Ab 1. März 2026 empfiehlt der Deutsche Musikrat Mindesthonorare von 56,- Euro für 45 Minuten und 74,- Euro für 60 Minuten Unterricht. Untergrenzen sollten möglichst nicht unterschritten werden. Als angemessen werden Honorare in Höhe von 67,- Euro für 45 Minuten und 89,- Euro für 60 Minuten betrachtet.
Die vollständige Empfehlung finden Sie hier.
Musikalische Bildung findet bundesweit in diversen Settings statt, sowohl in sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit als auch auf Honorarbasis. Um bei Tätigkeiten auf Honorargrundlage prekäre Arbeitsverhältnisse zu vermeiden sowie Qualität und Nachwuchs langfristig zu sichern, sind daher verlässliche und auskömmliche Honorare für diesen Bereich von großer Bedeutung.
Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, betont: „Ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam mit unseren Mitgliedsverbänden eine aktualisierte Empfehlung für Honorarmindeststandards im Bereich der Lehre erarbeiten konnten. Faire Honorare für qualifizierte Angebote sind ein wirksamer Hebel im Engagement gegen den Nachwuchsmangel im Bereich musikpädagogischer Berufe, wie die MiKADO-Musik-Studie aufzeigt. Folglich fordern wir auf, für eine auskömmliche Finanzierung Musikalischer Bildung zu sorgen. Uns ist bewusst, dass die Realität oft anders aussieht, aber diese Empfehlung soll zeigen, was Musikalische Bildung eigentlich wert ist!“
Ziel der aktualisierten Empfehlung für Honoraruntergrenzen ist es, die Anschlussfähigkeit an tarifliche Entwicklungen zu sichern und ein klares Signal für die Wertschätzung musikpädagogischer Arbeit zu setzen. Die Empfehlung richtet sich insbesondere an öffentliche Fördergeber auf kommunaler und Landesebene, freie Auftraggeber, Musikschulen und Hochschulen.
Berlin, 25. Februar 2026