Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie weitgehend in eigener Verantwortung über die schrittweise Lockerung von Einschränkungen und Auflagen entscheiden. Hier der aktuelle Stand in den Ländern in ausgewählten Lebensbereichen. Wichtig: Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.
Insbesondere interessieren hier für den Kulturbereich die Regelungen für Feste und Veranstaltungen. Die dpa fasst diese wie folgt zusammen:
BADEN-WÜRTTEMBERG:
Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind wieder möglich. Dies gilt sogar für bis zu 250 Menschen, wenn es fest zugewiesene Sitzplätze und ein festes Programm gibt. Ab dem 1. August ist eine Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt, ab dem 1. September sollen auch Messen mit mehr als 500 Personen wieder öffnen dürfen. Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind, bleiben allerdings bis Ende Oktober verboten.
BAYERN:
Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Schulabschlussfeiern und Vereinssitzungen dürfen stattfinden mit bis zu 100 Personen in Innenräumen oder bis zu 200 Personen im Freien. Und die Wirte von Schankwirtschaften und Diskotheken dürfen ihre Räume für private und kulturelle Veranstaltungen vermieten. Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen wie Tagungen oder Kongresse werden unter gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen - das heißt bei zugewiesenen Plätzen mit bis zu 400 Gästen im Freien und 200 in Innenräumen. Ohne Platzzuweisung liegt die Obergrenze bei 200 beziehungsweise 100 Menschen. Märkte ohne Volksfestcharakter wie kleinere Kunst- und Handwerkermärkte oder Flohmärkte ohne große Besucherströme werden im Freien unter Auflagen erlaubt.
BERLIN:
Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl von Messen, Tagungen und gewerblichen Freizeitangeboten im Innenbereich wird bis zum 1. Oktober schrittweise auf 1000 erhöht, derzeit sind 300 erlaubt. Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen momentan bis zu 1000 und vom 1. September an bis zu 5000 Menschen zusammenkommen. Diese Obergrenzen gelten auch für private und familiäre Veranstaltungen.
BRANDENBURG:
Öffentliche und private Veranstaltungen dürfen wieder mit bis zu 1000 Menschen stattfinden, dazu zählen auch Gottesdienste und Konzerte. Abstands- und Hygieneregeln sowie im Freien ein geregelter Zutritt und in Räumen genügend Frischluft und das Erfassen von Personendaten müssen gewährleistet werden. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bleiben bis Ende Oktober verboten.
BREMEN:
Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen in Innenräumen sind erlaubt. Unter freiem Himmel können bis zu 400 Personen zu einer Veranstaltung zusammenkommen. Voraussetzungen für solche Zusammenkünfte sind ein Hygienekonzept und die Einhaltung des Abstandes von mindestens 1,5 Metern zueinander. Die Veranstalter müssen zudem die Namen der Teilnehmenden protokollieren.
HAMBURG:
Unter Auflagen sind wieder Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern im Freien und 650 Teilnehmern in geschlossenen Räumen zulässig.
HESSEN:
Prinzipiell müssen Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt. Zuschauer bei Sportveranstaltungen sind wieder erlaubt, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und jedem Zuschauer drei Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen.
MECKLENBURG-VORPOMMERN:
Größere Veranstaltungen sind wieder möglich: In Räumen dürfen maximal 200 Menschen teilnehmen, bei Veranstaltungen im Freien 500. In Ausnahmen können in Räumen auch bis zu 400 und im Freien bis zu 1000 Menschen zugelassen werden. Über diese Zahl hinaus soll es zunächst keine Genehmigungen geben. Bei Familienfeiern sind höchstens 50 Personen zulässig, bei Hochzeiten, Jugendweihen oder religiösen Festen auch 75, ebenso bei Trauungen und Beisetzungen. Volksfeste bleiben verboten.
NIEDERSACHSEN:
Messen sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Für private Feiern zum Beispiel in einem Restaurant gelten die Kontaktbestimmungen mit der Obergrenze von 10 Personen, sofern es sich nicht ausschließlich um Angehörige oder die Mitglieder zweier Haushalte handelt. Feste wie Taufen, Hochzeiten sowie Beerdigungen sind bis zu 50 Personen möglich. Für Veranstaltungen zum Beispiel im Kulturbereich gilt eine Obergrenze von 500 Besuchern.
NORDRHEIN-WESTFALEN:
Feste wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen oder Geburtstage mit höchstens 150 Teilnehmern sind unter Auflagen erlaubt. Die gleiche Teilnehmerzahl gilt für Beerdigungen. Voraussetzung sind die Beachtung von Hygieneregeln und die Erfassung der Personalien der Gäste. Messen dürfen nur unter Auflagen stattfinden. Veranstaltungen im Kultur- oder Bildungsbereich mit maximal 300 Teilnehmenden brauchen nicht mal ein Hygienekonzept.
RHEINLAND-PFALZ:
In Innenräumen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 150 Menschen versammeln. Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 350 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden. Familienfeste oder Hochzeiten sind unter anderem dann möglich, wenn der Personenkreis vorher festgelegt wird und höchstens 75 Gäste kommen.
SAARLAND:
Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 500 Menschen zugelassen, in geschlossenen Räumen mit bis zu 250. Vom 24. August an sind Höchstgrenzen von 1000 Teilnehmern unter freiem Himmel und 500 in geschlossenen Räumen vorgesehen.
SACHSEN:
Bei Familienfeiern außerhalb privater Räume dürfen sich bis zu 100 Menschen treffen. Tagungen, Kongresse und kleinere Messen mit höchstens 1000 Besuchern sind wieder zulässig - Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte. In Jazzclubs oder anderen kleineren Lokalitäten können Konzerte stattfinden. Bis zu 1000 Personen dürfen beim Breiten- und Freizeitsport unter Auflagen zuschauen, also auch bei Fußballspielen. Für Profifußball gilt diese geplante Lockerung noch nicht - es wird aber überlegt, dies zum 1. September zu ermöglichen.
SACHSEN-ANHALT:
Zu privaten Feiern dürfen bis zu 50 Menschen kommen. Bei professionell organisierten Festen wie Hochzeiten, Trauerfeiern oder Veranstaltungen wie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen sind unter freiem Himmel bis zu 1000 Menschen erlaubt. In geschlossenen Räumen ist die Teilnehmerzahl für solche Veranstaltungen auf 250 begrenzt, vom 29. August an dürfen bis zu 500 kommen.
SCHLESWIG-HOLSTEIN:
Veranstaltungen im Freien sind für bis zu 500 Teilnehmende erlaubt, in geschlossenen Räumen für bis zu 250.
THÜRINGEN:
Messen, Spezialmärkte und andere gewerbliche Ausstellungen sind erlaubt, wenn genehmigte Infektionsschutzkonzepte vorliegen. Private Feiern in geschlossenen Räumen müssen ab 30 Teilnehmern zwei Tage im Voraus bei der jeweiligen Kommune angemeldet werden. Sportveranstaltungen sind im Freien mit bis zu 200 Zuschauern erlaubt, wenn ein genehmigtes Infektionsschutzkonzept vorliegt.