7.1 Vorbemerkung
Projekte bedeuten für den Deutschen Kulturrat sich vertiefend mit einem Thema auseinandersetzen, hierzu Informationen aufzubereiten und zur Verfügung zu stellen. Dabei bezieht der Deutsche Kulturrates, das in den Mitgliedsverbänden der Sektionen des Deutschen Kulturrates versammelte Wissen in die Projektarbeit ein.
Im Berichtszeitraum wurden folgende Projekte bearbeitet:
Bündelung der verbandlichen Kulturpolitik und Politikberatung durch den Deutschen Kulturrat e.V. (01.01.2000 bis 31.12.2000),
Herausgabe der Schriften Dr. Ritter (15.08.2000 bis 03.10.2000),
Bündelung sparten- und bereichsübergreifender verbandlicher Kulturpolitik und Politikberatung durch den Deutschen Kulturrat e.V. (01.01.2001 bis 31.12.2001),
Cultural Contact Point Germany (01.01.2000 bis 31.12.2000 sowie 01.01.2001 bis 31.12.2001),
Kulturelle Bildung in der Wissensgesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der Künste – Entwicklungen, Anforderungen und Qualifikationen (01.01.2000 bis 31.12.2000 sowie 01.01.2001 bis
01.04.2001).
Aufgrund des Jährlichkeitsprinzips der öffentlichen Haushalte sind die meisten Projekte für ein jeweiliges Haushaltsjahr angelegt. Eine Ausnahme bildet im Rahmen der derzeit vom Deutschen Kulturrat durchgeführten Projekte das Vorhaben „Kulturelle Bildung in der Wissensgesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der Künste – Entwicklungen, Anforderungen und Qualifikationen“, das auf einen Zeitraum von insgesamt drei ein halb Jahren angelegt war. Das Projekt „Cultural Contact Point“ muss in jedem Jahr neu beantragt werden, ändert sich in seiner Aufgabenstellung aber nicht. Es wird daher unter den laufenden Projekten aufgeführt.
7.2 Abgeschlossene Projekte
7.2.1 Bündelung verbandlicher Kulturpolitik und Politikberatung durch den Deutschen Kulturrat e.V.
Das Projekt „Bündelung verbandlicher Kulturpolitik und Politikberatung durch den Deutschen Kulturrat e.V.“ (im Folgenden „Politikberatung“) reicht in den Kernbereich der Arbeit des Deutschen Kulturrates. Die anderen Projekte wie z.B. der „Cultural Contact Point Germany“ oder auch das Projekt „Kulturelle Bildung in der Wissensgesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der Künste – Entwicklungen, Anforderungen und Qualifikationen“ befassen sich jeweils mit speziellen Fragen des Kulturbereiches und haben ein enger umgrenztes Aufgabenfeld.
Das hier zur Diskussion stehende Projekt hingegen hatte zum Ziel, die bundespolitisch relevanten Themen aus den Bundeskulturverbänden zu erfassen, zu bündeln und schließlich der Politik als Beratungskompetenz zur Verfügung zu stellen. Handlungsleitend war dabei, dass vom Deutschen Kulturrat ausschließlich spartenübergreifende Themen debattiert werden. Eine Ausnahme davon wird jedoch gemacht, wenn eine Sektion den Deutschen Kulturrat bittet, sich eines speziellen spartenspezifischen Themas anzunehmen. Im Jahr 2000 war dies nicht der Fall. Aus den vergangenen Jahren gibt es verschiedene Beispiele spartenspezifischer Aktivitäten des Deutschen Kulturrates, die auf Bitten einzelner Sektionen unternommen wurden.
Das bestimmende Thema in der Arbeit im vorliegenden Projekt war die Bündelung der zunächst sehr unterschiedlichen Meinungen in den Mitgliedsverbänden des Deutschen Kulturrates zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Hier trat die geradezu klassische Vermittlungssituation des Deutschen Kulturrates in Kraft. Es galt aus den sehr verschiedenen Positionen der Verbände der Künstler, der Kulturwirtschaft und der Laien sowie zusätzlich aus den unterschiedlichen Standpunkten der künstlerischen Sparten eine gemeinsame Linie herauszukristallisieren und in eine Stellungnahme münden zu lassen. Die erforderlichen Abstimmungen hierfür wurden in der adhoc-Arbeitsgruppe Soziale Sicherung/Künstlersozialversicherungsgesetz unter der Leitung des Stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Kulturrates, Bogislav von Wentzel, geleistet (siehe hierzu: Kapitel 1 Die Tätigkeiten der ehrenamtlichen Gremien). Die Erarbeitung dieser Stellungnahmen ist dem Einsatz und der Kompromissfähigkeit der Mitglieder dieser adhoc-Arbeitsgruppe zu verdanken. Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern dieser Arbeitsgruppe gebührt daher unser Dank. Die Anhörung im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes am 19.09.2000 in Bonn zeigte, dass dieses gemeinsame Vorgehen der im Deutschen Kulturrat zusammengeschlossenen Verbände positive Wirkungen zeigt und der Politik bei der Entscheidungsfindung eine Unterstützung war.
Ein weiteres kontinuierliches Thema im Rahmen dieses Projektes war die Begleitung des Gesetzgebungsprozesses zur Reform des Stiftungssteuer- und des Stiftungszivilrechts. Mit dem rückwirkend zum 01.01.2000 in Kraft getretenen Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen wurde die Reform des Stiftungssteuerrechts einen maßgeblichen Schritt nach vorne gebracht. Die wichtigsten Schritte der Debatte, die in den Deutschen Bundestag und den Bundesrat eingebrachten Anträge sowie die Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates können unter http://www.kulturrat.de/themen/stiftung-reform.htm nachgelesen werden.
Auch wenn diese zwei großen Themenkomplexe die Arbeit im Rahmen des vorliegenden Projektes dominierten, wurden weitere Themen bearbeitet bzw. die Vertretung der Positionen des Kulturbereiches in verschiedenen Gremien von Politik und Verwaltung wahrgenommen. Breiten Raum in der Projektarbeit nehmen die direkten Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestags sowie mit deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein. Hier konnten Anliegen des Kulturbereiches direkt vorgetragen werden. Der Deutsche Kulturrat konzentrierte sich in seinen Gesprächen nicht allein auf die originären Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitiker sondern bezog die Fachpolitikerinnen und –politiker der verschiedenen Bereiche in seine Arbeit ein.
An Bedeutung gewann die Ehrenamtspolitik. Das Internationale Jahr der Freiwilligen 2001 wird die Aufmerksamkeit auf diesen Bereich lenken. In zahlreichen Veranstaltungen, Konferenzen und Tagungen werden die Chancen und Begrenzungen des ehrenamtlichen Engagements erkundet werden. Über die Tätigkeit des Geschäftsführers Deutschen Kulturrates im „Nationalen Beirat zum Internationalen Jahr“ seit dem Sommer 1999 ist der Kulturbereich in die Vorbereitungen dieses Internationalen Jahres eingebunden(siehe hierzu auch: Kapitel 3 Vertreter des Deutschen Kulturrates in anderen Gremien) .
Aufgrund der Aufgabenstellung des Projektes fand die Arbeit vornehmlich im Büro Berlin des Deutschen Kulturrates statt.
7.2.2 Herausgabe der Schriften Ministerialdirigent a.D. Dr. Ritter
Ministerialdirigent a.D. Dr. Waldemar Ritter war zunächst im Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen und dann bis 1998 im Bundesministerium des Innern für die deutsch-deutsche Kulturpolitik verantwortlich. Im März 1998 schied er aus Altersgründen aus dem aktiven Dienst aus.
Gerade die Jahre 1990 bis 1994 waren eine Phase großer Umbrüche in der bundesdeutschen Kulturpolitik. Erstmals übernahm der Bund in großem Umfang die finanzielle Verantwortung für die kulturelle Infrastruktur in den Ländern, da die neuen Länder aus eigner Kraft zur Finanzierung ihrer Kultureinrichtungen nicht in der Lage waren. Ministerialdirigent hat an entscheidender Stelle in der Kulturabteilung des Bundesministeriums des Innern dazu beigetragen, dass die Unterstützungsleistung für die neuen Länder möglich wurde.
Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst trat Dr. Ritter mit der Frage an den Deutschen Kulturrat heran, ob Interesse bestünde, seine Aufsätze und Schriften zur Kultur und Kulturpolitik im vereinigten Deutschland herauszugeben. Der Deutsche Kulturrat hat sogleich sein Interesse daran bekundet. Im Berichtszeitraum gelang es, dank einer Spende der DaimlerChrysler AG, einer Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen und einer Projektförderung der Kulturstiftung der Länder das Vorhaben zu verwirklichen.
Pünktlich zum 10. Jahrestag der Deutschen Einheit konnte das Buch vorgelegt werden (siehe hierzu: Kapitel 6 Die Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Kulturrates).
7.3 Laufende Projekte
7.3.1 Bündelung sparten- und bereichsübergreifender verbandlicher Kulturpolitik und Politikberatung durch den Deutschen Kulturrat e.V.
Das Projekt „Bündelung sparten- und bereichsübergreifender verbandlicher Kulturpolitik und Politikberatung durch den Deutschen Kulturrat e.V.“ schließt direkt an das Vorgängerprojekt „Bündelung verbandlicher Kulturpolitik und Politikberatung durch den Deutschen Kulturrat e.V.“ an. Auch hier bildet die kulturpolitische Arbeit des Deutschen Kulturrates den Kern der Projektarbeit. Die Gremien des Deutschen Kulturrates sind durch die inhaltliche Diskussion, durch die Vorbereitung von Stellungnahmen, durch die Diskussion und die Verabschiedung der Stellungnahmen direkt in die Projektarbeit eingebunden. Das Projekt begann am 01.01.2001.
Im Zentrum der Projektarbeit standen im Berichtszeitraum zwei Fragen: die Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes sowie der Vorschlag zur Reform der so genannten Ausländersteuer.
Vor der zweiten und dritten Lesung im Deutschen Bundestag des „Zweiten Gesetzes zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze“ fand im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestags eine Anhörung zur Gesetzesreform statt. Der Deutsche Kulturrat hatte bei der Anhörung Gelegenheit, seinen Vorschlag zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes noch einmal vorzustellen (siehe hierzu: Kapitel 4 Der Deutsche Kulturrat im Gespräch mit der Politik).
Zur künftigen Besteuerung ausländischer Künstlerinnen und Künstler, die vorübergehend in Deutschland tätig sind, hat der Deutsche Kulturrat einen konkreten Vorschlag unterbreitet. Bezüglich der Umsetzung dieses Vorschlags ist der Deutsche Kulturrat im Gespräch mit der Politik.
Weiter beschäftigen wird im Berichtszeitraum den Deutschen Kulturrat die Reform des Stiftungszivilrechts. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen hatten nach Abschluss der Reform des Stiftungssteuerrechts zugesagt, sich noch in dieser Legislaturperiode der Reform des Stiftungszivilrechts zu widmen. Der Deutsche Kulturrat wird im Zusammenwirken mit anderen Verbänden die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestags an ihre Zusagen erinnern.
Ein weiteres Thema im Berichtszeitraum sind die GATS 2000 Verhandlungen. In einer eigens zu dieser Fragestellung eingerichteten adhoc-Arbeitsgruppe, im Fachausschuss Urheberrecht des Deutschen Kulturrates und im Sprecherrat befasst sich der Deutsche Kulturrat mit den mit den Verhandlungen verbundenen Fragen.
7.3.2 Cultural Contact Point
Der Cultural Contact Point Germany ist das deutsche Informationsbüro zu den Europäischen Kulturförderprogrammen. Der Deutsche Kulturrat unterhält dieses Büro in Kooperation mit der Kulturpolitischen Gesellschaft. Unterstützt wird das Projekt „Cultural Contact Point“ durch den Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien sowie durch die Europäische Kommission.
Aufgabe des Cultural Contact Points ist es, über die Europäischen Kulturförderprogramme zu informieren und Antragsteller zu beraten. Aktuell wird die Europäische Kulturförderung mittels des Programms „Kultur 2000“ betrieben. Die Ausschreibungen erfolgen jährlich. Dabei erfolgt eine Differenzierung in einjährige und mehrjährige Projektvorhaben. Voraussetzung für die Europäische Kulturförderung ist, dass Organisationen aus mindestens drei Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes bei dem Projekt zusammenarbeiten. Bei spezifischen Programmteilen von Kultur 2000 ist sogar die Zusammenarbeit von fünf Projektpartnern erforderlich. Eine weitere Voraussetzung der europäischen Kulturförderung ist, dass in ausreichendem Maße Komplementärmittel zur Verfügung stehen, da die Europäische Kommission immer nur ergänzend fördert. Die Höchstfördersumme und der Anteil der Komplementärmittel ist von Programmteil zu Programmteil verschieden.
Hauptzielgruppe der Informationstätigkeit des Cultural Contact Points sind Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Für sie werden spezielle Informationsveranstaltungen abgehalten. Selbstverständlich werden Ratsuchende, die sich direkt an den Cultural Contact Point ebenfalls umfassend informiert und gegebenenfalls auch beraten.
Der Cultural Contact Point Germany arbeitet eng mit den anderen Cultural Contact Point in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum zusammen. Zusammen mit anderen Cultural Contact Points wird eine Kooperationspartnerdatenbank betrieben. Regelmäßige Treffen der Cultural Contact Points dienen dem regelmäßigen Informationsaustausch und der Festigung der Zusammenarbeit.
7.3.3 Kulturelle Bildung in der Wissensgesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der Künste – Entwicklungen, Anforderungen und Qualifikationen
Das Projekt „Kulturelle Bildung in der Wissensgesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der Künste – Entwicklungen, Anforderungen und Qualifikationen“ (im Folgenden: Kulturelle Bildung in der Wissensgesellschaft) hat im Berichtszeitraum seine abschließende dritte Phase erreicht.
Ausgangspunkt des bearbeiteten Vorhabens sind die Veränderungen in den verschiedenen Berufs- und Tätigkeitsfeldern im Kultur- und Medienbereich, die sich durch den verstärkten Einsatz neuer Technologien ergeben.
Im Fokus des vorliegenden Projektes stehen die Fragen:
wie sich die Kultur- und Medienberufe durch den Einsatz neuer Medien verändern,
wie auf diese Veränderungen in der Ausbildung und in der Weiterbildung reagiert werden muss.
Mit Blick auf die Aus- und die Weiterbildung werden folgende Fragestellungen bearbeitet:
welche Auswirkungen die neuen Informationstechnologien auf die Ausbildungsgänge haben,
welche Veränderungen in den Ausbildungsinhalten notwendig sind,
ob und wenn ja welche Ergänzungen zu vorhandenen Ausbildungsbestandteilen erforderlich sind,
ob Auflösungstendenzen in den Zugangsvoraussetzungen bei Berufsfeldern mit fest definierten Zugangsvoraussetzungen zu beobachten sind und wenn ja, wie darauf in Hinblick auf die Weiterbildung reagiert werden muss,
oder ob die Zugangsvoraussetzungen ihren Stellenwert behalten und wenn ja, welche Rolle wird künftig die Weiterbildung bei der Anpassung an die neuen Anforderungen spielen,
ob in Tätigkeitsbereichen ohne feste Zugangsvoraussetzungen die Festsetzung von Zugangsvoraussetzungen diskutiert werden und wie hier die Rolle der Weiterbildung gesehen wird,
oder ob weiterhin an offenen Zugangswegen festgehalten wird und welcher Stellenwert dabei der Weiterbildung eingeräumt wird.
Das Projekt gliedert sich in drei Projektphasen:
Bestandsaufnahme mittels Literaturrecherche, Aufbau eines Projektbeirates,
Erhebung bei ausgewählten Mitgliedsverbänden des Deutschen Kulturrates,
Durchführung vertiefender Interviews sowie Einholen von Fachartikeln.
Die Projektphasen 1 und 2 sind abgeschlossen. Die wurden in den vorhergehenden Jahresberichten sowie im Informationsdienst „Deutscher Kulturrat – aktuell“ jeweils vorgestellt.
Die Projektphase 3 fiel in den Berichtszeitraum. Im Berichtszeitrum wurden zum einen Fachgespräche mit Vertretern unterschiedlicher Sparten geführt. Die Fachgespräche fanden im kleinen Kreis statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren entweder direkt in der Aus- und/oder Weiterbildung von Künstlerinnen und Künstler oder aber es waren Künstlerinnen und Künstler, die ihre Ausbildung und ihren Berufsweg reflektierten. Die Expertengespräche wurden aufgezeichnet und ausgewertet.
Daneben wurden verschiedene Werkverträge vergeben, die sich mit den Berufsveränderungen in den Kultur- und Medienberufen allgemein oder mit bestimmten spartenspezifischen Veränderungen befassen. Diese Fachbeiträge sollen einen vertiefenden Einblick in die Problemlagen einzelner Felder geben.
Zum gegenwärtigen Bearbeitungsstand des Projektes kristallisiert sich heraus, dass sich weniger die künstlerischen Berufe als vielmehr die kulturvermittelnden Berufe sowie die Berufe der Kulturwirtschaft verändern.
Künstler, die mit neuen Technologien arbeiten, nutzen diese als neue Technik oder Ausdrucksform. Sie ersetzen also die bekannten Techniken und Ausdrucksformen oder/und fügen eine neue hinzu.
Tiefgreifende Veränderungen erfährt aber die Kulturvermittlung oder die wirtschaftliche Verwertung. Neue Formen des e-commerce stellen den traditionellen Handel vor neue Herausforderungen. Neue Möglichkeiten in der Verfügbarkeit von Daten und Informationen verändern die Informationsberufe. Neue Möglichkeiten der Datenkomprimierung und -übermittlung verwischen die Grenzen zwischen technischen und journalistischen Berufen.
D.h. vorherige klare Beschreibungen von Berufsfeldern, Arbeitsbereichen und Tätigkeitsbereichen weichen auf. Es entstehen Tätigkeitsfelder an den Grenzen.
Projektphase 3 soll auch Aufschluss darüber geben, ob aufgrund dieser Aufweichung der Grenzen sich auch die künstlerischen Berufe verändern. Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang die Frage, ob neue Mischformen zwischen künstlerischer und kulturvermittelnder Arbeit entstehen.