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Frau Ritha Müller-Davar und der Südwestrundfunk verleihen in diesem Jahr zum sechsten Mal den Rolf-Hans Müller Preis. Durch die Unterstützung der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg ist der Preis in diesem Jahr mit 10.000 Euro dotiert.
Er soll an eine/-n junge/-n Filmkomponist/-in vergeben werden, der/die zum Beispiel noch an einer Filmhochschule studiert und/oder bereits seine/ihre ersten Kurzfilme und Fernsehspiele vertont hat.Die Filmmusik soll aus dem Genre Fernsehfilm (Spielfilm), Fernsehserie oder Dokudrama stammen. Das Erstsendedatum der eingereichten Produktion muss in den zwei Jahren vor der Preisverleihung liegen, also in der Zeit vom 24. November 2000 bis 23. November 2002, dem Tag der Preisverleihung auf dem Fernsehfilm-Festival Baden-Baden der Deutschen Akademie der Darstellenden Künste.
Die Produktion muss aus dem deutschsprachigen Raum stammen: Deutschland, Österreich, Schweiz. Internationale Koproduktionen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unter Federführung eines deutschsprachigen Partners hergestellt wurden. Die Mindestlänge der Komposition beträgt 25 Minuten.
Vorschlagsberechtigt sind Fernsehsender, Filmproduzenten, Film- und Fernsehhochschulen sowie vergleichbare Einrichtungen. Die eingegangenen Vorschläge werden auf die formalen Eingangsbedingungen hin überprüft und der Jury vorgelegt.
Der Einsendeschluss ist der 28. September 2002.
Das einzureichende Material soll aus einer Vhs-Stereo-Kopie des fertiggestellten Films (bei Serien sollen maximal drei Folgen eingereicht werden), Produktionsangaben, Biographie und Filmographie des Komponisten/der Komponistin bestehen.