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Die ersten Hürden wurden schon genommen

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Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ des Deutschen Bundestags
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Am 14. Februar 2000 wurde die Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ des Deutschen Bundestags von Bundestagspräsident Thierse in ihr Amt eingesetzt. Damit wurde ein Beschluss des Deutschen Bundestags vom Dezember 1999 umgesetzt. Der Deutsche Bundestag hat dieser Enquete-Kommission auf Antrag der SPD-Fraktion, der CDU/CSU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der F.D.P.-Fraktion einen umfassenden Auftrag erteilt.

Am 14. Februar 2000 wurde die Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ des Deutschen Bundestags von Bundestagspräsident Thierse in ihr Amt eingesetzt. Damit wurde ein Beschluss des Deutschen Bundestags vom Dezember 1999 umgesetzt. Der Deutsche Bundestag hat dieser Enquete-Kommission auf Antrag der SPD-Fraktion, der CDU/CSU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der F.D.P.-Fraktion einen umfassenden Auftrag erteilt.Enquete-Kommissionen sind institutionalisierte Beratungseinrichtungen des Deutschen Bundestages, in denen Abgeordnete gemeinsam mit nicht dem Parlament angehörenden Sachverständigen ein vom Bundestag übertragenes Thema bearbeiten. Ihre Aufgabe besteht grundsätzlich darin, zu diesem Thema das relevante Material möglichst umfassend zusammenzutragen und dadurch gesetzgeberische Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe vorzubereiten.

Der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ gehören 22 Mitglieder an. Davon sind elf Abgeordnete und elf Sachverständige. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben jeweils einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin. Die Sachverständigen Mitglieder der Enquete-Kommission haben in der Enquete-Kommissionsarbeit die gleichen Rechte und Pflichten wie die Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Sie werden als Einzelpersonen aufgrund ihres Sachverstands berufen und sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Die Sachverständigen – Mitglieder werden von den Fraktionen des Deutschen Bundestags benannt und vom Bundestagspräsidenten ernannt.


Als Mitglieder für die Enquete-Kommission wurden von der SPD benannt:

  • Ordentliche Mitglieder: Dr. Michael Bürsch, Renate Gradistanac, Karin Kortmann, Ute Kumpf, Karsten Schönfeld
  • Stellvertretende Mitglieder: Lothar Binding, Peter Dressen, Lilo Friedrich, Dieter Grasedieck, Wilhelm Schmidt
  • Sachverständige Mitglieder: Prof. Dr. Adelheid Biesecker, Priv. Doz. Dr. Gerd Mutz, Ludwig Pott, Manfred Spangenberg, Olaf Zimmermann

Von der CDU/CSU wurden als Mitglieder benannt:

  • Ordentliche Mitglieder: Ilse Aigner, Marie-Luise Dött, Norbert Barthle
  • Stellvertretende Mitglieder: Klaus Holetschek, Eva-Maria Kors, Klaus Riegert
  • Sachverständige Mitglieder: Prof. Dr. André Habisch, Prof. Dr. Peter Maser, Prof. Dr. Thomas Olk

Bündnis 90/Die Grünen benannte:

  • Ordentliche Mitglieder: Christian Simmert
  • Stellvertretende Mitglieder: Dr. Antje Vollmer
  • Sachverständige Mitglieder: Prof. Dr. Adalbert Evers

Die F.D.P benannte:

  • Ordentliche Mitglieder: Gerhard Schüßler
  • Stellvertretende Mitglieder: Ernst Burgbacher
  • Sachverständige Mitglieder: Rupert Graf Strachwitz

Die PDS benannte:

  • Ordentliche Mitglieder: Dr. Klaus Grehn
  • Stellvertretende Mitglieder: Monika Balt
  • Sachverständige Mitglieder: Prof. Dr. Roland Roth

Vorsitzender der Enquete-Kommission ist Dr. Michael Bürsch, seine Stellvertreterin ist Marie-Luise Dött.

Laut Einsetzungsbeschluss soll die Enquete-Kommission eine Bestandsaufnahme leisten. Dabei soll sie „die gegenwärtige Situation des Bürgerschaftlichen Engagements erfassen und unter Berücksichtigung folgender Aspekte analysieren und bewerten:

  1. Begriffsklärung zum Bürgerschaftlichen Engagement einschließlich damit zusammenhängender Themenfelder wie Ehrenamt, Selbsthilfe und Freiwilligenarbeit; politikrelevante Aufbereitung des Diskussionsstandes in Wissenschaft und Praxis.
  2. Das Verhältnis des Bürgerschaftlichen Engagements zur Erwerbsarbeit.
  3. Erarbeitung eines typologischen Überblicks über die verschiedenen Erscheinungsformen und Ausprägungen Bürgerschaftlichen Engagements: in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen wie Kultur, Sport, Soziales, Kirche, Pflege, Jugendarbeit, Altenarbeit, Gesundheitswesen, Bildung, Erziehung, Betreuung, Katastrophenschutz/Rettungswesen, Rechtswesen, Arbeit und Wirtschaft, Umwelt/Ökologie und Politik;
  4. Rahmenbedingungen und Bedingungsfaktoren für das Bürgerschaftliche Engagement in Deutschland.
  5. Bürgerschaftliches Engagement im internationalen Vergleich: Erfahrungswerte aus anderen ausgewählten Staaten, Übertragbarkeit auf Deutschland.“ (aus dem Einsetzungsbeschluss Drucksache 14/2351)

Auf der Grundlage der Bestandsaufnahme soll die Enquete-Kommission politische Handlungsempfehlungen erarbeiten, die zu verbesserten Rahmenbedingungen für das Bürgerschaftliche Engagement auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene führen.
Zur besseren Strukturierung ihrer Arbeit hat die Enquete-Kommission drei Arbeitsgruppen, so genannte Berichterstattergruppen, gebildet:

  • Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft (Berichterstatter: Rupert Graf Strachwitz, Olaf Zimmermann),
  • Bürgerschaftliches Engagement und Erwerbsarbeit (Berichterstatter: Priv. Doz. Dr. Gerd Mutz),
  • Bürgerschaftliches Engagement und Sozialstaat (Berichterstatter: Prof. Dr. Adalbert Evers, Prof. Dr. Thomas Olk).

In den Berichterstattergruppen werden zum Themenkomplex gehörende Fragen vertiefend debattiert.

  • Fortsetzung in der nmz 5-2001
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