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Gefährdet der Ganztag die musikalische Bildung?

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Zur Plenardebatte des Hessischen Landtages zum Pakt für Musikschulen
Vorspann / Teaser

Der Verband deutscher Musikschulen in Hessen (VdM Hessen) hat die Plenar­debatte des Hessischen Landtages zum Pakt für Musikschulen – ein starkes Zei­chen für die hessischen Musikschulen mit großer Aufmerksamkeit verfolgt und zieht eine positive Bilanz. Die De­batte machte deutlich, welchen Stel­lenwert musikalische Bildung und die öffentlichen Musikschulen für das Land Hessen einnehmen. 

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Der Landtag stellte wiederholt fest, dass musikalische Bildung eine be­deutende Rolle bei der kulturellen Bildung von Kindesbeinen an spielt. In der damit einhergehenden Persön­lichkeitsentwicklung fördert sie die Entwicklung, Wahrnehmung, koor­dinative Fähigkeiten und Kreativität von Kindern und Jugendlichen. Sie er­möglicht individuelles musikalisches Lernen und gemeinschaftliche sowie kulturelle Teilhabe. Öffentliche Musik­schulen sind hierbei charakteristische kulturelle Bildungseinrichtungen, die Kindern, Jugendlichen und Erwachse­nen mit ihrem breit gefächerten Unter­richtsangebot auch eine Vorstellung von der außerordentlichen Vielfalt der Musik vermitteln. Sie stehen dabei in der gesellschaftlichen Pflicht, die Teil­habe an Musik für alle sozialen Bevöl­kerungsgruppen zu gewährleisten und dies zugleich mit der Möglichkeit einer umfassenden musikalischen Bildung zu verbinden. Musikschulen sind ge­rade auch in den ländlichen Räumen ein wichtiger Partner. 

Vor diesem Hintergrund betonte der Landtag die Wichtigkeit von öffentli­chen Musikschulen als wesentlichem Teil der kulturellen Bildung, wichtigem Baustein der Kulturszene vor Ort so­wie als Ausgangspunkt für mögliche Künstlerinnen- und Künstler-Karrieren in Hessen. 

Der Landtag unterstrich die Arbeit des seit 2021 eingerichteten Runden Ti­sches für die Musikschulen mit Vertre­tern des VdM Hessen und weiteren mu­sikbezogenen Kulturverbänden sowie den kommunalen Spitzenverbänden und aus der Landespolitik zur Einfüh­rung eines neuen Finanzierungsmodel­les. Gemeinsam mit den Landkreisen und Kommunen, die sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Finanzie­rung beteiligen, werden die hessischen Musikschulen auch im bundesweiten Vergleich, aber auch in ihrer Qualität und ihren Strukturen gestärkt. 

Außerdem betonte der Landtag die beeindruckende Vielfalt der hessischen Musikschullandschaft und das starke Engagement ihrer Träger. Ob Vereine, Stiftungen oder kommunale Einrich­tungen – sie alle leisten einen wert­vollen Beitrag zur musikalischen Bil­dung und kulturellen Teilhabe. Durch ihre Arbeit entsteht ein Netzwerk, das nicht nur musikalische Talente fördert, sondern auch das gesellschaftliche Mit­einander stärkt und die kulturelle Viel­falt Hessens bereichert. Der Landtag dankte daher der gesamten hessischen Musikschullandschaft für deren he­rausragendes Engagement. 

Vor diesem Hintergrund würdigte der Landtag ausdrücklich den „Pakt für die Musikschulen“. Diesbezüglich befürwortete er erneut die Einführung eines Indikatorenmodells zur Finanzie­rung der öffentlichen Musikschulen im Rahmen der damit verbundenen neu­en Förderrichtlinie. Das Indikatoren­modell legt qualitative Anforderungen für die Förderung fest und honoriert dadurch das Engagement vor Ort, un­terstützt die gute pädagogische Arbeit und ermöglicht zugleich eine stetige, sich an anerkannten Standards orien­tierende Fortentwicklung des Musik­schulstandortes Hessen. Dies schlägt sich unter anderem in dem geplanten Mittelaufwuchs von jährlich 600.000 Euro bis zum Jahr 2031 nieder und be­deutet in haushalterisch herausfor­dernden Zeiten eine Verdopplung der zur Verfügung stehenden Mittel im Ver­gleich zum Jahr 2024. 

Schließlich erkannte der Landtag die finanziellen und organisatorischen Herausforderungen, vor denen die öf­fentlichen Musikschulen durch das so­genannte „Herrenberg Urteil“ stehen, an. Gleichzeitig ermutigt er die Landes­regierung weiter in ihrem Bestreben, gemeinsam mit dem Bund eine dau­erhafte Rechtssicherheit im Hinblick auf die Beschäftigungsverhältnisse von Lehrenden für die Zeit ab 2027 zu er­reichen. 

Der Landesvorsitzende des VdM Hes­sen, Michael Eberhardt betont im Rück­blick auf die Debatte: „Mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit der hessischen öf­fentlichen Musikschulen und damit der musikalischen Bildung sehe ich hier ei­nen weiteren bedeutsamen Schritt der Wertschätzung aller Lehrenden an öf­fentlichen Musikschulen. Im Zentrum steht hier die Weiterentwicklung der Beschäftigungsverhältnisse unserer Lehrkräfte und ebenso die Weiterent­wicklung unseres gemeinsamen Bil­dungsauftrages in der Vielzahl musik­pädagogischer Kooperationen mit den allgemeinbildenden Schulen und un­seren weiteren Bildungspartnern.“ 

Die Debatte war auf Initiative der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag zustande gekommen und unterstreicht aus Sicht des VdM Hessen die Notwen­digkeit, musikalische Bildung langfristig politisch abzusichern und weiter­zuentwickeln. Durch die Diskussion im Landtag sieht sich der VdM Hessen in seiner Arbeit bestätigt und wird sich auch künftig engagiert für verlässliche Rahmenbedingungen, gute Arbeits­bedingungen für Lehrkräfte und eine starke öffentliche Musikschulland­schaft in Hessen einsetzen. 

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