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Autoren-Vergütung: Patentamt folgt GEMA, stutzt IFPI

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Im Streit zwischen der GEMA und der deutschen Landesgruppe der IFPI wurde jetzt eine Entscheidung der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt zur Autorenvergütung im Tonträgerbereich bekannt.

Nach Vorschlag der Schiedsstelle soll der bisherige Normalvertrag im wesentlichen unverändert fortgelten; der Lizenzsatz soll danach auch weiterhin bei 9,009% vom Händlerabgabepreis liegen.

In ihrer Entscheidung ist die Schiedsstelle den Argumenten der Tonträgerhersteller für eine Absenkung der Lizenzhöhe nicht gefolgt.

Gleichwohl bietet die Entscheidung auch nach Einschätzung der IFPI eine gute Voraussetzung für die im Anschluss zu verhandelnde Absenkung der Tarife für Internet- und Mobile-Nutzungen von Musik. Denn die Lizenzforderungen der GEMA von 15% für diese Bereiche lassen sich selbst in das von der Schiedsstelle für angemessen gehaltene Lizenzschema nach Ansicht der IFPI nicht einordnen. Die IFPI fordert deshalb die GEMA auf, ihre Tarife deutlich abzusenken. Eine Stellungnahme der GEMA wird am Montag erwartet.
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