Am 24. Januar 2026 fand in Bremen eine vom DTKV-Landesverband organisierte Fortbildung statt, der über 30 Mitglieder beiwohnten. Die Themen Rente, Umsatzsteuer und „Herrenbergurteil“ waren und sind alle hochaktuell, so dass es nicht verwunderte, dass aus dem Auditorium viele Nachfragen kamen und in den Pausen engagiert diskutiert wurde.
Von trocken bis süffig
Im ersten Teil der Veranstaltung war von der Verbraucherzentrale Bremen Thomas Mai zu Gast. Fachkundig und detailorientiert informierte er über verschiedene Wege zu einer Altersvorsorge, sensibilisierte für bestimmte Problemlagen und vermittelte fundiert Basisinformationen zur Rente ganz allgemein. Sei es die Bewusstmachung der zu erwartenden Rentenlücke ganz generell, Themen wie Aktivrente, Grundrentenzuschläge, freiwillige Rentenbeiträge, Umgang mit bestehenden Riester-und Rürup-Renten, nicht lohnenswerte private Rentenmodelle, aber auch detaillierte Informationen zu Aktienfonds, zu Chancen und Risiken von ETFs und ähnlichen Anlageformen und vieles andere mehr wurde detailliert ausgebreitet.
Vorab konnten spezifische Einzelfragen gestellt werden, die am Ende vom Referenten auch besprochen wurden. Angesichts der Komplexität der Themen gab es am Ende durchaus punktuelle Erschöpfungsmomente bei einigen Anwesenden. Die Tatsache, dass aber in den Pausen viele persönliche Informationen und Meinungen intensiv ausgetauscht wurden, zeigt, wie wichtig zielgenaue Informationen zu diesen Themen sind und wie groß der Informationsbedarf bei den Verbandsmitgliedern war.
Nach der Mittagspause behandelte der Justiziar des DTKV-Bundesverbandes, Hans-Jürgen Werner, die Themenkomplexe „Herrenbergurteil“ und Umsatzsteuer. Insbesondere das Thema Umsatzsteuer stieß auf großes Interesse.
In gewohnt launiger Art verstand der Referent es, diese an sich ausgesprochen trockene Thematik fast schon ein wenig süffig den Anwesenden zu vermitteln, seien es Begriffsdefinitionen, die historische Genese, etwa des Artikels 132 i) und j) der Mehrwertsteuerrichtlinie, Unterschiede zwischen „Unterrichtsvertrag“ und „Ausbildungsvertrag“, aktuelle Entwicklungen in den Definitionen der Umsatzsteuergesetzgebung mit ihren Auswirkungen auf die Ausstellung von Befreiungsbescheinigungen und die Begriffe Ausbildung, Fortbildung, Umschulung und Schulbildung.
Betont wurden nochmal die Unterschiede zwischen den Artikeln 21 a) bb) und 20 a) im §4 UStG. Grundlegende Betrachtungen zu Sinn, Zweck und Konstruktion der Umsatzsteuer ergänzten die Ausführungen. Zentral war der Hinweis auf den seit 2024 neuen §4 Nr 21 c) UStG. Aufgelockert wurden diese Darstellungen durch so manche kleine Anekdote, zuweilen auch aus dem kleinteiligen Maschinenraum des Gesetzgebungsprozesses. (Merke: Zufallsbegegnungen im Fahrstuhl des Bundestages können den Lauf der Gesetzgebung beeinflussen.) Gerade bei dieser Themenlage wurde überdeutlich, wie wichtig ein gut vernetzter und einig auftretender starker Berufsverband auf Bundesebene ist. Nur so können wir eine Lobbyarbeit in unserem Sinne leisten, die allein auf Landesebene nicht realisierbar wäre.
Dass das Thema „Herrenberg“ dann nur kurz gestreift werden konnte, lag an der schon weit fortgeschrittenen Zeit und sicherlich auch an der zuweilen an ihre Grenze gelangte Aufnahmekapazität des Auditoriums.
Sehr positiv wurde aufgenommen, dass beide Referenten ihre Kontaktdaten bekannt gaben und für weitere individuelle Beratungen ihre Bereitschaft signalisiert haben.
Insgesamt war die Veranstaltung ein voller Erfolg und ruft nach baldiger Wiederholung oder Ergänzung.
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