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DMR legt aktuelle Empfehlung zu Honoraruntergrenzen in der Kulturförderung des BKM vor 

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Honoraruntergrenzen: DMR emphiehlt genreübergreifend Mindesthonorare von 350 Euro als Tagessatz

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#FaireVergütung: Der Deutsche Musikrat legt aktuelle Empfehlung zu Honoraruntergrenzen in der Kulturförderung des BKM vor. 

Selbstständige Musiker:innen investieren oft Jahrzehnte in ihre Ausbildung und tragen wesentlich zur Kulturellen Vielfalt in Deutschland bei. Doch ihr Einkommen liegt häufig unter einem existenzsichernden Niveau. Die langfristige Gefahr: Prekariat und Altersarmut. Um dem entgegenzuwirken, gibt es seit dem 1. Juli 2024 die Vorgabe des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Mindesthonorare für selbstständige künstlerische Leistungen in Projekten und Einrichtungen zu zahlen, die zu mindestens 50% durch den BKM finanziert werden. Hierfür sollen die Empfehlungen der einschlägigen Verbände herangezogen werden.

Der Deutsche Musikrat als Dachverband des Musiklebens berät daher unter Einbezug verschiedener Positionen und Interessen regelmäßig über Honoraruntergrenzen für den Konzertbereich im Kontext der öffentlichen Förderung und hat nun seine aktuelle Empfehlung für 2026 vorgelegt: Rückwirkend ab 1. März 2026 empfiehlt der Deutsche Musikrat genreübergreifend Mindesthonorare von 350 Euro als Tagessatz für Proben und Konzerte. Die vollständige Stellungnahme mit Erläuterungen finden Sie hier.

­Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, macht deutlich: „Auf dem Weg zu einer faireren Vergütung von selbstständigen Musiker:innen sind Honoraruntergrenzen in öffentlich geförderten Projekten ein wichtiger Schritt, der aber in der Konsequenz eine Erhöhung der Kulturhaushalte nach sich ziehen muss. Die durch den Deutschen Musikrat erarbeiteten Empfehlungen sind ein Kompromiss zwischen den Interessen der freien Musiker:innen einerseits und den marktwirtschaftlichen Bedingungen in der Musikwirtschaft andererseits. Denn Vorgaben und Entwicklungen in der öffentlichen Förderung dürfen die freie Musikwirtschaft nicht in Bedrängnis bringen. Klar ist auch: Realistisch berechnet, müsste das Honorar von freien Musiker:innen deutlich höher sein, um Vorbereitungs- und Reisezeiten, Verwaltungskosten sowie die Vorsorge für Alter und Krankheit abzudecken. Die freie Szene als eine wesentliche Säule des Musiklebens in Deutschland braucht dieses gemeinsame, solidarische Engagement für eine bessere Zukunft. Vielen Dank an die vielen Verbände und Institutionen, die sich kontinuierlich unter dem Dach des Deutschen Musikrats zum Thema Honoraruntergrenzen einbringen!“ 

­Das Merkblatt des BKM zu „Honoraruntergrenzen in der Kulturförderung des BKM“ mit Informationen u.a. zu Ausnahmeregelungen ist hier zu finden.

Berlin, 17. März 2026

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