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Beitrag zur sozialen Absicherung der Lehrkräfte und zur Qualitätssicherung

Untertitel
Zur Umsetzung des Herrenberg-Urteils an den öffentlichen Musikschulen in Niedersachsen
Vorspann / Teaser

Das „Herrenberg-Urteil“ des Bundesso­zialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022 hat die Beschäftigung von Honorarkräften an Musikschulen und Bildungseinrich­tungen stark eingeschränkt. Das BSG entschied, dass Lehrkräfte, die organi­satorisch in den Betrieb eingegliedert sind (feste Räume, feste Zeiten, keine unternehmerische Freiheit), in der Re­gel nicht als freie Honorarkräfte, son­dern als sozialversicherungspflichtig abhängig Beschäftigte einzuordnen sind. Für die Musikschulträger hat das Urteil erhebliche arbeits- und finanz­rechtliche Konsequenzen. In der Folge haben betroffene Einrichtungsträger Honorarverträge überprüft und diese mit wenigen Ausnahmen in sozialver­sicherungspflichtige Beschäftigungs­verhältnisse umgewandelt. 

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Um den Trägern Zeit für die struktu­relle und finanzielle Anpassung zu ge­ben, wurde ein Übergangszeitraum bis zum 1. Januar 2027 eingeräumt, der durch Beschluss des Bundestages am 5. März 2026 noch um ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 2027 verlän­gert wurde. Ziel ist es, die Umstellung schrittweise und rechtssicher umzu­setzen. 

Rücklauf und Beteiligung 

An der aktuellen Umfrage des Landes­verbandes Niedersachsen zur Umset­zung des Herrenberg-Urteils haben sich 67 Musikschulen im Landesver­band beteiligt, was einer sehr hohen Rücklaufquote von 92 Prozent ent­spricht. Die hohe Beteiligung unter­streicht die Relevanz des Themas für die niedersächsischen Musikschulen und ermöglicht eine belastbare Ein­schätzung des landesweiten Stands. Sie belegt auch eindrucksvoll: Die niedersächsischen Musikschulträger übernehmen Verantwortung und set­zen das Urteil konsequent um. 

Strukturelle Ausgangslage 

Bereits vor 2022 arbeiteten 20 Musik­schulen (30 Prozent) ausschließlich mit sozialversicherungspflichtig be­schäftigten Lehrkräften. Aktuell sind nur noch an 21 Musikschulen (31 Pro­zent) Honorarkräfte tätig. Dies zeigt, dass sich ein erheblicher Teil der Ein­richtungen bereits vollständig oder weitgehend auf feste Beschäftigungs­verhältnisse umgestellt hat. 

Umfang der Umstellungen 

66 Prozent der Musikschulen haben seit 2022 Honorarverträge in sozial­versicherungspflichtige Anstellungs­verhältnisse umgewandelt. 

• 411 Lehrkräfte wurden in sozialver­sicherungspflichtige Beschäftigung überführt. 

• 92 Prozent aller Lehrkräfte sind in­zwischen fest angestellt. 

• 95 Prozent des Unterrichts werden von angestellten Lehrkräften erteilt. 

Damit ist der Strukturwandel in Nie­dersachsen faktisch bereits weitgehend vollzogen. Gleichzeitig entstehen durch die Umstellung erhebliche Mehrkosten. Für die bislang umgewandelten Unter­richtsanteile belaufen sich die rech­nerischen jährlichen Mehrkosten auf rund 5 Millionen Euro. Diese Summe verdeutlicht die Dimension der zusätz­lichen finanziellen Belastung für kom­munale Träger. 

Fazit 

Die Zahlen belegen, dass das Herren­berg-Urteil bereits zu tiefgreifenden Veränderungen in der Beschäftigungs­struktur geführt hat. Gleichzeitig ma­chen die erheblichen Mehrkosten deut­lich, dass die vollständige Umsetzung bis zum Ende des Übergangszeitraums nur mit verlässlicher finanzieller Un­terstützung gelingen kann. Die Musik­schulen leisten damit einen substan­ziellen Beitrag zur Rechtssicherheit, zur sozialen Absicherung der Lehr­kräfte und zur Qualitätssicherung der kulturellen Bildungsarbeit. 

Damit die Umsetzung bis Ende 2027 vollständig und nachhaltig gelingen kann, ist jedoch eine strukturelle und verlässliche finanzielle Unterstützung durch Land und Kommunen erforder­lich. 

Die Sicherung der öffentlichen Mu­sikschullandschaft in Niedersachsen ist eine gemeinsame kultur- und bildungs­politische Aufgabe.

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