Inzwischen zum neunten Mal veröffentlicht der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg seine Honorarstandards, die jährlich überarbeitet, angepasst und erweitert werden. Längst sind die Zahlen über Baden-Württemberg hinaus auch in den europäischen Nachbarländern zum Maßstab geworden. In den Musikerforen der sozialen Medien werden sie genannt, wenn nach möglichen Gagen etwa für eine Hochzeit, ein Konzertprojekt oder eine Studio-Session gefragt wird.
Was kostet Musik im Jahr 2025?
Die Weiterentwicklung der Zahlen erfolgt im stetigen regen Austausch mit den Mitgliedern aus Baden-Württemberg und Musikschaffenden aus ganz Deutschland. So wurde das Zahlenwerk in diesem Jahr um den Punkt „Musikvermittlung“ erweitert. Obwohl es sich hier oft um öffentlich geförderte Projekte von Land und Kommunen handelt, ist die Bezahlung meist dürftig und liegt weit unter den vom Deutschen Musikrat festgelegten Honoraruntergrenzen von 54 Euro für 45 Minuten und 72 Euro für 60 Minuten. Der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg empfiehlt 65 Euro für 45 Minuten und 85 Euro für 60 Minuten für entsprechend qualifizierte Musikvermittlung.
Im Bereich freie Orchester- oder Chortätigkeit wurden die Sätze an die Empfehlungen von unisono Deutsche Musik- und Orchestervereinigung e. V. angeglichen und leicht angehoben: 170 Euro ist der Probensatz (3 Std. Spielzeit) und 265 Euro der Aufführungssatz (3 Std. Spielzeit). Der Tagessatz für zwei Proben bzw. eine Probe mit Aufführung liegt bei 300 Euro. Weitere Anpassungen gab es auf dem Gebiet der Chor- und Ensembleleitung, wo statt bisher 70 Euro nun 80 Euro als Stundensatz zugrunde gelegt wird. Ebenso wurden die Unterrichtshonorare für 30 Minuten im Jahresvertrag auf 115 Euro und für 45 Minuten auf 160 Euro angehoben, was somit einen Gleichstand mit den bayerischen Honorarempfehlungen bedeutet. Die Honorare für Dozententätigkeit im Rahmen musikalischer Workshops und Kurse wurden ebenso nach oben korrigiert und auch der Faktor Vorbereitung berücksichtigt. So kann nun für einen eintägigen Kurs (6 Stunden) inklusive Vorbereitungszuschlag von 25 Prozent ein Betrag von 875 Euro angesetzt werden. Vergleicht man diesen Satz mit Weiterbildungen in der Wirtschaft, beginnt der Tagessatz für Dozierende dort bei 1.100 Euro.
Das Online-Seminar „Let’s talk about Money“ am 9. Mai 2025 zeigte deutlich die häufig verbreitete Scheu von Musikschaffenden, jenes Geld zu verlangen, das sie zu einer gesicherten Existenz mit Berücksichtigung der Altersversorgung auch brauchen. Sicherlich gibt es regionale Unterschiede und ein Stadt-Land-Gefälle. Die Zahlen des Tonkünstlerverbandes Baden-Württemberg dienen hier als Argumentationshilfe, in der jeweiligen Region und dem jeweiligen Genre eine höchstmögliche Gage zu erzielen. Auch wenn man für weniger spielt, weil man das Projekt aus Verbundenheit zum Dirigenten oder des Stücks wegen unbedingt machen möchte, empfiehlt es sich, die Veranstalter mit diesen Zahlen vertraut zu machen, um langfristig höhere Honorare zu sichern. Stetige, leichte Erhöhungen der Unterrichtshonorare sollten ebenfalls jedes Jahr stattfinden, gerne auch mit Verweis auf die Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst oder in der Industrie.
In der zurückliegenden Passionszeit konnte ich mit großer Verwunderung feststellen, dass hochwertige Kirchenkonzerte, ja aufwändig mit Solisten und Orchester besetzte Werke wie die Johannes-Passion von Bach mit freiem Eintritt und der Bitte um Spenden präsentiert wurden. Auch Kammerkonzerte und freie Veranstaltungen finden derzeit oft bei freiem Eintritt statt. Man muss sich tatsächlich fragen, ob dies das richtige Signal nach außen ist, um den Wert von Musik und künstlerischer Leistung abzubilden. Können qualifizierte Musikerinnen und Musiker von Spendengeldern adäquat bezahlt werden? Ohne eine Kalkulation von Kosten und Einnahmen können Zusagen eines angemessenen Honorars auch bei kirchlichen Veranstaltungen nur schwer getätigt werden. Somit befinden sich die Honorare weiter in einer Abwärtsspirale, gemessen an der allgemeinen Teuerung. Ein voller Saal ist zwar schön, aber von Applaus allein kann niemand leben. Unsere aktuellen Honorarstandards kann man unter www.dtkv-bw.de/honorarstandards als PDF herunterladen.
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