Nach der Sommerpause des Parlaments wird im Bundestag das Jahressteuergesetz 2024 beraten, das zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Hier soll die Frage der Umsatzsteuerbefreiung von Instrumental- und Vokalunterricht neu geregelt werden.
Durch den Wegfall des bisherigen Bescheinigungsverfahrens ist zu befürchten, dass Finanzämter entscheiden, ob Gesangs- oder Instrumentalunterricht an nicht gemeinnützigen Musikschulen weiterhin potentiell hochschulvorbereitend und umsatzsteuerbefreit oder eine Freizeitbeschäftigung und somit umsatzsteuerpflichtig ist.
Zu dem Prüfprozess steht im Gesetzesentwurf allein “Maßgeblich für die Einordnung eines Musikunterrichts als Ausbildungsleistung ist allein die Ausgestaltung des angebotenen Musikunterrichts.”
Hierzu positioniert sich der Bundesverband der Freien Musikschulen
- Eine Prüfung der Ausgestaltung des Musikunterichts durch Finanzbeamte lehnen wir ab. Sie ist fachfremd, kostenintensiv und widerspricht dem angestrebten Bürokratieabbau.
- Instrumental- und Gesangsunterricht an Musikschulen ist keine reine Freizeitbeschäftigung.
- Eine Ungleichbehandlung der nichtgemeinnützigen Einrichtungen gegenüber den öffentlichen Musikschulen und gemeinnützigen Einrichtungen nehmen wir nicht hin.
- Daher gehört Unterricht auch an privaten Musikschulen und von privaten Instrumental- und Gesangslehrkräften weiterhin umsatzsteuerbefreit.
Die frühzeitige Schulung für die Beherrschung eines Instruments oder der Stimme ist Voraussetzung für ein Musikstudium im künstlerischen oder pädagogischen Bereich.
Die Vorbereitung auf den Musikerberuf beginnt mit der elementaren Musikpädagogik in Form der musikalischen Früherziehung. Sie legt ebenso wie der Anfangsunterricht den Grundstein für das Erlernen eines Instruments.
Musikalische Bildung findet zunehmend ausserschulisch statt. Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen wird gekürzt und oft fachfremd gelehrt. Somit wächst die Bedeutung der Musikschulen für die musikalische Bildung in Deutschland.
Wir leiden jetzt schon unter einem Rückgang der Bewerber:innen für musikpädagogische Studiengänge. Dieser Tendenz würde mit einer Verteuerung von Instrumental- und Vokalunterricht durch die UsSt. Vorschub geleistet.
Eine Verteuerung des Instrumental- und Vokalunterrichts um 19% MwSt. würde zu einer erheblichen Mehrbelastung der Schüler:innen und ihrer Eltern und somit zu Abmeldungen führen. Der Zugang zu Bildung wird aus finanziellen Gründen erschwert.
Damit entstünde langfristig großer Schaden für die kulturelle Bildung, die für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe von immens großer Bedeutung ist.
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Bundesverband der Freien Musikschulen fordert Erhalt der Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht
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