Das „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022 hat die Beschäftigung von Honorarkräften an Musikschulen und Bildungseinrichtungen stark eingeschränkt. Das BSG entschied, dass Lehrkräfte, die organisatorisch in den Betrieb eingegliedert sind (feste Räume, feste Zeiten, keine unternehmerische Freiheit), in der Regel nicht als freie Honorarkräfte, sondern als sozialversicherungspflichtig abhängig Beschäftigte einzuordnen sind. Für die Musikschulträger hat das Urteil erhebliche arbeits- und finanzrechtliche Konsequenzen. In der Folge haben betroffene Einrichtungsträger Honorarverträge überprüft und diese mit wenigen Ausnahmen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt.
Beitrag zur sozialen Absicherung der Lehrkräfte und zur Qualitätssicherung
Um den Trägern Zeit für die strukturelle und finanzielle Anpassung zu geben, wurde ein Übergangszeitraum bis zum 1. Januar 2027 eingeräumt, der durch Beschluss des Bundestages am 5. März 2026 noch um ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 2027 verlängert wurde. Ziel ist es, die Umstellung schrittweise und rechtssicher umzusetzen.
Rücklauf und Beteiligung
An der aktuellen Umfrage des Landesverbandes Niedersachsen zur Umsetzung des Herrenberg-Urteils haben sich 67 Musikschulen im Landesverband beteiligt, was einer sehr hohen Rücklaufquote von 92 Prozent entspricht. Die hohe Beteiligung unterstreicht die Relevanz des Themas für die niedersächsischen Musikschulen und ermöglicht eine belastbare Einschätzung des landesweiten Stands. Sie belegt auch eindrucksvoll: Die niedersächsischen Musikschulträger übernehmen Verantwortung und setzen das Urteil konsequent um.
Strukturelle Ausgangslage
Bereits vor 2022 arbeiteten 20 Musikschulen (30 Prozent) ausschließlich mit sozialversicherungspflichtig beschäftigten Lehrkräften. Aktuell sind nur noch an 21 Musikschulen (31 Prozent) Honorarkräfte tätig. Dies zeigt, dass sich ein erheblicher Teil der Einrichtungen bereits vollständig oder weitgehend auf feste Beschäftigungsverhältnisse umgestellt hat.
Umfang der Umstellungen
66 Prozent der Musikschulen haben seit 2022 Honorarverträge in sozialversicherungspflichtige Anstellungsverhältnisse umgewandelt.
• 411 Lehrkräfte wurden in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt.
• 92 Prozent aller Lehrkräfte sind inzwischen fest angestellt.
• 95 Prozent des Unterrichts werden von angestellten Lehrkräften erteilt.
Damit ist der Strukturwandel in Niedersachsen faktisch bereits weitgehend vollzogen. Gleichzeitig entstehen durch die Umstellung erhebliche Mehrkosten. Für die bislang umgewandelten Unterrichtsanteile belaufen sich die rechnerischen jährlichen Mehrkosten auf rund 5 Millionen Euro. Diese Summe verdeutlicht die Dimension der zusätzlichen finanziellen Belastung für kommunale Träger.
Fazit
Die Zahlen belegen, dass das Herrenberg-Urteil bereits zu tiefgreifenden Veränderungen in der Beschäftigungsstruktur geführt hat. Gleichzeitig machen die erheblichen Mehrkosten deutlich, dass die vollständige Umsetzung bis zum Ende des Übergangszeitraums nur mit verlässlicher finanzieller Unterstützung gelingen kann. Die Musikschulen leisten damit einen substanziellen Beitrag zur Rechtssicherheit, zur sozialen Absicherung der Lehrkräfte und zur Qualitätssicherung der kulturellen Bildungsarbeit.
Damit die Umsetzung bis Ende 2027 vollständig und nachhaltig gelingen kann, ist jedoch eine strukturelle und verlässliche finanzielle Unterstützung durch Land und Kommunen erforderlich.
Die Sicherung der öffentlichen Musikschullandschaft in Niedersachsen ist eine gemeinsame kultur- und bildungspolitische Aufgabe.
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