbeit der Sektion Design. Das Künstlersozialversicherungsgesetz stellt für die Designer die größte sozialpolitische Errungenschaft in der Bundesrepublik Deutschland dar und darf nicht auf‘s Spiel gesetzt werden.
In zahlreichen Stellungnahmen und Vorschlägen hat die Sektion Design ihre Vorstellungen zu einer Novellierung dargelegt. Sie zielen u. a. darauf, Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Rechtsformen der Versicherten sowie Abgaben-Kummulationen künftig zu vermeiden. An der Erarbeitung der Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zur Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes hat die Sektion Design aktiv mitgewirkt. Weiter stellt sich die Sektion hinter die rechtspolitische Initiative der IG Medien hinsichtlich der Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes.
Die Sektion Design begrüßt die geplante Gesetzesinitiative der Bundesregierung zum Urhebervertragsrechts. Ziel einer Reform muss es sein, dass dem in der Regel schwächeren Urheber eine umfassender geschützte Position verschafft wird, aufgrund der er seine berechtigten Eigentumsinteressen wahren und im Sinne des Grundgedankens des deutschen Urheberrechts an der Verwertung seiner Werke dauerhaft wirtschaftlich partizipieren kann.
Wie auch in den vorhergehenden Berichten soll an dieser Stelle auch die Arbeit der Sektion Design im Rahmen der „Design-Initiative der deutschen Wirtschaft“ erwähnt werden. Eine der Aktivitäten in 1999 war der Versuch, die Universitäten und Hochschulen dazu zu bewegen, im Rahmen des Studiums der Betriebs- und Volkswirte sowie des Marketing den Aspekt „Design“ zu thematisieren. Dieses Thema wird weiterhin auf der Agenda der Sektion Design bleiben.
In der Planung und Vorbereitung befindet sich ein Auftritt der „Design-Initiative“ im Frühjahr 2001 im Rahmen der Internationalen Handwerksmesse IHM in München. Eines der Ziele ist dabei, das Handwerk für die Bedeutung des Designs als Wettbewerbsfaktor zu sensibilisieren und die Kooperation der Designer aller Bereiche mit dem Sektor des Handwerks zu initiieren und zu fördern.
1.5.7 Sektion Film und Medien
Für die ehemalige Sektion Film/Audiovision des Deutschen Kulturrates war der zurückliegende Berichtszeitraum eine sehr erfolgreiche Phase. Die Sektion hat drei neue Mitglieder und seit der letzten Sitzung, im März 2000, in der auch die Spitzenorganisation des Deutschen Films (SPIO) aufgenommen worden ist, einen neuen Namen: Sektion Film und Medien.
Der Sektion gehören jetzt die nachfolgenden Mitgliedsverbände an:
1. Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm,
2. Arbeitsgemeinschaft Neuer Deutscher Spielfilmproduzenten,
3. Bundesverband Mittelständischer Fernsehanbieter,
4. Bundesverband der Film- und Fernsehregisseure,
5. Bundesvereinigung des Deutschen Films,
6. IG Medien,
7. Spitzenorganisation der Filmwirtschaft.
Sprecher der Sektion sind zurzeit Heinrich Bleicher-Nagelsmann (IG Medien) und Rolf Zitzlsperger (Bundesverband Mittelständischer Fernsehanbieter) und Stellvertreterinnen Anna Köhler (Bundesvereinigung des Deutschen Films) sowie Margarete Evers ( Arbeitsgemeinschaft Neuer Deutscher Spielfilmproduzenten).
Im Bündnis für den Film, das der Staatsminister Dr. Michael Naumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien, maßgeblich mit vorangetrieben hat, konnten deutliche Fortschritte im Interesse auch der Mitgliedsverbände der Sektion erzielt werden. Ausführungen über die weiteren Aktivitäten der Sektionsmitglieder würden den Rahmen dieses Berichtes sprengen. Bei ihrer nächsten Sitzung Anfang Mai wird die Sektion die künftigen gemeinsamen Arbeitsschwerpunkte diskutieren und dann auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrates vorstellen.
1.5.8 Sektion für Soziokultur und kulturelle Bildung
Intensiv hat sich die Sektion im Berichtszeitraum mit der Großen Anfrage Soziokultur der CDU/CSU Bundestagsfaktion beschäftigt. Als Beratungsergebnis wurde ein Positionspapier „Zur Aktualität der Soziokultur“ erarbeitet, welches Staatsminister Dr. Naumann mit der Bitte übermittelt wurde, diesen Text als eine Art „Präambel“ und normative Herausforderung an eine zukünftige Kulturpolitik in der Antwort der Bundesregierung zu berücksichtigen.
Entsprechend dem breiten, soziokulturellen Profil der Mitglieder im Rat für Soziokultur wurden darüber hinaus in den drei Sektionssitzungen des Berichtszeitraums sehr unterschiedliche Themenstellungen reflektiert. Von Mitgliedern eingebracht wurden Diskussionen zu Fragen der Zivilgesellschaft und der Rolle der Kulturverbände, zu Problemen der Künstlersozialversicherung und zu Themen wie „Kultur und Konflikt“, „Kulturelle Bildung und der Wandel der Arbeitsgesellschaft“, „Kulturarbeit und Armut“ und „Europäische Kulturpolitik“.
Auswirkungen auf die Arbeitsschwerpunkte hatte auch die intensive Mitarbeit einiger Sektionsvertreter in dem Fachausschuss „Kultur und Bildung“.
Vereinbarte Themenstellungen für die Weiterarbeit der Sektion sind:
- Kultur und Arbeit – Beschäftigungsperspektiven in der Soziokultur
- Öffnung von Schule – kulturelles Lernen durch Kooperation von Schule und soziokulturellem Arbeitsfeld,
- Rolle und Stärkung des intermediären Bereichs,
- Multimedia: die Veränderungen der Künste und kulturellen Bildung durch/mit/in Folge der neuen Medien.
Als konkrete Aktivität wurde beschlossen, die Soziokultur durch Beteiligung des Rates an den europapolitischen Diskussionen und dem Programm von „Shortcut Europe 2001“ im Juni 2001 in Brüssel zu stärken.
Die Breite der Mitgliederstruktur dieser Sektion und die Unterschiedlichkeit der Handlungsfelder bzw. Aufgaben der einzelnen Mitgliedsverbände war Anlass in der zweiten Jahreshälfte 99 verstärkt über „Entwicklungsperspektiven der Sektion“ nachzudenken In der Sitzung am 7. Februar 2000 wurde einstimmig beschlossen, den Sektionsnamen in „Rat für Soziokultur und kulturelle Bildung“ zu ändern. Entsprechend diesem „Signal der Öffnung“ wurde ebenfalls einstimmig beschlossen, zukünftig – vergleichbar derzeit dem Institut für Bildung und Kultur – auch die Bundesakademien für kulturelle Bildung in Wolfenbüttel und Remscheid mit einem Gaststatus einzuladen.
Seit dem 7. Dezember 1999 hat die Sektion ein neu gewähltes SprecherInnen-Team. Als Sprecher der Sektion „Rat für Soziokultur“ wurden gewählt:
Prof. Dr. Max Fuchs (Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung - BKJ)
Andreas Kämpf (Bundesvereinigung sozio-kultureller Zentren)
Als StellvertreterInnen wurden gewählt:
Tamara Dörfel (Bundesverband der Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Einrichtungen – BJKE)
Norbert Sievers (Kulturpolitische Gesellschaft)
Die Geschäftsführung für den Rat für Soziokultur wird in den nächsten zwei Jahren wahrgenommen von Hildegard Bockhorst (Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung).
1.6 Die Fachausschüsse
Neben den sechs Fachausschüssen des Deutschen Kulturrates hat im Berichtszeitraum aus aktuellem Anlass eine adhoc-Arbeitsgruppe Soziale Sicherung/Künstlersozialkasse gearbeitet. Thema der adhoc-Arbeitsgruppe war die fachliche Erarbeitung eines Positionspapiers des Deutschen Kulturrates zur Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes im Frühjahr 2000.
1.6.1 Fachausschuss Europa/Internationales
Unter der Leitung seiner Vorsitzenden, Prof. Birgit Dankert, traf sich der Fachausschuss Europa/Internationales am 28.09.1999 mit Vertretern der Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kulturpolitik sowie mit dem Leiter der Abteilung Kultur im Auswärtigen Amt, Dr. Albert Spiegel, im Haus der DEFA-Stiftung in Berlin.
Nach einer Einführung von Dr. Spiegel zu den Aufgaben und Zielen der Auswärtigen Kulturpolitik des Bundes stand die geplante Fusion der Mittlerorganisationen Inter Nationes und Goethe-Institut im Mittelpunkt der Diskussionen. Peter Sötje, Vorstand von Inter Nationes, und Dr. Joachim Sartorius, Generalsekretär des Goethe-Instituts, erläuterten den Ausschussmitgliedern das Konzept der Fusion beider Mittler.
In der anschließenden Diskussion wurde von den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern der kulturellen Mittlerorganisationen (Inter Nationes, Goethe-Institut, DAAD, Institut für Auslandsbeziehungen und Verbindungsstelle des Deutschen Musikrates) die Staatsferne ihres Handelns als Kennzeichen ihrer besonderen Leistungsfähigkeit herausgestellt.
Die Ausschussmitglieder diskutierten ferner in der Sitzung eine Resolution zur Auswärtigen Kulturpolitik sowie eine Zweite Stellungnahme zum Ersten Rahmenprogramm der Europäischen Union zur Kulturförderung (beides in: Kapitel 8 Positionen, Resolutionen und Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates).
1.6.2 Fachausschuss Frauen in der Kultur
Der Fachausschuss Frauen in der Kultur trat am 08.12.1999 zu einer Sitzung im Haus der Kultur in Bonn zusammen.
Thema der Sitzung war die Erarbeitung einer Stellungnahme zur Existenzgründung von Künstlerinnen. Die Diskussion drehte sich dabei in erster Linie um die Frage, mit welchen geschlechtsspezifischen Problemen Künstlerinnen bei der Existenzgründung konfrontiert sind.
Die Arbeit an der Stellungnahme konnte im Berichtszeitraum noch nicht abgeschlossen werden.
1.6.3 Fachausschuss Kultur und Bildung
Der Fachausschuss Kultur und Bildung des Deutschen Kulturrates hielt unter der Leitung seines Vorsitzenden Prof. Dr. Max Fuchs im Berichtszeitraum zwei Sitzungen ab.
Neben der fachlichen Diskussion und der Vorbereitung von Stellungnahmen hat dieser Ausschuss die Aufgabe übernommen das Projekt „Kulturelle Bildung in der Wissensgesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der Künste –Entwicklungen, Anforderungen und Qualifikationen“ (siehe hierzu: Kapitel 7 Projekte des Deutschen Kulturrates) zu begleiten. In der Sitzung vom 20.09.1999 und der Sitzung vom 07.02.2000 wurden jeweils ausführlich die erarbeiteten Ergebnisse des Projektes vorgestellt und im Ausschuss diskutiert. Ziel der Ausschussmitglieder war jeweils ihr fachliches, spartenspezifisches Wissen in den Fortgang des Projektes einzubringen.
Darüber hinaus hat sich der Fachausschuss die Aufgabe gestellt eine Stellungnahme zum Themenfeld Kultur und Bildung zu erarbeiten. Sehr schnell bestand im Ausschuss dahingehend Einigkeit, dass eine solche Stellungnahme die Anforderungen an die Bildungs- und Kulturpolitik durch die Entwicklung der Informationsgesellschaft aufnehmen muss. Rege diskutiert wurde im Ausschuss der Stellenwert, der den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien beigemessen wird. Sehen die einen die neuen Chancen für die kulturelle Bildung darin, warnen andere vor zu viel Euphorie und erinnern an die Qualitäten der „traditionellen“ kulturellen Ausdrucksmittel.
Die vom Ausschuss vorbereitete Stellungnahme wurde im Berichtszeitraum noch nicht im Sprecherrat diskutiert und wird daher im nächsten Jahresbericht veröffentlicht werden.
1.6.4 Fachausschuss Medien
Der Fachausschuss Medien befasste sich unter der Leitung seines Vorsitzenden, Heinrich Bleicher-Nagelsmann, im Berichtszeitraum in erster Linie mit rundfunkpolitischen Fragestellungen.
In der Sitzung vom 18.05.1999 berichtete der Koordinator von 3sat, Dr. Walter Konrad, vom digitalen Theaterkanal des ZDF und wie dieser in die Programmlandschaft des ZDF sowie die Programme 3sat und arte eingebettet ist. Die Ausschussmitglieder begrüßten die Einführung des Theaterkanals im Ansatz. Sie betonten zugleich, dass die Einführung des Theaterkanals nicht dazu führen darf, dass Theater im Hauptprogramm keinen Platz mehr findet. Die Ausschussmitglieder verliehen ihrer Überzeugung Ausdruck, dass Kultur ein wesentlicher Teil im Hauptprogramm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sein muss.
Die neuen Möglichkeiten des digitalen Fernsehens standen ebenfalls im Mittelpunkt der Fachausschusssitzung am 05.11.1999 im WDR. Auf Einladung des WDR wurden den Fachausschussmitgliedern die Möglichkeiten des digitalen Fernsehens vorgeführt. Der Chefingenieur des WDR, Prof. Dr. Leo Danilenko, leitete die Vorführung durch einen grundsätzlichen Vortrag ein.
Die Ausschussmitglieder sahen die Chancen, die die neuen Techniken gerade auch für Kulturangebote im Fernsehen bieten, da gezielter nach ihnen gesucht werden kann. Sie äußerten aber zugleich Skepsis, ob die Zuschauer die neuen Techniken tatsächlich nutzen werden oder nicht ein erheblicher Teil der Zuschauer sein Programm vom Sender gestaltet bekommen möchte.
Nach der Diskussion medienpolitischer Fragestellungen hat sich der Ausschuss zum Ziel gesetzt, hierzu eine Stellungnahme vorzubereiten.
1.6.5 Fachausschuss Steuern
Im Fachausschuss Steuern fand im Berichtszeitraum ein Wechsel im Vorsitz statt. Der langjährige Vorsitzende Dr. Dr. Friedrich Bischoff legte aus Altersgründen zum 10.03.2000 sein Amt nieder. Als neuer Vorsitzender wurde der Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Carl-Heinz Heuer gewählt.
Ein wichtiges Thema des Ausschusses war im Berichtszeitraum die Reform des Stiftungs- bzw. des Stiftungssteuerrechts. Der Ausschuss hat diese Fragen in seiner Sitzung am 26.08.1999 ausführlich beraten. Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass die Reform des Stiftungs- und des Stiftungssteuerrechts ein wichtiges Reformvorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist. Sie messen daher diesen Reformvorhaben eine große Bedeutung zu. Die Eckpunkte der Stellungnahme des Deutschen Kulturrates „Verbesserungen im Stiftungsrecht sind erforderlich!“ wurden in der Sitzung vom 26.08.1999 debattiert und die Stellungnahme anschließend erarbeitet (siehe hierzu: Kapitel 8 Positionen, Resolutionen und Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates).
Neben der Wahl eines neuen Vorsitzenden stand in der Sitzung vom 10.03.2000 der allgemeine finanzpolitische Austausch im Vordergrund. Die Ausschussmitglieder verständigten sich darauf, eine aktuelle Fassung der steuerpolitischen Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates zu erarbeiten.
1.6.6 Fachausschuss Urheberrecht
Der Fachausschuss Urheberrecht führte im Berichtszeitraum keine Sitzungen durch.
1.6.7 Adhoc-Arbeitsgruppe Soziale Sicherung/Künstlersozialkasse
Der Vorstand des Deutschen Kulturrates lud am 13.09.1999 ausgewählte Vertreterinnen und Vertreter aus den Mitgliedsverbänden der Sektionen des Deutschen Kulturrates zu einer ersten Sitzung der adhoc-Arbeitsgruppe Soziale Sicherung/Künstlersozialkasse ein. Zu diesem Zeitpunkt war von Planungen der Bundesregierung, den Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse zu kürzen, die Rede. Alle Mitglieder der adhoc-Arbeitsgruppe wandten sich entschieden gegen diese Kürzung.
Daneben wurden in der Sitzung vom 13.09.1999 grundsätzliche Probleme der Künstlersozialversicherung wie die unzureichende Altersabsicherung aufgrund der niedrigen Einkommen der Künstler und die nicht umfassende Erfassung von Abgabepflichtigen, die nicht originär der Kulturwirtschaft angehören, besprochen. Die Ausschussmitglieder verständigten sich zunächst darauf, diese Themen mittelfristig auf der Grundlage von Datenmaterial zu diskutieren.
Eine besondere Dynamik erhielt die Arbeit der adhoc-Arbeitsgruppe durch die mit dem Haushaltssanierungsgesetz beschlossene Absenkung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse im November 1999 sowie die Aufhebung der Spartentrennung beim Hebesatz der Abgabepflichtigen.
Der Ausschuss traf sich in der Nachfolge des Beschlusses des Deutschen Bundestags zu drei Sitzungen am 06.12.1999, 26.01.2000 und 08.02.2000.
In diesen Sitzungen wurde die Stellungnahme „Positionen des Deutschen Kulturrates zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes“ erarbeitet (siehe hierzu: Positionen, Resolutionen und Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates). In der Stellungnahme wird ein konkreter Vorschlag zur Änderung der Aufbringung des so genannten Arbeitgeberanteils und zur Verbesserung des Schutzes der Versicherten unterbreitet. Die Stellungnahme trägt damit den Erfordernissen der Versicherten und denen der Abgabepflichtigen Rechnung. Sie spiegelt den Konsens der Mitgliedsverbände der Sektionen des Deutschen Kulturrates wider. Die Stellungnahme wurde vom Sprecherrat am 10.03.2000 verabschiedet und wird nun gegenüber Politik und Verwaltung vertreten.
Nach der Erarbeitung der Stellungnahme will sich die adhoc-Arbeitsgruppe wieder den mittelfristigen Fragen zur sozialen Sicherung der Künstler und Publizisten zuwenden.