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Urheberrechte von Künstlern auf 70 Jahre verlängert

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Berlin - Die Schutzdauer von Rechten ausübender Künstler und Tonträgerhersteller ist von 50 auf 70 Jahre verlängert worden. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) bewertete dies als wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung der Künstler im Alter. Der Gesetzentwurf muss noch vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

 

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) begrüßte den Beschluss als "Signal für den Schutz der Rechte von Kreativen". Kritik kam von den Piraten. Ihrer Ansicht nach profitieren von der neuen Regelung weniger die Urheber als die Verwerter.

Bisher erloschen die Rechte an Aufzeichnungen von Darbietungen ausübender Künstler wie zum Beispiel Musikern 50 Jahre nach ihrer Veröffentlichung. Bei Darbietungen, die auf einem Tonträger aufgenommen worden sind, verlängert sich dieser Schutz nun auf 70 Jahre. An den Zusatzeinnahmen der Tonträgerhersteller werden die Künstler über einen Vergütungsanspruch beteiligt.

Künftig wird nach dem Gesetzentwurf bei Musikkompositionen mit Text die Schutzfrist für Komponisten und Textdichter nicht mehr getrennt, sondern einheitlich nach dem Tod des Letztverstorbenen berechnet. Für die Schutzdauer von Musikkompositionen mit Text werden damit in der gesamten EU die gleichen Regeln gelten.

Der Kulturstaatsminister betonte, künftig stünden den Künstlern "die Einnahmen aus ihrer Arbeit während des gesamten Lebens zur Verfügung. Damit schaffen wir ein Schutzniveau, das ihrer kreativen und künstlerischen Leistung gerecht wird." Der Gesetzentwurf setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 in deutsches Recht um.

Nach Überzeugung des BVMI sichert die Schutzfristenverlängerung nicht nur die Einkünfte von Musikern im Alter, sondern schafft darüber hinaus für die Musikfirmen Anreize, um beispielsweise weiter in die Digitalisierung von "Archivschätzen" zu investieren.

Der Urheberrechtsexperte der Piratenpartei, Bruno Kramm, hingegen kritisierte: "Das Argument, Urheber würden von dieser Verlängerung der Schutzfristen profitieren, ist an den Haaren herbeigezogen, da hieran vor allem die Verwerter verdienen, die nun Katalogrechte noch länger behalten und auswerten. Darüber hinaus erleben die meisten Urheber einen Zeitraum von 70 Jahren nach Veröffentlichung gar nicht mehr."

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