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Tübinger Forscher: Streamingdienste können Musikgeschäft ankurbeln
Deutscher Musikverleger-Verband begrüßt „Fair Share“-Initiative
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Deutscher Musikverleger-Verband begrüßt „Fair Share“-Initiative

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Der Deutscher Musikverleger-Verband e.V. (DMV) unterstützt Interpretinnen und Interpreten in der Forderung nach einer angemessen Beteiligung an den Einnahmen aus Streamingdiensten. Dies sei auch ein Signal für die Autoren hinter den Songs dieser Interpreten.

Ebenso wie „Fair Share“, die jüngste Initiative namhafter Künstlerinnen und Künstler, setzt sich auch der Deutsche Musikverleger-Verband e.V. (DMV) für eine gerechte Beteiligung der Kreativen an den Einnahmen aus Streamingdiensten ein. Der Verband weist jedoch darauf hin, dass hiervon auch die Autorinnen und Autoren profitieren sollten.

„Wir fordern schon länger, die Verteilung der Streaming-Erlöse so anzupassen, dass auch die Musikautoren mehr vom Kuchen abbekommen“, erklärt Dr. Götz von Einem, Vorstandsmitglied des DMV und ergänzt: „Die Songs sind schließlich die Grundlage von allem und Urheber wollen auch von ihrer Arbeit leben können. Daher begrüßen wir die Initiative namhafter Künstler, die Verteilung der Einnahmen neu zu regeln. Neben der Erhöhung des Artist Shares zugunsten der ausübenden Künstlerinnen und Künstler fordern wir dabei auch einen angemessenen Anteil für die Urheber.“

Über Deutscher Musikverleger-Verband e.V. (DMV):

Der DMV ist ein Zusammenschluss von Musikverlagen aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit rund 350 Mitgliedsverlagen repräsentiert der Verband rund 90 Prozent des in Deutschland generierten Musikverlagsumsatzes. Die im DMV organisierten Musikverlage erreichten im Geschäftsjahr 2019 einen Umsatz von 690 Mio. Euro. Dabei betragen der Druck und Vertrieb von Noten rund zehn Prozent des Gesamtumsatzes der Musikverlage. Weitere Umsatzträger sind u. a. die Rechte und Lizenzen für Werbung, Musik im Film, die von den Verlagen wahrgenommen werden sowie die Einnahmen aus den Rechten, die von der GEMA kollektiv für in- und ausländische Autoren und deren Verleger wahrgenommen werden.

 

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