Hauptrubrik
Banner Full-Size

Zum Gestaltungsauftrag der Kulturpolitik

Publikationsdatum
Body

Überlegungen des Vorstands zur Tätigkeit des Deutschen Kulturrates


I. Kultur in der Krise

Kultur ist wesentlich die Selbstgestaltung des Menschen. Bei dieser Aufgabe ergeben sich zur Zeit erhebliche Probleme: In der Biotechnologie ist der Mensch offenbar willens und in der Lage, in seine innersten Konstitutionsbedingungen einzudringen. Im Umgang mit den Grundbedürfnissen des Men-schen wie Essen und Trinken zeigt sich, dass die Natur nicht beliebig behandelt werden kann: Die Form der industriellen Nahrungsmittelproduktion, die die elementaren Bedürfnisse der Tiere (und der Menschen) nicht respektiert, zeigt im Moment ihre negativen Wirkungen. Es stellt sich bei beiden Problemen die nicht neue Frage, ob der Mensch alles tun soll, was er wissenschaftlich-technisch tun kann. Unterschiedliche Werteorientierungen geraten in Widerstreit. Die gesellschaftliche und die indi-viduelle Last, in dieser Situation sinnvolle und tragfähige Entscheidungen zu treffen, steigt rapide. Dies gilt auch für das Problem der Bewältigung des ökonomischen, sozialen und kulturellen Wandels. Weder die Informationstechnologie noch der Wandel der Arbeitsgesellschaft sind hinreichend kultu-rell bewertet. All dies kann man mit einiger Berechtigung als eine kulturelle Krise, zumindest jedoch als eine kulturelle Herausforderung bezeichnen. Es ist eine Herausforderung für das kulturelle System in der Gesellschaft, weil dessen Aufgabe darin besteht, die Sinnhaftigkeit des individuellen und ge-meinschaftlichen Handelns mit den je eigenen Medien zu diskutieren und zu gewährleisten. Insbeson-dere setzen sich die Künste aller Sparten immer wieder auf ihre spezifische Weise mit den individuel-len und sozialen Existenzbedingungen des Menschen auseinander und stiften auf diese Weise Sinn.

Es ist daher zentrale Aufgabe der Kulturpolitik, die Lebensfähigkeit des Kultursystems sicherzustellen und seine spezifischen Leistungen und Beiträge für den Einzelnen und die Gesamtheit darzustellen. Dies gilt in besonderer Weise für eine Kulturpolitik, die sich an dem 1982 bei der UNESCO-Weltkonferenz zur Kulturpolitik in Mexiko verabschiedeten "weiten Kulturbegriff" orientiert.


II. Der "weite Kulturbegriff" als Orientierung für die Kulturpolitik

Die Rede vom "weiten Kulturbegriff" - obwohl seit 20 Jahren offiziell anerkannt - führt immer noch zu Missverständnissen. So geht es etwa nicht um eine Abschaffung und Missachtung der Künste. De-ren Pflege und Entwicklung bleiben im Zentrum der Kulturpolitik. Allerdings wird der Akzent darauf gelegt, dass Künste auf sehr spezifische Weise in Beziehung zu den Bedingungen stehen, in denen sie stattfinden: Sie erbringen auf besondere Weise eine Reflexionsleistung, schaffen ein Selbstbild der Menschen und ihrer Gemeinschaften, das diese brauchen. Wenn dies aber so ist, dann muss man Eini-ges dazu tun, dass sie lebendig in der Gesellschaft stattfinden, dass sie Entwicklungsmöglichkeiten haben, dass so viele Menschen wie möglich an ihnen partizipieren. Der "weite Kulturbegriff" rückt die Künste also in ihren sozialen und kulturellen Kontext, sieht ihre individuelle und soziale Bedeutung. Kulturpolitik i. S. des "weiten Kulturbegriffs" ist daher auch eine spezifische Form von Kunstpolitik und stellt sicher, dass die legitimen Interessen der Künstlerinnen und Künstler sowie ihrer Organisa-tionen, der Kultureinrichtungen und der Kulturwirtschaft vertreten werden können. Der "weite Kultur-begriff" anerkennt allerdings auch, dass die Menschen nicht nur auf künstlerische Weise ihr Leben gestalten, sondern vielfältige Formen eines Projektes des für sie guten Lebens entwickeln.

Der "weite Kulturbegriff" ist normativ nicht neutral, sondern hat klare humanistische Ziele. Eine Kulturpolitik, die den "weiten Kulturbegriff" der UNESCO in den Mittelpunkt stellt, ist daher eine streitbare Gesellschaftspolitik.


III. Das bisherige Profil des Deutschen Kulturrats

Die angesprochene normative Orientierung wird in der bisherigen Tätigkeit des Deutschen Kulturrates und in seinen Positionsbestimmungen deutlich. Sie ist bis in seine Gründungsmotivation zurückzuver-folgen: Es geht um eine lebendige Demokratie, um die Gestaltung sozialer Verhältnisse, um die Nutz-barmachung des humanisierenden Potentials der Künste als Herstellung lebenswerter Entwicklungs-bedingungen für den Menschen.

Dies drückt sich explizit in vorliegenden Positionspapieren aus. Zu erinnern ist etwa an die Stellung-nahmen "Kulturelle Bildung im digitalen Zeitalter" und "Kreative in der Informationsgesellschaft".

Das Schwergewicht der Tätigkeit des Deutschen Kulturrates lag jedoch in den vergangenen Jahren in der kulturellen Ordnungspolitik. Dort hat sich der Deutsche Kulturrat eine große Reputation bei Politik, Verwaltung und Fachöffentlichkeit durch seine konstruktiven Beiträge etwa zur Künstlersozi-alversicherung, zu kulturfreundlichem Steuerrecht oder zum Stiftungsrecht erworben.

Diese operative und handlungsorientierte Politik muss weitergeführt werden - und ist zudem sat-zungsgemäßer Auftrag.

Allerdings scheint die Zeit reif dafür zu sein, diese effektive Politik der Verbesserung der Rahmenbe-dingungen von Kulturarbeit durch ein stärkeres Engagement in inhaltlichen Fragen zu ergänzen.


IV. Zukünftige Orientierungen

Vor dem Hintergrund der skizzierten Situation und auf der Basis des angesprochenen Kulturkonzeptes könnte sich die zukünftige Tätigkeit des Deutschen Kulturrates verstärkt an folgenden Leit-Ideen ori-entieren und geeignete Aktionsformen entwickeln, diese Leitideen überzeugend in die Gesellschaft zu kommunizieren:

1. "Der Mensch im Mittelpunkt"

Dieser Begriff aus dem UNO-Kontext könnte den Rahmen dafür bieten, einen verstärkten Diskurs über unser Verständnis vom Menschsein zu führen - und hierbei die Beiträge der un-terschiedlichen Künste gesellschaftlich aufzeigen und verdeutlichen. Es geht hierbei sowohl um Fragen der individuellen Bildung, es geht aber auch um Fragen, wie tief der Mensch in seinen eigenen Gen-Pool eingreifen kann. Ziel wird nicht sein können, eine einheitliche Mei-nung zu umstrittenen gesellschaftspolitischen bzw. ethisch-moralischen Problemen anzustre-ben, sondern die Rolle und Bedeutung der Künste bei dieser Auseinandersetzung mit zen-tralen Fragen menschlicher Existenz aufzuzeigen.

2. "Celebrate the Diversity"

Auch dies ist ein Begriff aus dem UNO-Kontext und stellt uns vor die Aufgabe, vernünftig mit der nicht mehr zurückzudrängenden Pluralität in unserer Gesellschaft umzugehen. Damit sind Fragen der kulturellen Identität und Vielfalt - auch auf europäischer Ebene - ebenso gemeint wie die Rolle des Nationalen und unser Verhältnis dazu. Gerade der Kulturbereich kann ein Musterbeispiel dafür abgeben, Pluralität als Reichtum zu erkennen. Dieses war immer schon ein Lebenselexier in der Entwicklung der Künste. Es betrifft heute die Vielfalt und Verschie-denheit unterschiedlicher Lebensformen unserer Gesellschaft. Es liegt auf der Hand, dass Dis-kurse über "Leitkultur" oder "Stolz" in diesen Kontext gehören.

3. Kulturelle Bewältigung des gesellschaftlichen Wandels

Zwei Dimensionen des gesellschaftlichen Wandels seien herausgegriffen: Die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie und der Wandel der Arbeitsgesellschaft. Zu dem ersten Punkt finden sich Positionierungen und Aktivitäten etwa in den Positionspapie-ren "Kreative in der Informationsgesellschaft" und "Kulturelle Bildung im digitalen Zeitalter" bzw. in unserer Beteiligung am Forum Informationsgesellschaft. Den zweiten Aspekt berühren wir zumindest bei der Diskussion um das Ehrenamt. Hier wäre eine verbesserte Nutzung der Ergebnisse der entsprechenden Modellprojekte der Kulturpolitischen Gesellschaft und des In-stituts für Bildung und Kultur anzustreben bzw. eigene Aktivitäten zu entfalten.

4. Kultur als Wirtschaft

Als Leitlinie für die unterschiedlichen Aktivitäten, die das schwierige Feld "Kultur und Wirt-schaft" berühren, kann auf die in Stockholm verabschiedete Position im Aktionsplan verwie-sen werden (Ziffer 12 in Zielvorgabe 2): "Für die Auffassung ist zu werben, daß der Unter-schied zwischen kulturellen Gütern und Dienstleistungen einerseits und sonstigen kommer-ziellen Gütern andererseits voll anerkannt wird und daß jene entsprechend anders zu behan-deln sind." So muss zum Beispiel die Diskussion um die kulturelle Qualität des Films und Rundfunks in Europa gerade im Zusammenhang mit den anstehenden GATS-Verhandlungen erneut verstärkt eingefordert werden.

5. Kunst und Utopie

Bei allen genannten Punkten geht es in der Umsetzung darum, die bereits vorhandene eine Auseinandersetzung der Künste und im Kulturbereich insgesamt zu bündeln und deutlicher sichtbar zu machen. Dies kann man in historischer Perspektive tun, also zeigen, wie das heuti-ge Kulturerbe sich in seiner Zeit vergleichbaren Herausforderungen gestellt hat. Wichtig ist jedoch, das heutige künstlerische Schaffen aller Sparten zu betonen. Herzu ist ein gezielter Einsatz der Ressourcen und die Bereitstellung neuer Instrumente wie z.B. einer Nationalstif-tung wünschenswert.


V. Handlungsvorschlag

Der vorliegende Vorschlag orientiert sich an der kulturpolitischen Diskussion der UNESCO und des Europa-Rates. Es wäre gewiss ein Gewinn für die kulturpolitische Diskussion, diesen Standard in Deutschland zu erreichen und als selbstverständlich anzusehen.

Um die deutsche kulturpolitische Diskussion in diesem Sinne zu befördern, wird der Deutsche Kultur-rat in Kooperation mit gleichgesinnten Partnern eine große nationale Tagung zur Relevanz und Um-setzung der entsprechenden Programmatiken durchführen. Damit öffnet sich die deutsche Kulturpoli-tik den weltweit fortgeschrittensten kulturpolitischen Diskussionen, gewönne an Weite und zeigte verbandsintern, dass die im Text aufgeführten Positionen einer "Kulturpolitik als Gesellschaftspolitik" realisierbar sind.

Prof. Dr. Max Fuchs

Heinrich Bleicher-Nagelsmann

Dr. Georg Ruppelt


Berlin, den 15.05.2001