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Berlin: (hib/HAU) Die in der Novelle der Bundesregierung enthaltenen Änderungen der Urheberrechtsvergütung (16/1828) finden unter Experten wenig Zuspruch. Das wurde in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwochnachmittag deutlich.
Der Entwurf sieht vor, die bisher geltenden, staatlich festgelegten pauschalen Vergütungssätze zwischen Elektronikindustrie und Urhebern abzuschaffen. Stattdessen ist vorgesehen, beide Parteien die Regelung der Vergütung aushandeln zu lassen.Professor Jürgen Becker von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte lehnte die Vorlage ab. Sie sei nicht geeignet, die angemessene Vergütung von Urhebern langfristig zu sichern. Die Anknüpfung der Vergütung an Preise elektronischer Geräte, wie in dem Entwurf vorgesehen, sei rechtspolitisch verfehlt.
Es handle sich um urheberrechtsfremde Kriterien, die in keinem Zusammenhang mit dem Wert des Urheberrechts stünden und stattdessen dieses Recht aushöhlten. Benno H. Pöppelmann von der Initiative Urheberrecht sah den Bedarf für eine Neuregelung der Vergütung durchaus gegeben.
Diese seien schließlich seit 1985 nicht mehr angehoben worden. Die neuen Regelungen würden jedoch zu einer weiteren Absenkung führen. Ebenfalls für eine Anpassung nach oben plädierte Christian Sprang vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels.
Dies habe die Bundesregierung selber in ihrem Verwertungsbericht angeregt. Wenn man nun einer weiteren Einschränkung das Feld bereite, sei das nicht akzeptabel. "Das Gesetz ist ein Irrweg", sagte Professor Artur-Axel Wandtke von der Humboldt Universität Berlin.
Die von der Bundesregierung vorgeschlagene "Selbstregulierung" funktioniere nicht, da keine gleichstarken Partner aufeinander träfen. Es sei mit einer massiven Schlechterstellung der Kreativen zu rechnen.
Mit dem Gesetz habe man ein "kulturpolitisches Problem" geschaffen, sagte Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat. Im Mittelpunkt der Vergütungsregelung stünde nicht die Leistung des Urhebers, sondern der Preis elektronischer Geräte.
Eigentlich, so Zimmermann, solle der Staat den Schwachen vor dem Starken schützen. Dieses Gesetz schütze jedoch die starke Industrie vor dem schwachen Künstler. Für die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft lehnte Professor Mathias Schwarz das Gesetz ab.
Zwar sei im Gesetzestext dem Urheber eine angemessen Vergütung seiner Leistung zugestanden worden, doch werde durch die konkrete Ausgestaltung das Gegenteil erreicht. Befürwortet wurde der Entwurf hingegen von Till Barleben vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie.
Das Vergütungssystem müsse flexibel an die fortschreitende technische und wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Dies erfordere eine Abkehr vom System der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze.
Es sei zu begrüßen, dass der Gesetzgeber die Bestimmung angemessener Vergütungen in die Hände der beteiligten Parteien lege. Auch Katrin Bremer vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien begrüßte den Regierungsentwurf.
Die Industrie sehe sich nach geltendem Recht vermessenen Forderungen von bis zu 800 Millionen Euro gegenüber. Eine Neuregelung des urheberrechtlichen Vergütungssystems sei daher dringend nötig. Die im Gesetz vorgesehene Begrenzung der Abgabe auf höchsten fünf Prozent des Verkaufspreises sei sachgerecht und verfassungsrechtlich geboten.
Die Anhörung ist auf den Seiten des Deutschen Bundestages dokumentiert.