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Von trocken bis süffig

Untertitel
Zu einer Fortbildung des DTKV-Landesverbandes Bremen
Vorspann / Teaser

Am 24. Januar 2026 fand in Bremen eine vom DTKV-Landesverband orga­nisierte Fortbildung statt, der über 30 Mitglieder beiwohnten. Die Themen Rente, Umsatzsteuer und „Herrenber­gurteil“ waren und sind alle hochaktu­ell, so dass es nicht verwunderte, dass aus dem Auditorium viele Nachfragen kamen und in den Pausen engagiert diskutiert wurde. 

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Im ersten Teil der Veranstaltung war von der Verbraucherzentrale Bre­men Thomas Mai zu Gast. Fachkun­dig und detailorientiert informierte er über verschiedene Wege zu einer Altersvorsorge, sensibilisierte für be­stimmte Problemlagen und vermittelte fundiert Basisinformationen zur Rente ganz allgemein. Sei es die Bewusstma­chung der zu erwartenden Rentenlü­cke ganz generell, Themen wie Aktiv­rente, Grundrentenzuschläge, freiwil­lige Rentenbeiträge, Umgang mit be­stehenden Riester-und Rürup-Renten, nicht lohnenswerte private Renten­modelle, aber auch detaillierte Infor­mationen zu Aktienfonds, zu Chancen und Risiken von ETFs und ähnlichen Anlageformen und vieles andere mehr wurde detailliert ausgebreitet. 

Vorab konnten spezifische Einzelfra­gen gestellt werden, die am Ende vom Referenten auch besprochen wurden. Angesichts der Komplexität der The­men gab es am Ende durchaus punk­tuelle Erschöpfungsmomente bei eini­gen Anwesenden. Die Tatsache, dass aber in den Pausen viele persönliche Informationen und Meinungen intensiv ausgetauscht wurden, zeigt, wie wich­tig zielgenaue Informationen zu diesen Themen sind und wie groß der Infor­mationsbedarf bei den Verbandsmit­gliedern war. 

Nach der Mittagspause behandel­te der Justiziar des DTKV-Bundesver­bandes, Hans-Jürgen Werner, die The­menkomplexe „Herrenbergurteil“ und Umsatzsteuer. Insbesondere das The­ma Umsatzsteuer stieß auf großes In­teresse. 

In gewohnt launiger Art verstand der Referent es, diese an sich ausgespro­chen trockene Thematik fast schon ein wenig süffig den Anwesenden zu ver­mitteln, seien es Begriffsdefinitionen, die historische Genese, etwa des Arti­kels 132 i) und j) der Mehrwertsteuer­richtlinie, Unterschiede zwischen „Un­terrichtsvertrag“ und „Ausbildungsver­trag“, aktuelle Entwicklungen in den Definitionen der Umsatzsteuergesetz­gebung mit ihren Auswirkungen auf die Ausstellung von Befreiungsbescheini­gungen und die Begriffe Ausbildung, Fortbildung, Umschulung und Schul­bildung. 

Betont wurden nochmal die Unter­schiede zwischen den Artikeln 21 a) bb) und 20 a) im §4 UStG. Grundle­gende Betrachtungen zu Sinn, Zweck und Konstruktion der Umsatzsteuer er­gänzten die Ausführungen. Zentral war der Hinweis auf den seit 2024 neuen §4 Nr 21 c) UStG. Aufgelockert wur­den diese Darstellungen durch so man­che kleine Anekdote, zuweilen auch aus dem kleinteiligen Maschinenraum des Gesetzgebungsprozesses. (Merke: Zufallsbegegnungen im Fahrstuhl des Bundestages können den Lauf der Ge­setzgebung beeinflussen.) Gerade bei dieser Themenlage wurde überdeut­lich, wie wichtig ein gut vernetzter und einig auftretender starker Berufsver­band auf Bundesebene ist. Nur so kön­nen wir eine Lobbyarbeit in unserem Sinne leisten, die allein auf Landesebe­ne nicht realisierbar wäre. 

Dass das Thema „Herrenberg“ dann nur kurz gestreift werden konnte, lag an der schon weit fortgeschrittenen Zeit und sicherlich auch an der zuwei­len an ihre Grenze gelangte Aufnahme­kapazität des Auditoriums. 

Sehr positiv wurde aufgenommen, dass beide Referenten ihre Kontakt­daten bekannt gaben und für weitere individuelle Beratungen ihre Bereit­schaft signalisiert haben. 

Insgesamt war die Veranstaltung ein voller Erfolg und ruft nach baldiger Wiederholung oder Ergänzung. 

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