2.1 Aufgaben und Personal der Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des Deutschen Kulturrates hat die Aufgabe die Beschlüsse der politischen Gremien – also des Vorstands, der Sprecherrats und der Mitgliederversammlung – umzusetzen. Die Geschäftsstelle bereitet die Sitzungen und Gespräche der politischen Organe vor und unterstützt damit die ehrenamtlich Tätigen in ihrer Arbeit. Ebenso arbeitet die Geschäftsstelle den fachlichen Gremien – also den Fachausschüssen und adhoc-Arbeitsgruppen - zu.
Neben der Tätigkeit für die Organe des Deutschen Kulturrates unterhält die Geschäftsstelle Kontakte zu anderen Verbänden, zu Mitarbeitern der Verwaltung des Bundes und der Länder sowie zu Abgeordneten des Deutschen Bundestags, des Europäischen Parlaments und der verschiedenen Landtage. Weiter pflegt die Geschäftsstelle den Kontakt zum Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz sowie zu den Kulturausschüssen der Kommunalen Spitzenverbände.
Mit dem Umzug von Regierung und Parlament im Sommer 1999 nach Berlin stellte sich für die Geschäftsstelle des Deutschen Kulturrates die Aufgabe, wie sie künftig, ohne den Standort Bonn aufzugeben, den Kontakt zum Parlament und zu anderen Verbänden halten kann. Der Deutsche Kulturrat hat daher ein Büro in Berlin eröffnet. Dieses Büro ist in den Sitzungswochen des Deutschen Bundestags besetzt. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und seine Persönliche Referentin pendeln seither zwischen Bonn und Berlin. Das Sekretariat ist in Bonn verblieben. Weiter sind nach wie vor die Mitarbeiter im Cultural Contact Point in Bonn tätig. Gerade dieses Projekt des Deutschen Kulturrates ist standortunabhängig, weil ein erheblicher Teil der Beratungsarbeit per email oder Telefon stattfindet. Informationsveranstaltungen des Cultural Contact Point finden ohnehin in der Region statt (zur Arbeit des Cultural Contact Point siehe: Kapitel 7 Projekte des Deutschen Kulturrates).
Der Deutsche Kulturrat dankt an dieser Stelle sehr herzlich der DEFA-Stiftung, die großzügigerweise einen Büroraum in Berlin zur Nutzung zur Verfügung gestellt hat.
Über die genannten Aufgaben hinaus werden in der Geschäftsstelle des Deutschen Kulturrates die Projekte koordiniert und bearbeitet (siehe hierzu: Kapitel 7 Projekte des Deutschen Kulturrates), werden Gespräche mit der Politik vorbereitet (siehe hierzu: Kapitel 4 Der Deutsche Kulturrat im Gespräch), werden Veranstaltungen initiiert (siehe hierzu: Kapitel 5 Veranstaltungen des Deutschen Kulturrates) und nicht zuletzt erfolgt die Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Kulturrates (siehe hierzu: Kapitel 6 Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Kulturrates) durch die Geschäftsstelle.
Ferner werden Anfragen der kulturpolitisch interessierten Öffentlichkeit, von anderen Verbänden, aus der Politik aber auch aus der Wissenschaft, sofern es sich nicht um spartenspezifische Fragen handelt, direkt von der Geschäftsstelle des Deutschen Kulturrates beantwortet.
Die Geschäftsstelle führt weiter ein kulturpolitisches Archiv und verfügt über eine Fachbibliothek. Grundstock des Archivs sind mehr als 100 Fachzeitschriften, die kontinuierlich ausgewertet werden. Der Deutsche Kulturrat dankt an dieser Stelle seinen Mitgliedsverbänden, die die Fachzeitschriften kostenlos zur Verfügung stellen.
In der Geschäftsstelle des Deutschen Kulturrates sind neben dem Geschäftsführer vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Daneben arbeiten auf Stundenbasis vier studentische Hilfskräfte beim Deutschen Kulturrat (zum Mitarbeiterstab des Deutschen Kulturrates siehe: Anhang. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen Kulturrates).
2.2 Finanzierung der Geschäftsstelle
Die Arbeit der Geschäftsstelle erfolgt zu einem erheblichen Teil projektbezogen. Mittels dieser Projekte wird die Hauptlast der Kosten der Geschäftsstelle getragen (zur inhaltlichen Ausgestaltung der Projekte siehe: Kapitel 7 Laufende Projekte).
Die Projekte des Deutschen Kulturrates werden in erster Linie im Auftrag verschiedener Bundesministerien erfüllt. Da die Projektaufträge der Bundesministerien an das Jährlichkeitsprinzip des öffentlichen Haushaltsrechts gebunden sind, wird bei den folgenden Übersichten ausschließlich das Haushaltsjahr 1999 dargestellt.
Im Haushaltsjahr 1999 wurden folgende Projekte bearbeitet:
Projekt Auftraggeber Laufzeit
Politikberatung durch den Deutschen Kulturrat e.V. Beauftragter der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien 01.01.1999 – 31.12.1999
Weiterbildung in künstlerischen und kulturellen Berufen Bundesministerium für Bildung und Forschung 01.01.1999 – 15.04.1999 (Gesamtlaufzeit des Projektes von 1995 bis 1999)
Kulturelle Bildung in der Wissensgesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der Künste – Entwicklungen, Anforderungen und Qualifikationen Bundesministerium für Bildung und Forschung 01.01.1999 – 31.12.1999 (Gesamtlaufzeit 15.10.1998 bis 01.04.2001)
Cultural Contact Point Germany Beauftragter der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien sowie Europäische Kommission 01.01.1999 – 31.12.1999
Treffen der Cultural Contact Points Europa Auswärtiges Amt 13.06.1999 – 15.06.1999
Neben den Projekten tragen zur Finanzierung der Geschäftsstelle die Mitgliedsbeiträge sowie der Verkauf von Publikationen bei.
Die Mitgliedsbeiträge machen im Gesamtbudget mit 1% einen relativ kleinen Anteil aus. Es darf an dieser Stelle aber nicht vergessen werden, dass die Mitgliedsverbände des Deutschen Kulturrates über ihren direkten finanziellen Beitrag hinaus einen erheblichen ehrenamtlichen Einsatz leisten. Reisekosten der ehrenamtlich Aktiven werden von ihnen selbst übernommen bzw. werden von den jeweiligen Verbänden getragen. Würde das Know-how, das dem Deutschen Kulturrat zur Verfügung gestellt wird, in Geldmitteln bewertet, so würde der Anteil aus den Mitgliedsverbänden des Deutschen Kulturrates am Gesamtbudget wesentlich höher ausfallen.
Sorgen bereitete dem Deutschen Kulturrat die rückwirkende Umstellung eines Teils der Finanzierung im laufenden Haushaltsjahr zum 01.01.1999. Dies betraf die vorherige Institutionelle Förderung, die in der Mitte des Haushaltsjahres 1999 mit Wirkung zum 01.01.1999 in die Förderung des Projektes „Politikberatung durch den Deutschen Kulturrat“ umgestellt wurde. Abgesehen von buchungstechnischen Problemen war diese Finanzierungsumstellung mit der Schwierigkeit verbunden, dass bis zur Mitte des Haushaltsjahrs eine Unsicherheit bezüglich des Gesamtbudgets bestand. Da aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes die Mittel der alten Institutionellen Förderung nur anteilig ausgezahlt wurden und diese Mittel unter dem Budget des Projektes „Politikberatung durch den Deutschen Kulturrat e.V.“ lagen, musste der Deutsche Kulturrat eine schwierige haushaltstechnische Situation meistern.
Trotz der mit der Finanzierungsumstellung verbundenen Erschwernisse dankt der Deutsche Kulturrat dem Beauftragten der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien für diese Finanzierungsumstellung.
Erst diese Finanzierungsumstellung ermöglicht es, dass drei Personalstellen, die im Kernbereich des Deutschen Kulturrates (Geschäftsführer, Persönliche Referentin des Geschäftsführers, Sekretärin) tätig sind, aus einem Projekt zu 100% finanziert werden. Weiter ist es erst dank der Finanzierungsumstellung möglich, dass der Deutsche Kulturrat Einnahmen aus Publikationsverkäufen behalten kann und nicht an den Bund überweisen muss. Zuvor bei der Institutionellen Förderung musste jede erwirtschaftete Mark in den Haushalt der Institutionellen Förderung eingestellt werden. Überschüsse mussten automatisch an den Bund überwiesen werden. Diese Förderungspraxis bedeutet, dass Engpässe in der Förderung vom Deutschen Kulturrat nicht aus eigener Kraft ausgeglichen werden konnten. Dank der Umstellung der Institutionellen Förderung auf eine Projektförderung ist dies nun möglich, da das Projekt „Politkberatung durch den Deutschen Kulturrat e.V.“ gleichberechtigt neben anderen Vorhaben steht. Zusätzlich erwirtschaftete Mittel verbleiben beim Deutschen Kulturrat.
Ein weiteres Problem stellt für den Deutschen Kulturrat die fehlende Kompatibilität der Bundesförderung und der Förderung durch die Europäische Kommission dar. Beide legen als Maßstab der Förderung das Jährlichkeitsprinzip zugrunde, d.h. die Mittel werden für ein Haushaltsjahr zugewiesen und müssen im betreffenden Haushaltsjahr auch verbraucht werden. Im Gegensatz zum Bund, der die Mittel auch im laufenden Jahr anweist, behält die Europäische Kommission 20% der Förderungssumme bis zur Vorlage des Verwendungsnachweises ein. Dies bedeutet, dass diese Summe zwischenfinanziert werden muss. Da Projektmittel jeweils nur für den bewilligten Projektzweck verwandt werden dürfen, ist eine Zwischenfinanzierung aus diesen Mitteln nicht möglich. Da aus Projektmitteln des Bundes aber auch keine Zinsen für Kredite gezahlt werden dürfen, ist eine Zwischenfinanzierung über Kredite auch nicht möglich. Die einzige Möglichkeit der Zwischenfinanzierung sind daher eigene Mittel.
Dank der Finanzierungsumstellung des Deutschen Kulturrates, mit der Möglichkeit Einnahmen aus Publikationsverkäufen zu erzielen und zu behalten, ist der Deutsche Kulturrat nun imstande mit der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten. Auch wenn die mangelnde haushaltstechnische Abstimmung zwischen Bund und Europäischer Kommission kulturpolitisch ein Ärgernis ist.
Die Einnahmen aus Publikationsverkäufen konnte der Deutsche Kulturrat nach dem beträchtlichen Anstieg im Haushaltsjahr 1998 im Haushaltsjahr 1999 weiter steigern. Sie machen inzwischen 4% ds Gesamtbudgets aus. Diese Einnahmen verschaffen dem Deutschen Kulturrat Spielräume, Engpässe bei der Zuweisung von öffentlichen Mitteln zu überbrücken. Der Deutsche Kulturrat verfolgt das Ziel auch in den kommenden Jahren, seine Einnahmen aus Publikationsverkäufen zu steigern und damit seine Budgetspielräume zu erhöhen.
Hinsichtlich der Finanzierung der Geschäftsstelle im laufenden Haushaltsjahr 2000 geben die derzeit durchgeführten Projekte einen Anhaltspunkt.
Projekt Auftraggeber Laufzeit
Bündelung verbandlicher Kulturpolitik und Politikberatung durch den Deutschen Kulturrat e.V. Beauftragter der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien 01.01.2000 – 31.12.2000
Kulturelle Bildung in der Wissensgesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der Künste – Entwicklungen, Anforderungen und Qualifikationen Bundesministerium für Bildung und Forschung 01.01.2000 – 31.12.2000 (Gesamtlaufzeit 15.10.1998 bis 01.04.2001)
Cultural Contact Point Germany Beauftragter der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien sowie Europäische Kommission 01.01.2000 – 31.12.2000
Weiter werden zur Finanzierung der Geschäftsstelle die Mitgliedsbeiträge und die Einnahmen aus Publikationsverkäufen beitragen.