Während der Herbsttagung des Deutschen Sängerbundes wurde am 13. Oktober in Stuttgart eine Rahmenvereinbarung mit dem VdM unterzeichnet, die von den Vorständen beider Verbände im Vorfeld ausgearbeitet und verabschiedet worden war. Intention und Hintergründe erläuterten der Präsident des DSB, Dr. Heinz Eyrich, und der Vorsitzende des VdM, Dr. Gerd Eicker, bereits in einem Interview in der Oktoberausgabe der neuen musikzeitung. Nach erfolgter Unterzeichnung veröffentlichen wir hier den Wortlaut der Vereinbarung.
Während der Herbsttagung des Deutschen Sängerbundes wurde am 13. Oktober in Stuttgart eine Rahmenvereinbarung mit dem VdM unterzeichnet, die von den Vorständen beider Verbände im Vorfeld ausgearbeitet und verabschiedet worden war. Intention und Hintergründe erläuterten der Präsident des DSB, Dr. Heinz Eyrich, und der Vorsitzende des VdM, Dr. Gerd Eicker, bereits in einem Interview in der Oktoberausgabe der neuen musikzeitung. Nach erfolgter Unterzeichnung veröffentlichen wir hier den Wortlaut der Vereinbarung.Rahmenvereinbarung über eine Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Sängerbund e.V. (DSB) und dem Verband deutscher Musikschulen e.V. (VdM)VdM und DSB verfolgen ein gemeinsames Ziel in der Förderung des aktiven Musizierens. Es geht um die Pflege, Weitergabe und Entwicklung des Kulturguts Musik ebenso wie um die individuelle Bildung und innere Bereicherung des einzelnen Menschen und um eine aktive Beteiligung möglichst vieler Menschen am Kulturleben in unserem Land.
Menschen für das Musizieren zu begeistern, sie durch Ausbildung und Unterricht zur Musikausübung zu befähigen, ihnen musikalische Bildung zu vermitteln und ihnen ein gemeinsames Musizieren zu ermöglichen, sind die hauptsächlichen Aufgaben, die sich daraus ableiten.
Die Vorstände beider Verbände rufen ihre Mitglieder auf, dieses gemeinsame Anliegen in ihrer praktischen Arbeit insbesondere der in den Musikschulen, Chorvereinigungen und anderen Gruppierungen tätigen Personen auch durch Formen partnerschaftlicher Kooperation zu verwirklichen.
Hierzu werden folgende Anregungen nahe gelegt beziehungsweise empfohlen:
1. Herstellung und Vermittlung individueller Kontakte zwischen dem VdM und dem DSB sowie insbesondere den Landesverbänden des VdM und den Einzelbünden des DSB.
2. Vor allem auf Orts- und Regionalebene sollen Kontakte zwischen den Musikschulen im VdM (insbesondere deren Leitern/-innen sowie auch den dort tätigen Fachlehrkräften) und den jeweiligen Mitgliedsensembles im DSB (insbesondere deren Vorsitzenden beziehungsweise musikalischen Leitern/-innen) hergestellt und gepflegt werden.
3. Eine den örtlichen und regionalen Möglichkeiten und Erfordernissen entsprechende Zusammenarbeit zwischen Musikschulen im VdM und den Ensembles des DSB soll jeweils individuell vereinbart und verwirklicht werden.
Denkbare Formen
• gegenseitige Information und Terminabsprachen,
• partnerschaftliche Gestaltung von Konzerten, öffentlichen Anlässen, Festen und so weiter,
• Information über und Nutzung von Fortbildungsmöglichkeiten,
• gegenseitige fachliche Unterstützung nach Bedarf und Absprache,
• gemeinsame Aktionen der Öffentlichkeitsarbeit,
• Einbeziehung weiterer Partner (z.B. Schulmusiker, Kirchenmusiker, Musikvereine).
Die Rahmenvereinbarung soll über die Verbandsgliederungen verbreitet, empfohlen und unverzüglich in der Praxis umgesetzt werden.
Stuttgart, 13. Oktober 2001
Dr. Heinz Eyrich, Präsident Deutscher Sängerbund
Dr. Gerd Eicker, Vorsitzender Verband deutscher Musikschulen
Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) und der Deutsche Sängerbund (DSB) widmen diese Rahmenvereinbarung als Beitrag zu der vom Deutschen Musikrat ausgerufenen Initiative „Hauptsache: Musik“.