Deutsche Orchestervereinigung und Bühnenverein: Noch keine Vereinbarung in Sicht
07.01.2009 - Von nmz-agentur, KIZ
Das Arbeitsgericht Berlin hatte in einem Verhandlungstermin am 23. Dezember 2008 keine abschließende Bewertung zur Rechtmäßigkeit der letzten Orchesterstreiks vorgenommen. Die seinerzeit vom Deutschen Bühnenverein (DBV) beantragte einstweilige Verfügung gegen die Orchesterstreiks wurde vom Arbeitsgericht nicht erlassen und das Verfahren für erledigt erklärt. Weitere Streiks wurden nicht untersagt.
Die DOV hatte den DBV nach planmäßiger Streikdurchführung zuletzt aufgefordert, bis zum 15. Januar 2009 in Verhandlungen über eine von ihr vorgelegte Tarifformulierung zur zukünftigen Ankopplung an den öffentlichen Dienst einzutreten. Hierauf gibt es noch keine Reaktion.
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