Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat das erste Förderprogramm des Bundes für Festivals der populären Musik eingeführt. Der Festivalförderfonds richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Musikfestivals. Auch große, bereits etablierte Festivals können einen Antrag stellen, sofern sie sich durch besondere qualitative Schwerpunkte auszeichnen.
Für die Festivalsaison 2024 können Veranstalterinnen und Veranstalter jeweils bis zu 50.000 Euro erhalten. Insgesamt stehen für das Programm einmalig 5 Millionen Euro zur Verfügung. Durch den Fonds werden Festivals der populären Musik erstmals von Bundesseite aus strukturiert gefördert.
Claudia Roth: "Mit unserem Förderprogramm für Musikfestivals legen wir nicht nur einen Fokus auf künstlerische Qualität, sondern auch auf gesellschaftliche Aspekte wie Nachhaltigkeit, Bildungsarbeit und Diversität."
Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Der Start unseres neuen Förderprogramms wird überschattet von den grauenvollen Ereignissen in Israel, wo bei einem Musikfestival friedlich feiernde Menschen bestialisch massakriert wurden. Unsere Gedanken gelten den Menschen in Israel, den vielen Geiseln und Verletzten, den Familien der Opfer. Der barbarische Angriff der Hamas-Terrorgruppe auf das Supernova Festival war zugleich auch ein Angriff auf die Werte einer demokratischen Gesellschaft. Denn Musikfestivals sind identitätsstiftende Orte der Begegnung und der Lebensfreude, Orte der Vielfalt, Offenheit und Toleranz.
Diese Werte gilt es auch bei uns zu stärken. Daher legen wir mit unserem Förderprogramm für Musikfestivals nicht nur einen Fokus auf künstlerische Qualität, sondern auch auf gesellschaftliche Aspekte wie Nachhaltigkeit, Bildungsarbeit und Diversität. Grundsätzlich ist dieser Fonds auch ein kulturpolitisches Bekenntnis zur gesellschaftlichen Bedeutung von populärer Musik. Unser Ziel ist es dabei, die Popmusikszene dabei zu unterstützen, ihr kulturelles und gesellschaftliches Potential voll auszuschöpfen.“
Der Festivalförderfonds wird von der Initiative Musik umgesetzt.
Antragsberechtigt sind Festivals der populären Musik, des Jazz und der improvisierten Musik sowie die sogenannten „Umsonst-und- draußen“-Musikfestivals. Über die Förderung entscheidet eine unabhängige Jury. Das Antragsverfahren läuft vom 06. November 2023 bis 15. Dezember 2023. Weitere Informationen und das Antragsformular sind zu finden unter Livemusikförderung - Initiative Musik (initiative-musik.de)