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Gericht lehnt Eilantrag gegen Schließung von Kultureinrichtungen ab
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Popularklage gegen Schließung von Kulturorten in Bayern eingelegt

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München - Prominente Musiker wie die Stargeigerin Anne-Sophie Mutter und der Bariton Christian Gerhaher haben eine Popularklage gegen die coronabedingten Schließungen kultureller Einrichtungen erhoben. Man habe die Klage am Donnerstag beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht, teilte die Initiative «Aufstehen für die Kunst» der Deutschen Presse-Agentur in München mit.

Vom Verfassungsgerichtshof erhofft sich die Initiative eine grundsätzliche Klärung, ob das Verbot von Kulturveranstaltungen mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist. Die Künstler halten entsprechende Regelungen in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für rechtswidrig. Das Totalverbot von Kulturveranstaltungen verletzte in der Verfassung garantierte Rechte auf Kunstfreiheit und auf freie Berufsausübung, argumentieren sie. Totalverbote im Kulturbereich seien zudem unverhältnismäßig. Schließlich seien auch Gottesdienste oder Versammlungen nur mit geringen Einschränkungen möglich, auch Geschäfte könnten öffnen.

Die Kläger betonten, sie stellten staatliche Schutzmaßnahmen nicht grundsätzlich infrage. «Diese müssen sich aber am Stand der wissenschaftlichen Untersuchungen messen lassen», erklärten sie. Für Kulturveranstaltungen in modern belüfteten Veranstaltungsräumen lägen aber mittlerweile zahlreiche wissenschaftliche Studien vor. Bei Einhaltung von Hygiene- und Schutzkonzepten könne demnach kein signifikantes Infektionsrisiko festgestellt werden. Pauschalverbote seien deshalb nicht mehr gerechtfertigt. Das bayerische Kunstministerium wollte sich zu der Popularklage nicht äußern.

Eigentlich könnten Theater, Kinos oder Konzerthäuser in Bayern ab Montag wieder öffnen - wenn sich das Infektionsgeschehen stabil oder rückläufig entwickelt und es innerhalb einer Woche nicht mehr als 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt. Eine schwierige Lage, denn vielerorts liegt die 7-Tage-Inzidenz zwar im Rahmen, doch die Werte sind am Steigen.

Stellvertretend für die Initiative haben neben Mutter und Gerhaher auch Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Kevin Conners, Hansjörg Albrecht und Thomas Hengelbrock geklagt. Unterstützt wird die Aktion unter anderem auch von dem Dirigenten Kent Nagano, dem Opernsänger Rolando Villazón, der Schauspielerin Senta Berger und dem Liedermacher Konstantin Wecker.

Die Popularklage ist eine bayerische Besonderheit. Jeder Bürger kann sich damit an den Verfassungsgerichtshof in München wenden und prüfen lassen, ob ein Gesetz oder eine Verordnung des Landesrechts mit der Landesverfassung in Einklang stehen.

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