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23. Mai 1829 Gründung des Deutschen Musikverleger-Verbandes
(damals noch „Schutzverband“ genannt) unter Führung des Verlegers Friedrich Hofmeister in Leipzig
8222;Berner Konvention zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst“
Regelmäßige „Mitteilungen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler“ Die eigene Verbandszeitschrift „Musikhandel und Musikpflege“ erscheint zum ersten Mal – heute „Musikhandel“ Unterscheidung zwischen zwei Vereinen: Deutscher Musikalienverleger-Verein und Verein der Deutschen Musikalienhändler, beide Vereinigungen sind bis heute partnerschaftlich miteinander verbunden Der Verein trägt wesentlich zur Erarbeitung des deutschen Urheberechtes bei Musikverleger sind maßgeblich an der Gründung der Anstalt für musikalische Aufführungsrechte (AFMA) beteiligt, aus der später die GEMA hervorgeht Das Nazi-Regime gliedert den in „Reichsverband der deutschen Musikalienhändler“ umbenannten Verband in die Reichsmusikkammer ein Neugründung eines Fachverbandes (noch ohne Namen) in Holzhausen bei Detmold Gründung des „Deutschen Musikalienwirtschafts-Verband e.V.“ Erste Deutsche Musikmesse in Düsseldorf auf Initiative der Musikverbände Verlängerung der Schutzfrist im Urheberrecht auf 70 Jahre Anlässlich des 150-jährigen Jubiläums des DMV wird der Deutsche Musikpreis ins Leben gerufen Der Deutsche Musikeditionspreis wird zum ersten Mal verliehen. Der DMV zeichnet zum ersten Mal das „Beste Konzertprogramm“ aus 175 Jahre DMV – anlässlich der Feier am 29.9. in Berlin wird zum 8. Mal der Deutsche Musikpreis verliehen